Anemonen aus dem Tagebuch eines alten Pilgersmannes ; Bd. 3
, in klahren Worten versehen, und ob mit dem Bestand und Weesenheit einer Neuira- liiäi, mit der Reichs-Stands"- obliegenheit, nnt denen Reichsgesätzen, und mit derselbstigen anständigkeit zu vereinbahren: auch jemahls im Reich er höret worden, daß Sede vacante ein Dhomb - Capitui die Feind eines nmb nichts mehr alß die Wohlfarth des Reichs und deren Ständen, Besorgten Kaysers der seines Käysl"- Ambts, und angebohrnen Hauses wegen, dessen Ratürlicher und rechtmässiger Schutz Herr ist, gegen selben
, da es eimstheils auff die Hand habung Unseres bey dergleichen Ertz - und Bischöffl"- Wahlen haubtsächlich einschlagenden Kaysl"- Ambts, andern Theils aber unserer Chur - Bayers", über das Ertz - Stifft jederzeit hergebrachten besonderen Schutz-Rechten an- kommcn will. Wir alß Kayser sowohl alß wie Churfürst und Hertzog zu Bayeren, außer schuld seyn wollen , wann Wir gegen Unseren Willen auff diejenige euch mißliebige Mittel und Maaß Reglen bedacht seyn müssen, die Wir mit Bestem Fug Rechtens