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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
[1850?]
Fortsetzung der Schlußansprache des Dr. Haßlwanter hinsichtlich der Grundentlastung
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Seite 6 von 45
Autor: Hasslwanter, Johann / Johann Hasslwanter
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 71 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundherrschaft ; s.Abschaffung ; <br />g.Vorarlberg ; s.Grundherrschaft ; s.Abschaffung ; <br />g.Tirol ; s.Grundentlastung ; s.Recht ; <br />g.Vorarlberg ; s.Grundentlastung ; s.Recht
Signatur: II A-37.234
Intern-ID: 550250
ist; und es genügt also gegen 20 oder 60, oder noch mehr Em solches Gesuch, während sonst so viete Klagen , als Rückstand »er waren, nötdig fielen. Es muß mm aber auch dem angegebenen Rückständner möglich werden, seine allfäl ligen Einwendungen anzubringen; daher leitet der Richter über ein solches Anlangen etwa nicht sogleich die Erekutiou ein, sondern ordnet ans kurze Zeit eine Tagsatzung an, und verständiget davon jeden einzelnen Rnckständner mit dem, daß wenn er nicht erscheint

, er als der Schuld geständig erachtet, und znr Zahlung derselben, bei Vermeidnng der Erekution verhalten werden würde. Die Verständigung geschieht durch den Gerichtsdiener einfach dadurch , daß er mit dem einen Ausweise von Rück ständner zu Rückstäudner geht, jedem die seine Schuld betref fende Stelle und den Bescheid lesen, und dann durch Unter schrift sich bestätigen läßt, daß er dieß getüan habe. Jenen Partheien, welche zu der angeordneten Tagsatzuug richtig erscheinen, eröffnet der Richter

die gegen sie gestellte Forderung, und fordert ihnen ihre Aeußernng hierüber ab. Ueber die Aenßernngen aller erschienenen Partheien nimmt der Richter nur Ein Protokoll auf, gibt aber kurz für jeden Einzelnen an, ob er die Schuld anerkannte, oder ob er Ein wendungen erhob, ohne diese Einwendungen selbst näher zu entwickeln» Am Schlüsse schreibt der Richter gegen jene, welche die Schuld anerkannten, den Bescheid in das Protokoll, daß sie die Zahlung ihres anerkannten Schuldbetrages binneu !4 Tagen um so gewisser

zu leisten haben, als widrigens auf weiteres Anlangen des Bezugsberechtigten darauf die Ereku- kution würde ertheilt werden. Jenen Ruckstäudnern, welche Einwendungen erhoben haben, schreibt der Richter im Protokolle den Bescheid dahin, daß sie zu erwarten haben, im ordentlichen Rechtswege be langt zu werden. Die Partheien unterschreiben das Proto koll bloß zur Bestätigung, daß ihnen diese Bescheide m üjnd-

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
[1850?]
Fortsetzung der Schlußansprache des Dr. Haßlwanter hinsichtlich der Grundentlastung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/550250/550250_9_object_4446093.png
Seite 9 von 45
Autor: Hasslwanter, Johann / Johann Hasslwanter
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 71 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundherrschaft ; s.Abschaffung ; <br />g.Vorarlberg ; s.Grundherrschaft ; s.Abschaffung ; <br />g.Tirol ; s.Grundentlastung ; s.Recht ; <br />g.Vorarlberg ; s.Grundentlastung ; s.Recht
Signatur: II A-37.234
Intern-ID: 550250
so müssen vorerst die Grmàntlastungs -Organe entscheiden, und der Richter darf eine solche Klage nur dann annehmen, wenn der Ausweis vorliegt, daß die Grun dent la stung 6- Organe den Fort be stand d ieser Abgaben endgiltig anerkannt haben. Dieselben würden bei Grundabgaben, die nicht ange meldet wurden, keine solche Bestätigung ausstellen, vielmehr dem Belasteten auf fem Anlangen das Certificat geben, daß seine Grundlasten wegen nicht erfolgter Anmeldung ohne alle Entschädigung als erloschen

anzusehen seien, **) wornach kein Richter mehr eine Klage über diese Grundlast annehmen dürfte. Bei so verbliebenen Grundabgaben muß ich aber die Partheien auch noch darauf aufmerksam machen, daß die Dominikal-Steuer dem Rustikale zugeschrieben wurde, daß der Belastete sohin, wenn er die ganze frühere Gabe zahlt, um die Steuer zu viel zahlen würde; er also die Rückschrei- bung der Steuer auf das Dominikale ansuchen muß, damit dießfalls auch die alte Last des Dominikale be züglich der Steuern

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
[1850?]
Fortsetzung der Schlußansprache des Dr. Haßlwanter hinsichtlich der Grundentlastung
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Seite 7 von 45
Autor: Hasslwanter, Johann / Johann Hasslwanter
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 71 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundherrschaft ; s.Abschaffung ; <br />g.Vorarlberg ; s.Grundherrschaft ; s.Abschaffung ; <br />g.Tirol ; s.Grundentlastung ; s.Recht ; <br />g.Vorarlberg ; s.Grundentlastung ; s.Recht
Signatur: II A-37.234
Intern-ID: 550250
lich eröffnet worden seien; daher sie auch keinen schriftlichm Bescheid mehr erlangen, sondern nur dem Bezugsberechtigten eine Abschrift des Protokolls und der Bescheide desselben ge geben wird. Endlich schaltet der Richter , welche Partheien gar nicht zur Tagsatzung gekommen seien, und sieht/ ob sie gehörig vorgeladen wurden. Fehlt die ordentliche Vorladung, so kann er nur eine neue Tagsatzung über Ansuchen des Bezugsberechtigten bewilligen, ist aber die Vorladung in Ordnung/ so macht

der Richter für jeden solchen Ausgeblie benen eigene Bescheide dahin, daß er der eingeklagten Schuld (welche nun angeführt wird, wie sie im Gesuche vorkommt) für geständig erklärt, und zur Bezahlung derselben und der Gerichts- und Zustellungskosten binnen 14 Tagen angewiesen werde. Eine Ausfertigung dcs Bescheides erhält der Rück standner, die andere der Bezugsberechtigte. Das Gericht rc- partirt die Kosten , damit wenn der Rückständner gütlich die Zahlung leistet, der Bezugsberechtigte

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