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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1981
Vintl : Geschichte und Gegenwart einer Gemeinde
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Seite 283 von 570
Autor: Gruber, Paul [Hrsg.] ; Lechner, Gaudenz / hrsg. von Paul Gruber mit Beitr. von Gaudenz Lechner ...
Ort: Vintl
Verlag: Schützenkompanie Bartlmä von Guggenberg
Umfang: 544 S. : Ill.. Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturangaben
Schlagwort: g.Vintl ; s.Heimatkunde
Signatur: II A-3.729
Intern-ID: 142059
beim Bischof die Bitte vorbrachte, daß ihr Kurat in Zukunft an den betreffenden zwei Marienfesten die Frühmesse in Weitental lesen dürfe, da es nun nicht mehr notwendig sei, daß der Weitentaler Kurat an diesen Tagen nach Niedervintl gehe, weil ja inzwischen in Vintl ein zweiter Priester gestiftet sei und regelmäßig zwei Kapuziner zur Aushilfe dorthin kämen; die gleiche Bit te sei ihnen anläßlich der Visitation des Jahres 1752 abgeschlagen worden. Sie boten sich nun an, die 1 fl 30 kr, die ihr Kurat

durch die Kapuziner auf die Dauer ungewiß sei. Aber gerade gegen die angebliche Verpflichtung, in Niedervintl auch beichthören zu müssen, protestierte Kurat Kassian Walther von Weitental aufs schärfste 1766 III 28 723 ). Er berichtete, 1766 III 25 sei er nach gelesener Messe, ohne beichtzuhören, nach Weitental zurückgekehrt ,,lite pendente” . Es ärgerte ihn, daß der Kurat von Niedervintl glaubte, ,,sich glorieren zu können, daß Weitental ihm submiß sein müsse”. Er berief sich auf das Verhalten seiner Vorgänger

dann im Beichtstuhl Aushilfe leiste, wenn die Kapuziner ausblieben. Die Aushilfe der Kapuziner, die fünfmal im Jahr geleistet wurde, ging auch nicht immer ohne Konflikt ab. 1769 III 1 1 725 ) berichtete Kurat Jakob Lanz von Niedervintl, die Kapuziner würden in der Wirtshausstube zu Nieder vintl unbedenklich beichthören mit der Entschuldigung, sie hätten es schon immer so praktiziert und sie hätten auch die ausdrückliche Erlaubnis dazu. Da nun aber in der neuerbauten Kirche von Niedervintl vier Beichtstühle

IX 1 Dekan Mayr von Brixen geltend, es wäre unklug, der Post die Ehre der Verpflegung der Aushilfspatres zu nehmen. Dies würde nicht nur die Postinhaberin treffen. In Vintl gebe es nur drei einflußreiche Häuser: die Post, den Mayrhofer und den sog. Thomele-Wirt, (heute Stampfl/Rose), alle übrigen seien von diesen abhängig. So würden sich auch die sehr zahl reichen Abhängigen der Postwirtin gegen den Seelsorger empören. Zudem sei das Widum für die Unterbringung der Kapuziner nicht eingerichtet

, er beuge sich gerne dem Beschluß des Konsistori ums, daß es bei der alten Gewohnheit zu verbleiben habe, weil er im Gewissen beruhigt sei, daß die Kirche diese jährliche hohe Auslage ohne seine Schuld erleide. Das Konsistorium schrieb 1846 V 8 zurück, die Gemeindevor stehung und das Landgericht sollten sich um eine Änderung in der Verpflegung der Kapuziner bemühen. Beide Instanzen ließen die Sache jedoch auf sich beruhen; eine Wende ergab sich erst, als 1848 III 21 727 ) Kurat Huber an das Konsistorium

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