wesenden sollte ein Drittel der erforderlichen 225 Gulden von den reichen Schülern be zahlt werden, ein Drittel von der Gemeinde und das letzte Drittel aus dem allgemeinen Schulfonds oder dem Staatsschatz. Im übrigen sei, so wurde unterstrichen, dieser Dienst als provisorisch anzusehen, bis der Lehrer auch mit dem Organisten- und dem Mesner- amt betraut würde - was im Jahr 1821 geschah. Als aber im Jahr 1817 der 25jährige Johannes Müller, der schon sechs Jahre lang an derswo unterrichtet
. Im Laufe einer Zusammenkunft mit dem Ortsinspektor Paul Heussler, der seit dem 12. Juni 1814 Kurat in Neumarkt war, setzte die Gemeinde am 15. Dezember 1821 einen Vertrag auf, wonach jetzt alle drei Ämter vom Lehrer Johann Müller versehen wurden. Die 129,30 Gulden, die der Organist bisher von der Kirche bekommen hatte, und die 100 Gulden, die ihm von der Gemeinde bezahlt wurden, gingen jetzt an den Lehrer Mül ler - allerdings unter der Voraussetzung, daß er einen Schulgehilfen unterhielt, der staat
eingestellt, so daß die 150 Schüler nach dem Geschlecht in zwei Klassen aufgeteilt und in zwei getrennten Schulzimmern unter richtet werden konnten. Um mit möglichst geringem Kostenaufwand zwei Klassenzim mer einzurichten, hatte die Gemeinde den ursprünglichen Klassenraum einfach durch ei ne Bretterwand geteilt - allerdings mit dem wenig erfreulichen Ergebnis, daß die Lehrer und Schüler sich gegenseitig störten und der den Buben vorbehaltene Raum kein Fenster und daher schlechtes Licht
hatte. Diese mißliche Lage zog sich mehrere Jahre hin, bis der Pfarrer, der zugleich auch Schulinspektor war. das Kreisamt so lange mit Vorwürfen traktierte, bis es Gegenmaßnahmen versprach. In dem Bericht, den der Bürgermeister Franzelin am 2. Jänner 1824 abfaßt, widerlegt er Punkt um Punkt, mit teilweise bissigem und ironischem Tonfall, die vom Schulin spektor, Hochwürden Paul Heussler, vorgebrachten Kritiken: A) Die Gemeinde Neumarkt habe dem Recht des Lehrers auf eine Wohnung gemäß Abs. 19 des Par