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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 92 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
Von den höheren Gerichtsstellen ist zu erwähnen, daß nach Ein richtung der Regierung zu Innsbruck als oberste Justizstelle des Landes das Appellationsgericht iu Meran als letzter lebendiger Zeuge der alten Landeshauptstadt verschwand, dagegen das adelige Hvfgericht zu Bozen nach wie vor weiterbestand und als Einrichtung der ständischen konservativen Partei die hauptsächlichste Pflegstätte des Landrechtes gegenüber den römisch-rechtlichen Bestrebungen der Regierung bezw. des Hof

war ein ständiger Gerichtsschreiber vorhanden. Dasselbe bildete besonders das Forum der bürgerlichen Klagen gegen Adelige. Gegen Entscheidungen dieser Art war nach dem Jahre 1532 die bisherige Appellation an den Landesfürsten oder dessen Regierung ausgeschlossen. Damit war aber dessen Tätigkeit noch nicht erschöpft, denn das adelige Hofgericht war nicht bloß eine ständische, sondern zugleich auch eine landesfürstliche Behörde und fungierte als solche, bzw. dessen Vor sitzender, der Landeshauptmann

, als Hofrichter, als ordentliche II. Instanz sür sämtliche Stadt- und Landgerichte, für welche die Regierung als III. Instanz galt. In dieser Stellung aber hatte es Gelegenheit, auf den Gang der Gerichtsverfahren im allgemeinen einzuwirken.^) Daß das Organisations- und legislative Talent Maximilians sich nicht auf Tirol allein beschränkte, sondern auch in den übrigen Erb ländern ähnliche Verbesserungen schuf, sowie sur das Reich das Reichskammergericht, die Kreiseinteilung, den ewigen Landfrieden

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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 132 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
- libells von 15! 1 in Geltung. Räch dieser Reform kam ini Jahre 1745 die Behördeuorganisation an d>e Reihe. Das Land hatte seit Ende des XVI. Jahrhunderts drei Lberbehörden, nämlich die Regierung, welche die Verwaltung und die JustiMlege hatte, die Hofkammer, welche die landes- wMichen Finanz und Gefättssachen verwaltete und den Gcheimrat, der zwischen den beiden vorgenannten Aemtern und dem Hose ver mittelte. Tie neue Organisation durch Maria Theresia machte nun diese Behviden selbständiger

und präzisierte ihren Wirkungskreis bestimmter. Ter Gehe im rat als oberste Landesstelle erhielt alle politischen Ber- waMmgs-, Polizei- und Landesverteìdigungs-Angeìegellheiten zugewiesen, während die Regierung als Justiztribunal teils erster, teils zweiter Instanz für Zivil- und Ärimmalsnchen, sowie als Lehensgerichtshof gelten und eine rasche Rechtspflege bewerkstelligen sollte und der Hofkammer endlich wurde durch die bessere Beamtenorganisation die Erfüllung ihrer Aufgaben leichter ermöglicht. Ter Geheim

rat wurde aber bereits 174V aufgehoben *) und an seiner statt eine Revisions stelle als Appellationsgericht errichtet. Tie Regierung blieb Lehenshof-, sowie Iustizstelle für Adel und Fiskus in erster und die nicht exernten Personen in zweiter Instanz, während die politischen und kameralsachen vereint der Hos kämm er Übertragen wurden. Z754 wurden die Kreisämter in Tirol eingeführt. Tiefe waren politische Behörde» und hatten die Vermittlung zwischen den Landesftellen einerseits, den Kerichteu

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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 161 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
— wl — Da aber schon viel Gährungsstoff unter dem Volke war, wurden diese Maßnahmen viel widerwilliger hingenommen als vorher. Bald ging die Regierung aber noch weiter und es entspann sich zwischen derselben und den geistlichen Behörden, besonders den Bischöfen von Chur und Trient ein heftiger Kompetenzstreit über die staatliche und kirchliche Machtsphäre, der mit der immer weiteren Einmischung des Staates und der gewaltsamen Deportation der Fürst bischöfe von Chur und Trient endete

. Für den Fürstbischof von Chur hatte dieser Streit auch den Verlust seines Tiroler Bistumanteiles zur Folge, der zunächst provisorisch im Jahre 1808 von Brixen in Verwaltung übernommen wurde. Die Differenzen entstanden hauptsächlich durch die vom Staate verlangten Koutroll- und Besetzungsrechte, wozu noch die Abschaffung bestimmter Feiertage und gewisser Gottesdienste kam. Die Geistlichkeit hielt speziell im Churer Bistum treu zum Bischöfe und mußte dafür manche Gewaltsmaßregeln Vonseite der Regierung erdulden

ff. n.). Dieses Vorgehen der Regierung gegen die kirchlichen Behörden und Funktionäre hatte große Aufregung unter dem Volke verursacht, die von geistlicher Seite noch vielfach durch Vorstellungen, daß Glaube und gute Sitte in Gefahr seien, gesteigert wurde. Es fanden bereits geheime Zusammenkünfte und Besprechungen statt, der Widerstand begann sich besonders im Bnrggrafenamte uud im Vinstgau schon zu organisieren. Die Behörden versuchten die Unruhe vorderhand durch Ver legung von Militär in diese Gebietsteile

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Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 165 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
Der zunächst gegen diese Reformen einsetzende passive Widerstand wurde zum aktiven, als am 6. Februar 1807 eine königliche Ver ordnung bestimmte, daß nunmehr der König selbst alle offiziellen geistlichen Pfründen verleihen werde und dem Bischof nur mehr ein Ternovorschlag ohne Obligo der Regierung zustehe. Mit der Handhabung des M oireà Laers», im Burggrafenamte wurde der Landrichter von Meran betraut und die Geistlichkeit bei der Installation desselben davon benachrichtigt. Der Widerstand

des Churer Fürstbischofs führte zunächst zur Entziehung der anläßlich der Säkularisation ihm ausgesetzten jähr lichen Staatsdotation von 4000 fl. Als dadurch der Widerstand nicht nur nicht gebrochen werden konnte, sondern mau vielmehr auf geistlicher Seite im Burggrafen amte eigentliche Abwehrorganisationen beriet, griff die Regierung zu Gewaltmaßregeln. Schon am 16. September 1807 wurden alle Prälatureu des Landes und auch das Benediktmerstist Marienberg ausgelöst. Damit verschwand

zu Meran stellte, hatte die Umwandlung dieser Anstalt in eine bäuerische Mittelschule zur Folge. Diese Maßnahmen, sowie weitere „Andachtsordnungen' der Regierung, womit unter anderem das Glockeugeläute und die Feier tage eingeschränkt wurden, brachten viel Erbitterung unter das Volk. Mit der gewaltsamen Deportation des Churer Fürstbischofes am 24. Oktober 1807 von Innsbruck aus, nachdem der Bischof von Trient bereits früher als abgesetzt erklärt worden war, sowie mit der in den Jahren 180?—1809

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