¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
kann ' von jedem Roßsaum, jedem Vieh oder einem Schwein 1 Vierer, für Roß- und Ochsenwägen 1 kr. 1623 sah sich die Regierung veranlaßt, den ungewöhnlichen Geld- knrssteigerungen durch eine Münzordnnng, womit der Wert des „Thalers' mit 1 sl. 30 kr. bestimmt wurde, entgegenzutreten. Da das vorhergegangene Jahr ein Mißjahr war, so herrschte Mangel an Lebensmitteln, deren Preise zudem sehr in die Höhe gingen. Es kostete das Pfund Schmalz 12 kr., das Star Roggen 3 fl. 12 kr., das Star Weizen
4 st., ein Pfund Rindfleisch 10 kr., eine Klafter Holz 6 fl., eine Maß 1 '4 Liter) Wein 14 bis 24 kr., eine Ochsen- Haut 15 bis 34 fl. Die Stadt, welche die gemeinsame Beschaffung der Lebensmittel in die Hand nahm, erhielt die Bewilligung, 23 Zentner Schmalz aus Vorarlberg zollfrei einzuführen. Aus einer Anfrage der Regierung an den Landrichter von Meran und dessen Antwort im Jahre l 626^) ersehen wir, daß das H n filings- Schubwesen sehr primitiv war. Hatte z. B. der Richter von Passeier einen Sträfling