¬Die¬ staatsrechtliche Stellung Tirols : (historisch entwickelt)
folgenden Wortlaut: „Angesichts der Aufsagung, von der die deutschöstevreichis che Regierung in Wien gegenüber der staatsrechtlichen Stellung der ein zelnen «Länder ausgeht, fühlt sich der Tiroler Ratio nalrat, der sich seinerzeit vor der endgültigen Ver tretung des Tiroler Volkes zu verantworten haben Wird, Zu folgender grundsätzlichen Stellungnahme verpflichtet: „Wie der Tiroler Nationalrat selbst, so ist auch die derzeitige Regierung in Wien nur dazu berufen, den Abergang vom alten
Verhältnis Zu der neuen Ordnung durchzuführen.' Ihre Gesetze und Verfügungen haben daher bloß Vorläufigen Tharakter, und es kann nur Sache der auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Verhältniswahlrechtes ohne Unterschied des Geschlechtes neuzuwähleudeu end gültigen Volksvertretung sein, dauernde Ginrich--. tungen, besonders auf dem Gebiete des Verfassung:? - rechtes für Staat und «Tänder zu schaffen. Oer Tiroler Rationalrat hat Ach für die repu blikanische Staatsform und den Anschluß
an die deutschosterreichische Republik vorbehaltlich der endgültigen Regelung der staatsrecht lichen Gestaltung des -Landes durch die auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen V erhä ltnisw ah lrechtes ohne Unterschied des Geschlechtes Zu Wählende Volksvertretung aus gesprochen. Vis dahin führt der Tiroler Rationalrat unter Rufrechterhaltung der Autonomie des -Tandes die Verwaltung.' Ruch Hinsichtlich der ehemaligen Grönlands- grenzen brachte die Herbstrevolution WS manche Meinungsverschiedenheiten. Nachdem schon am