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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 35 von 213
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1996
Intern-ID: 192459
der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. 6.10.1956 Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen “Gesprächen” bereit

wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträcht licher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn

. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchführungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiestatutes, in welchem der Provinz Bozen ge setzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt. Als Protest kündigte die Südtiroler Volkspartei am 31. Jänner 31.01.1959 1959 die Zusammenarbeit in der Region

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1998
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1998.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 36 von 218
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 17., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1998
Intern-ID: 192457
ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. 6 . 10.1956 Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen “Gesprächen

wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer- den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträcht licher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbür gerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits

für Südtirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchführungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiestatutes, in welchem der Provinz Bozen ge setzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt. Als Protest kündigte die Südtiroler Volkspartei am 31. Jänner 31 . 01.1959 1959

3
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 35 von 248
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1994
Intern-ID: 192461
der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staatsvertrages Im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. 6.10.1956 Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen “Gesprächen' bereit

chtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß dies Autonomiestatutes ami 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südfirol lebenden Optanten und ein beträcht licher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn

. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchführungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiestatutes, in welchem der Provinz Bozen ge setzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt. Als Protest kündigte die Südtiroler Volkspartei ami 31. Jänner 31.01.1959 1959 die Zusammenarbeit in der Region

4
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 35 von 202
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1995
Intern-ID: 192460
der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich ~ außenpolitisch voll handlungsfähig. 6 . 10.1956 Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen “Gesprächen” bereit

wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträcht licher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn

!. Am 16 . Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchführungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiestatutes, in welchem der Provinz Bozen ge setzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt. Als Protest kündigte die Südtiroler Volkspartei am 31. Jänner 31 . 01.1959 1959 die Zusammenarbeit

5
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1997
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1997.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 36 von 219
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 16., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1997
Intern-ID: 192458
der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. 6.10.1956 Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen “Gesprächen' bereit

wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträcht licher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn

. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchführungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiestatutes, in welchem der Provinz Bozen ge setzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt, Als Protest kündigte die Südtiroler Volkspartei am 31. Jänner 31 . 01.1959 1959 die Zusammenarbeit

6
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 57 von 213
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1996
Intern-ID: 192459
erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des “Paketes” von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführungs bestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die sog. “Omnibus”-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage steilen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der “Pakef-Maßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwölferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der rö mischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, ei ne Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnahmen zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt die bereits

7
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 56 von 248
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1994
Intern-ID: 192461
erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr alien Pflichten nachgekommen sei. die zur vollen Verwirklichung des “Paketes' von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Minister ra l vier wichtige Durchführungsbestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die sog. ''Omnibus'-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgenchtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der 'PakeF-Maßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwöiferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der rö mischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeuums. Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom. Emil Staffelmayr, eine ßegleitnotc mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen Durchfuhr!ingsakte der Maßnahmen zugunsten der Südiiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginn! die be reits

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 56 von 202
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1995
Intern-ID: 192460
im römischen Parlament, daß ! e italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, le 2ur vollen Verwirklichung des “Paketes” von 1969 führen sollen. Wenige runden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige urchführungsbestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- Un d Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium JJnd die sog. 'Omnibus”-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser urchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser- und wölferkommission hart

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung d er 'Pakef-Maßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti erklärt

gerungen worden. Am selben Tag wird von der rä tschen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig Qenehmigt. 22. April 1992 ,® r Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, perreicht dem Österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und VorT1 römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnahmen Zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1997
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1997.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 58 von 219
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 16., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1997
Intern-ID: 192458
erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des “Paketes' von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführungs bestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die sog, “Omnibus”-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der “Paket”-M!aßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwölferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der rö mischen Kammer das neue Studientitetanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffeimayr, ei ne Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vorn römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnahmen zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt die bereits

10
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192459/192459_85_object_5254386.png
Seite 85 von 213
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1996
Intern-ID: 192459
, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlos sen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels

4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, Wird der Entwurf im Amtsblatt der Region

Trentino-Südtiro! veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und die Vorlage in der gleichen

Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachungsfunk tion

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1998
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1998.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192457/192457_86_object_5254819.png
Seite 86 von 218
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 17., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1998
Intern-ID: 192457
und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird.über den gesamten Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschios- ! sen. | Das vorn Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung

mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter- ! nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je- j nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist * - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen . Reformen; der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet

) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. | : Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text be harren und die Vorlage in der gleichen Fassung

noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachungsfunktion wird durch das Einbringen von Anfragen

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192461/192461_80_object_5253931.png
Seite 80 von 248
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1994
Intern-ID: 192461
, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlos sen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels

4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt der Region

Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und die Vorlage in der gleichen

Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfuriktioo Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachungsfunktion

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 80 von 202
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1995
Intern-ID: 192460
und abgestimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. ! Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten i Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge- j meinen mit Mehrheit der anwesenden Landltagsabgeordneten beschlos- t sen. Ì Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den ! Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage i Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen ! Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den \ Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter- ? nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen 1 Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb = dieser Frist keinen Einwand erhebt

, wird der Entwurf im Amtsblatt der i Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall \ am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft, f Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesefzesvorlage nicht dfe ■ Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann f der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung : tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen

Text i beharren und die Vorlage in der gleichen Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages ] genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor \ die Abgeordnetenkammer bringt. ? Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1997
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1997.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 86 von 219
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 16., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1997
Intern-ID: 192458
, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit ha*> Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen- Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamt 011 esetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlo 5 ' sen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tag 6 Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels

4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der int® nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen) nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inlbegriff® 11 ' - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozia Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innem® dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt _ Region Trentino-Südtirol

veröffentlicht (verkündet) und tritt im Norma am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in ^ ra Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvoriage nicn Zustimmung {den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, ka der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechn _ tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen e beharren und die Vorlage in der gleichen Fassung noch einma Beharrungsbeschluß

mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtag genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wim Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nich nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht od© r die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion ■■ \ Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachung^ ^ tion wird durch das Einbringen von Anfragen, Interpellation^^ {Verhaltensanfragen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 46 von 248
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1994
Intern-ID: 192461
Zuma! in dieser Note der römischen Regierung ein kla rer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südtiroler Autonomie und der Zielsetzung des Sprachminderheitenschutzes und ein ausdrücklicher Verweis auf den 'Pariser Vertrag' von 1948 enthalten sind, wird einer langjährigen Forderung der SVP nach ei ner internationalen Verankerung und Einklagbarkeit vor internationalen Rechtsinstanzen entgegengekommen. 11.6.1992 An diesem Tag wird mit der Abgabe der Strcitbei egungs- erklärung der formelle

, bei gravierenden Verletzungen den Internationalen Gerichtshof anzurufen), daß die Schutzmachtfunktion Österreichs für Südtirol aufrecht bleiben werde und daß der im Operationskatender vorgesehene Österreichisch- Italienische Nachbarschaftsvertrag einen flexiblen, leicht handbaren Streitschlichtungsmechanismus enthalten sollte. 27.1.1993 Der italienische Staatspräsident Oskar Luigi Scalfaro trifft in Wien zu einem dreitägigen Staatsbesuch ein. Bei die sem ersten Besuch eines italienischen Staatspräsidenten

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 181 von 248
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1994
Intern-ID: 192461
Ordinariates (Bozen, Marconistraße 9) haben meist eine deutsche und eine italienische Sektion, Die 15 männlichen Ordensgemeinschaften und Kongregationen im Land zählen insgesamt 247 Priester und 74 Brüder. Die 27 weiblichen Ordensgemeinschaften und Kongregationen haben insgesamt 920 Mitglieder. Sie sind hauptsächlich in der Schule und Jugenderziehung sowie in der Alten- und Krankenbetreuung tätig. Neben den Priestern und den Ordensleuten ar beiten heute zunehmend Laien im kirchlichen Dienst. Es gibt acht

Seelsorgehelferinnen, 16 Jugenddienste mit 22 Jugendreferenten sowie 278 deutsche und italienische Laienkatecheten. Weitere Laien sind am bischöfli chen Ordinariat, in den Bildungshäusern und in den Seminarien tätig. Die Philosophisch-Theologische Hochschule der Diözese in Brixen ist der Theologischen Fakultät in Innsbruck assoziiert. Die Studenten der Hochschule in Brixen können an der Universität in Innsbruck den Titel eines Magisters der Theologie erwerben. Seit 1992 ist sie auch berechtigt, das “Bakkalaureat

mit hauseigenen Mittel- und Oberschulen (Vinzentinum in Brixen, Johanneum in Dorf Tirol). In kirchlicher Trägerschaft befinden sich 26 deutsche und drei italienische Schülerheime, fünf Kolpinghäuser, sechs Altersheime sowie das Jesuheim in Girlan für alte Leute und Schwerbehinderte. Außer den zwei Seminaren gibt es noch fünf deutschsprachige und zwei italienischsprachige kirchliche Schulen, dazu die zwei Diözesanmusikschulen in Brixen und Meran. Seit 1973 bestehen in allen Pfarreien der Diözese

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 180 von 202
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1995
Intern-ID: 192460
Ordinariates (Bozen, Marconistraße 9) haben meist eine deutsche und eine italienische Sektion. Die 15 männlichen Ordensgemeinschaften und Kongregationen im Land zäh len insgesamt 244 Priester und 73 Brüder. Die 27 weiblichen Ordensgemein schaften und Kongregationen haben insgesamt 912 Mitglieder. Sie sind haupt sächlich in der Schule und Jugenderziehung sowie in der Alten- und Kranken betreuung tätig. Neben den Priestern und den Ordensleuten arbeiten heute zunehmend Laien im kirchlichen Dienst. Es gibt

neun Seelsorgehelfer/-innen, 16 Jugenddienste mit 22 Jugendreferenten sowie 222 deutsche und italienische Laienkatecheten. Weitere Laien sind am bischöflichen Ordinariat, in den Bildungshäusern und in den Seminarien tätig, Die Philosophisch-Theologische Hochschule der Diözese in Brixen ist der Theologischen Fakultät in Innsbruck assoziiert. Die Studenten der Hochschule in Brixen können an der Universität in Innsbruck den Titel eines Magisters der Theologie erwerben. Seit 1992

auch ein interdisziplinäres Hochschulinstitut für “Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung” errichtet, das sich insbesondere sozialethischer und gesellschaftspolitischer Fragen annimmt. Außer dem Priesterseminar unterhält die Diözese noch zwei deutsche Knabenseminare mit hauseigenen Mittel- und Oberschulen (Vinzentinum in Brixen, Johanneum in Dorf Tirol). In kirchlicher Trägerschaft befinden sich 26 deutsche und drei italienische Schülerheime, fünf Kolpinghäuser, sechs Altersheime sowie das Jesuheim

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 45 von 213
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1996
Intern-ID: 192459
schsprachigen Minderheit, wie sie im Pariser Vertrag enthaften ist, sicherzustellen, in welchem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt vorgesehen ist. Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das bei der Verwirklichung der Autonomie der Provinz Bozen er zielt wurde, als einen wichtigen Bezugspunkt für den Minderheitenschutz an, wie er sich auch im KSZE- Rahmen herausbildet. Auch dessen spezifische Über prüfungsmechanismen

können Anwendung finden, um sicherzusteilen, daß die Behandlung dieser Minderheit mit den Prinzipien übereinstimmt, weiche man zum Zwecke eines friedlichen und harmonischen Zusammenlebens im Neuen Europa kodifizieren wird”. Mit der Übergabe dieser Begleitnote wird der im Operationskalender vorgesehene Prozeß zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO in Gang gesetzt Zumal in dieser Note der römischen Regierung ein kla rer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südtiroler Autonomie

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1998
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1998.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 46 von 218
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 17., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1998
Intern-ID: 192457
cherzustellen, in welchem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt vorgesehen ist Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das fon der Verwirklichung der Autonomie der Provinz Bozen zielt wurde, als einen wichtigen Bezugspunkt für d@ n Minderheitenschutz an, wie er sich auch im KSZE-Rahffl ßn herausbildet. Auch dessen spezifische Üherprüfungsfflß' chanismen können Anwendung finden, um sicherzuste>' len, daß die Behandlung dieser Minderheit

mit deh Prinzipien übereinstimmt, welche man zum Zwecke # nes friedlichen und harmonischen Zusammenlebens id 1 Neuen Europa kodifizieren wird”. Mit der Übergabe dieser Begleitnote wird der if® Operationskalender vorgesehene Prozeß zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO in Gang gesetzt- Zumal in dieser Note der römischen Regierung ein klar® Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der SüdtirO' ter Autonomie und der Zielsetzung des Sprachminde r ' heitenschutzes und ein ausdrücklicher

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