Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1997.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Autor:
Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort:
Bozen
Verlag:
Autonome Prov. Bozen
Umfang:
VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 16., überarb. Aufl.
Sprache:
Deutsch
Schlagwort:
g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur:
II Z 1.665/1997
Intern-ID:
192458
fentlicht werden. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist kann jeder Bürger gegen die Beschlüsse beim Gemeinderat Beschwerde einreichen sowie- sich an die Landesregierung wenden, wenn es sich um Beschlüsse han delt, die der Kontrolle der Landesregierung unterliegen, Die Aufgaben der Gemeinde sind sozialer, wirtschaftlicher und kulturel ler Natur. Aufgaben sozialer Natur sind die Aufrechterhaltung der öffent lichen Sicherheit und Ordnung (Gemeindepolizei), Haltung des Friedensrichteramtes
und der Feuerwehr. Die Gemeinde hat für Alte, Arme und Kranke zu sorgen, hat die Pflichtimpfungen vorzunehmen und den Bestattungsdienst zu sichern. Der Bürgermeister ist überdies die örtliche Sanitätsbehörde. Die Gemeinde sorgt für Sportanlagen und überwacht die Schlachthäuser; zuständig ist sie auch für Friedhöfe, Müllabfuhr und Kläranlagen und für die Erstellung der Bauleitpläne. Zu den kulturellen Aufgaben gehören der Bau und die Erhaltung der Schulen, Theater, Museen, Bibliotheken und Archive
. Zu den wirtschaftlichen Aufgaben zählen die Verkehrseinrichtungen sowie die Instandhaltung des örtlichen Verkehrsnetzes, die Wasser- und Energieversorgung, die öffentliche Beleuchtung und die allgemeine Wirtschaftsförderung. Die Gemeinde sorgt des weiteren für die Erstellung des Handelsplanes und überwacht die Handelstätigkeit in ihrem Gebiet, Sie besorgt den Werbe- und Plakatierungsdienst entweder direkt oder im Konzessionswege. Den Gemeinden wurde auch der Erlaß der Ermächtigung zur Öffnung und Führung
von Gastbetrieben sowie die Verwaltungsaufgaben und -befug- nisse auf dem Gebiet der Gastgewerbeordnung (L.G. vom 14. Dezember 1988, Nr. 58) und der öffentlichen Veranstaltungen (L.G. vom 13. Mai 1992, Nr. 13) übertragen. Die Gemeinde führt schließlich das Standesamt, das Meldeamt, die Militärmatrikelrollen und hat für die Durchführung der Wahlen zu sorgen. Von einer Steuerhoheit der Südtiroler Gemeinden kann nicht gesprochen werden, da mit dem Steuerreformgesetz 1972 ihnen die Steuerhoheit ge nommen worden
ist. Infolge des Autonomiestatutes und den diesbezüg lichen Durchführungsbestimmungen und der im letzten Jahre erlassenen Reformbestimmungen auf dem Gebiete der Lokalfinanzen wurde der Gemeinde eine beschränkte Steuerautonomie zugesprochen. Die Gemeinden beziehen ihre Einkünfte aus Zuweisungen des Landes, aus Einkünfte durch die Bauabgaben und aus den ihnen zustehenden Gemeindesteuern und Gebühren: Werbesteuer, Wertzuwachssteuer, ein Teil der Aufenthaltssteuer, Müllabfuhrgebühr, Gebühr für die Besetzung