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Bücher
Kategorie:
Kulturgeschichte, Volkskunde, Musik, Theater
Jahr:
1978
¬Der¬ Kulturkampf in Tirol.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 6)
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Seite 244 von 532
Autor: Fontana, Josef / Josef Fontana
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Anst. Athesia
Umfang: 528 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 512 - 521
Schlagwort: g.Tirol ; s.Kulturkampf ; z.Geschichte 1861-1892
Signatur: II 221.595
Intern-ID: 378096
fehlschlagen, so falle die ganze Verantwortung mit Fug und Recht auf jene Vertreter des Landes zurück, die den traurigen Ruhm für sich in Anspruch nehmen müßten, die wohlwollenden Intentionen der kaiserlichen Regierung vereitelt zu haben 652 ). Taaffe unterlag einem schweren Irrtum, wenn er glaubte, die Tiroler Konservativen würden sich der Optik oder der Moral wegen in die Enge treiben lassen. Wie die Vergangenheit gezeigt hatte, konnte denen kein größeres Vergnügen bereitet

werden,, als ihnen die Gelegenheit zu bieten, der Regierung die kalte Schulter zu zeigen. Das änderte sich auch in Zukunft nicht. Auf Grund der kaiserlichen Entschließung vom 10. Oktober 1872 ließ Stremayr Entwürfe zu einem Schulgesetz im Landtag einbringen 853 ). Die neuen Entwürfe unterschieden sich nur un wesentlich von der Vorlage des Jahres 1869 6ri4 ). In einer Begleit note umriß der Minister die Punkte, die er im Verhandlungs wege den Konservativen noch zugestehen wollte, wenn dadurch die Annahme der Regierungsvorlage

erreicht werden könnte. Der Entwurf sah vor, daß die Vertreter der Kirche im Landesschul- rat vom Kaiser ernannt werden (§ 33). Stremayr meinte, einen Antrag, daß die drei Bischöfe oder die von ihnen ernannten Stell vertreter Mitglieder des Landesschulrates sein sollten, könne die Regierung nicht stellen; sollte jedoch der Landtag einen solchen Beschluß fassen, so würde das kein prinzipielles Hindernis für die Sanktion bilden. In diesem Falle müsse der Statthalter jedoch darauf bestehen, daß dem Kaiser

wenigstens das Recht auf Be stätigung der von den Bischöfen ernannten Stellvertreter vorbe halten bleibe. Sollte aber das Zustandekommen eines Gesetzes, das im großen und ganzen den Absichten der Regierung ent spreche, von diesem einen Punkt abhängen, so könne auch dieses Recht aufgegeben werden. Mehr noch: Der Minister war bereit, ein Gesetz zu akzeptieren, das den Vorsitzenden im Landesschul- rat verpflichtete, Beschlüsse zu sistieren, gegen die die Bischöfe oder ihre Stellvertreter aus Rücksichten

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