Vorladung, die ihn sofort aufs Polizei kommissariat des Bezirkes berief. Dort eröffnete ihm ein Beamter, dass das Kormundschaftsgericht in T. hierher den Auftrag gesendet Habe, ihn sofort unter unauffälliger sicherer Begleitung nach Hause Zurückzubringen. Hermann stand wie vom Blitze gerührt. Er protestierte gegen diese Maßregel, bat den Beamten, an seine Mutter telegraphieren zu dürfen, aber es blieb alles umsonst. Der gericht liche Auftrag war so gemessen und dring lich abgefasst, dass
der Beamte nicht von demselben abzugehen wagte. Es wurde Hermann bedeutet, dass er in sein Hotel Zurückzukehren, dort seine Ange legenheiten zu ordnen und sich direkt auf den Bahnhof zu begeben habe, um mit dem Zuge, der in zwei Stunden abgieng, nach Hause zurückzureisen. Ein Ver trauter habe bereits den Auftrag, ihm bis Zu seiner Ankunft in T. nicht von der Seite Zu weichen. Der Beamte be dauerte, ihm diese Mittheilung machen zu müssen, machte ihn aber auch darauf aufmerksam, dass jeder Widerstand ver