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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1889
¬Das¬ Familienbuch der Grafen von Brandis
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Seite 90 von 269
Autor: Brandis, Ferdinand ¬zu¬ / verf. von Ferdinand von Brandis
Ort: Wien
Verlag: Verl. des Verf.
Umfang: VI, 250 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: p.Brandis <Familie> ; z.Geschichte
Signatur: II 63.513
Intern-ID: 91296
vor einem jeden entscheidenden Schritte zur definitiven Beilegung des Streites, wie eiu solcher dein Bewußtsein ihrer ange griffenen alten Familienrechte, und dem Werthe der Güter, die beim Streite gefährdet waren, doch unzweifelhaft entsprochen hätte. Im Jahre 1577 hatte Anton vom Erzherzoge Ferdinand für sich und Hanns Heinrich das Vorster Lehen, und 1579 die Trieuter Lehen vom Cardinal Ludwig, und letztere auch für Randold, Christoph's Sohn erhalten. Erst ziemlich lange nach Leo's Tode verglichen sich die Brüder Anton

und Hanns Heinrich über dessen scheinbar sehr ver worrenen Nachlaß, der an Activen im Ganzen bei 16.000 fl. betragen haben dürfte, denen jedoch nahezu ebensoviel au Passiven gegenüber standen. Bei diesem Vergleiche löste Anton von Hanns Heinrich auch dessen Antheil am Habersack'schen Hause in Innsbruck ab. Der Stand des Roth- und Schwarzwildes muß dazumal iu Niederlana und Vorst stark überhand genommen haben, nachdem Anton für sich uud namens des Hanns Heinrich diesfalls eine Beschwerde eingab, in Folge

welcher der Erzherzog Ferdinand den Befehl erließ, den Beiden jährlich je ein Stück Roth- und ein Stück Schwarzwild abzuliefern Im Jahre 1592 machte Anton mir Hanns Heinrich's Sohn Jakob Andrä eine Probetheilung ihrer geineinsamen Güter und Urbarien, zu deneu nun anch die von den zwei Brüdern wieder an die Hcmpt- lime gebrachten Güter der Bnrghard'fchen Linie gehörten. Die Theilnng sollte im Jahre 1600 definitiv werden, aber wegen Anton's lang wieriger Krankheit und seines darauf erfolgten Todes wurde der Vergleich

erst am 22. Februar 1603 perfeet u. zw. mit Anton's Söhnen Anton und Georg resp. mit des Letzteren Vormnnd Andra v. Velß. Auf Anton's Theil kam Vorst und Lanebnrg mit dem Hofe vor dem Thore und von den Botzner Gütern der Winkler- und Gfaderhof, auf Jakob Andrä's Theil Brandis mit dein Marzanhofe anf Platzers und von den Botzner Gütern Eampill. Die Urbarien sollten möglichst gleich getheilt werden, die Ausübung der Jurisdiction aber, sowie die Verleihung der Lehen sollte dem alten Familieugebranche

entsprechend dem jeweilig Aelresten zustehen, der dafür die Gebühren zu erheben, dagegen jedoch auch die Lehentaxen zu entrichten hat. Anton übernahm

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1889
¬Das¬ Familienbuch der Grafen von Brandis
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Seite 88 von 269
Autor: Brandis, Ferdinand ¬zu¬ / verf. von Ferdinand von Brandis
Ort: Wien
Verlag: Verl. des Verf.
Umfang: VI, 250 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: p.Brandis <Familie> ; z.Geschichte
Signatur: II 63.513
Intern-ID: 91296
, weil er bereits ani 26. März 1565 zu Innsbruck starb. Seiu Leichnam wurde nach Sterzing überführt und iu der Pfarrkirche dortselbst neben seinen Eltern beigesetzt. 42. Nnton v. Brandis 1531. Anton v. Brandis, Jakob's dritter Sohn, war 1531 ebenfalls zu Schenna geboren und von 1566 an iu O. Oe. Regierungsdiensten. In erster Ehe war er mit Margaretha Mitterhoferim, vermählt, verlor diese Frau jedoch schon 1570 und vermählte sich im darauffolgenden Jahre wieder mit Elisabeth Fiegerinn v. Hirschberg

. Die Bestätigung des Herreustandes erhielt er gemeinschaftlich mit Hauus Heinrich. Jurisdictionsstreitigkeiten mit den: Gute Stein unter Lebenberg veranlaßten ihn, den Erwerb desselben anzustreben, und es gelaug ihm auch, den Wilhelm Freiherrn v. Wollenstem dahin zu bringen, daß er ihm als „seiueu Gfattern' den von Anton's Schwägern Botsch erkauften Antheil am Pfände Stein überließ. Im Jahre 1582 erhielt Anton vom Erzherzoge Ferdinand die Bestätigung, daß er dreiviertel des Pfandes Stein um 5100 fl. (die ganze

Pfandsumme Hatte 6000 fl. betragen) au sich gelöset habe, mit der Zusicherung des Ersatzes der Einlösungssumme. Im Jahre 1586 verpfändete zwar der Erzherzog das Gericht und Urbar Stein wieder an den Landvogt Liedl um M00 fl. und später nochmals um 12.000 fl., aber uach Liedl's Tode wurde dasselbe vom Könige Rudolph neuerdings dem Anton v. Brandis um 18.000 fl. verpfändet und zwar auf dessen Lebenszeit uud noch

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