¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
über ihr öffentliches Recht streiten, auf demselben barbarischen Stand punkt, wie im Mittelalter die Ritter und die Städte. Sie greifen zu den Waffen und schlagen zu, um sich ihr Recht zu verschaffen. Das Völkerrecht hat noch einen weiten Weg zu machen, bis es ihm gelingen wird, den Streit der Gewalt in einen wahren Rechtsstreit umzubilden. 512. Eine bewaffnete Partei, welche nicht von einer bestehenden Statsgewalt zur Gewaltübung ermächtigt worden ist, wird dennoch insofern als Kriegspartei betrachtet
, als sie als selbständige Kriegs macht organisirt ist und an States Statt in gutem Glauben für öffentliches Recht streitet. 1. Es ist das zwar eine Ausnahme von der Regel, dass nur Staten Krieg führen, aber wenn die politische Partei statliche Zwecke verfolgt und wie eine Statsmacht organisirt ist, so stellt sie gewissermassen den Stat dar. Das Interesse der Humanität fordert, dass im Zweifel eine solche Partei eher als Kriegs partei, nicht als eine Masse von Verbrechern behandelt werde. Indem sie stark genug
570 ff. 3. Am nötliigsten ist es, den obigen Grundsatz bei Bürgelkriegen zur Anwendung zu bringen, obwohl gerade da die Leidenschaften am liebsten unter der ernsten Maske der Gerechtigkeit ihren Hass und ihre Rachsucht besser ver bergen und ungehemmter wirksam zu machen suchen. Die Partei, welche die obrigkeitliche Autorität für sich hat, erklärt dann gem die Partei, welche sich der Statsgewalt widersetzt, als Hochverräther und Aufrührer. Aber auch die auf ständische Partei sieht sich meistens