derselben während der damaligen Ses sion 2 ), Eine am 21, Dezember 1865 an den Regierungs kommissär gerichtete Interpellation in Betreff des Stand punktes, welchen die Regierung der vorerwähnten Eingabe an den Staatsminister gegenüber einnehme, entbehrte gleich falls einer meritorischen Begründung und die Antwort, welche der Regierungskommissär darauf gab, schnitt auch jede weitere Debatte darüber ab 3 –. Auf Seite der Deutschtiroler ansserte sich keine Spur von Feindseligkeit; Vielmehr wurde der Antrag der Italiäner
, die, am 19. November 1866 er- 1) Verhandlungen von 1865/6, S. 208—214 ; Baisini $ S 333—347. Die Zuschrift ist unterzeichnet 'von A, Sterza, Johann Giuliani, Johann Grigoli, Joli, de Prelis, Fz. Ambrosi, A. Ducati, Joli. v. Mallei, Pubblio Colle nnd Jog. Begiampietro. 2) Verhandlungen Von 186*5/6, S. 286, 403. 3) Ebenda, S. 363, 421. Die Regierung anerkannte die Briefsteller nicht als berechtiget, ausserhalb des Landtags mit ihr in Verkehr zu treten, und verwies die Interpellanten auf den § 19 der Landesordnung