' ausnehmen, über die der eine Landestheil mit dem anderen sich auseinander zusetzen haben wird, so ist damit noch keineswegs gesagt, dass für d i e s e Angelegenheit der bisherige Landtag competent bleiben soll. Vor mehr als 12 Jahren hat-Karl von Ritter n a, wie ich in dessen Biographie, (die der constitution eli e Verein zu Innsbruck 1872 im Verlage von .F. J. Gassner herausgab) nachgewiesen habe, im tiroler . Landtage das Geständniss abgelegt, dass er und seine ita lienischen Gesinnungsgenossen
für die Behandlung ge meinsamer La rides angelegen!], ei ten einen Modus in Aassichtgeno in men hätten, d e r m i fc eine m p a r- lange tariseli en Verbände nichts gemein habe; also im besten Falle Delegationen, wie sie jetzt für die ge meinsamen Angelegenheiten der Monarchie bestehen. Und es ist nicht anzunehmen, dass der Freiherr von Prato in dieser Hinsicht heutzutage entgegenkommender denkt, als Karl v, Riccabona vor 13 Jahren gedacht und gesprochen hat. Die Denkschrift, welche die Stelle einer mündlichen