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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 879 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
A- «-e-»S> Er»S»zuns u»ì B-nW-u-S d.s Gru»dwch-S^ Ediit^ Vom k. k. Oberlandesgerichte in Wien wird bienni in Gemäßheit des Gesetzes vom 25. Juli 1871, RGB Nr. 96. kundgemacht, daß. nachdem die zur Anmeldung der Belastungsrechte auf die in der neuen Eiàe ^ 200. des Grundbuches des k. k. Bezirksgerichtes in St Pölten für die Katastralgemeinde Griechenberg enthaltene Liegenschaft, Parzelle 150. im àlàs- aerichtlichen Edikte vom 30. April 1904. GZ. bestimmte Frist abgelaufen ist, alle diejenigen

. K. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I, den 15. August 1904. Unterlassung des zweiten Ediktes. Sachverhalt: Die neue Einlage ist l°stenstei; es entfällt dadurch die Erlang des zweiten Edàs- ^ ^ Oberlandesgericht Wien. Das k. k. Bezirksgericht Langeneis, Abt. I, legt über Ablauf des ersten Ediktes bezüglich der Ein lage Z. 581 des Grundbuches Stiefern die Akten mit dem Beifügen vor. daß diese Einlage lastenfrei ist. und daß innerhalb des Edikttermines auch keine Anmeldungen eingebracht wurden. K k Bezirksgericht

Langenlms, Abt. I, den 11. Mai 1904. Erledigung des Oberlandesgerichtes: Dekret an das k. k. Bezirksgericht Langenlois. Abt. I. Das k. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I, hat den Beschluß gefaßt, daß in Ansehung der neuen Ein-

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