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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 374 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
. ^ Berichtigung der Eintmgungèg-biihr-) ii, Ansehung der Kommunalbeiträge sind die mit 1 X 5V Ii beigebrachten Stempelmarken vorschriftsmäßig zu ver wenden. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . Siehe S. 268. 8Ä. Zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung des Pfandrechtes für rückständige Zinsen. Sachverhalt: Auf dem Hause des Ludwig Mandl haftet die Forderung des Karl Teiber im Betrage von 80.000 X samt 5'/y Zinsen. Letzterer schreitet um Einverleibung des zwangsweisen Pfandrechtes

für die rückständigen Zinsen in? Betrage von 14.000 X ein. V. Auf Grund des Urteiles vom 21. Jänner 1900 G- Z. ^ ^ Rechtssache des Herrn Karl Teiber, Privat in Wien, II. Bezirk, Taborstraße 17, wider Herrn Ludwig Mandl, Kaufmann in Wien, I., Gonzagagasse 11, wegen 14.000 X samt Nebeugebühreu dem Herrn Karl Teiber die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes für die vollstreckbare, seit 1. Juli 1896 rückständige Zinsenforderung in, Betrage voi: 14.000

X samt 5'/„ Ziuseszinsen seit 1. Juli 1899 von der auf dem Hause in der Gonzagagasse Konskr.-Nr. und Ein lage Z. 1012 des I. Bez. Wien in 0 Postz. 24 für Karl Teiber haftenden Forderung per 80.000 X samt Anhang auf dieses Haus, und zwar insoweit die Zinsen nicht über drei Jahre rückständig sind, bei dem sud Postz. 24 haftenden Pfandrechte, insoweit sie aber älter als drei Jahre sind, in der Rangordnung dieses Gesuches zugunsten des Karl Teiber bewilligt. Als Exekutionsgericht

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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 873 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
Di- «»l-WNü, E.giwz-»!! »nd B.-lchiiz»»z d,s Grundbuch.^ ferner wird die Verwaltung des ^bezeichneten öffentlichen Gutes, und zwar die Gemeindevorstehung Neidling aufgefordert, entweder bei dieser Tagfatzmrg oder schriftlich eine Äußerung abzugeben Die Unordnung der Erhebungen wird kundgemacht. A. k. Bezirksgericht St. Pölten, Abt. II, den 28. Februar 1904. Kundmachung, infolge des von Karl Ander gestellten An suchens um Aufnahme der im Verzeichnisse über öffentliches Gut eingetragenen Parzelle

in Anspruch nehmen, können erscheinen und alles zur Aufklärung sowie zur Wahrung ihrer Rechte Geeignete vorbringen. K. k. Bezirksgericht St. Pölten, Abt. II, den 28. Febrnar 1904. Zustellungsverfügung, BeMußanssertigungem: 1. Karl Ander, 2. Gemeinde Neidling. Kundmachung nach Form. )80 auszufertigen'. t. Ger- Amisiasel, 2-Gem. Goldegg, Griechenberc;, EniWerg, Garbersdorf, Neidling. Protokoll, aufgenommen bei dem k. k. Bezirksgerichte St. Pölten am 21. März 1904. Gegenwärtige

-. N. N., k. k. Landesgerichtsrat. Dr. M.. k. k. Ausk., Schriftführer. Gegenstand sind die Erhebungen über das Gesuch des Karl Ander, eingelangt am — GZ. , um Ausscheidung der Parzelle 150 per 160 m-, Weg, der Katastral- gemeinde Griechenberg aus dem Verzeichnisse über öffentliches Gut und Zu- fchreibung zur Grundbuchseintage A. 200 der Äatastralgemeinde Griechenberg. Erschienen sind hiezu: Der Gesuchsteller Herr Karl Ander, der Vorsteher der Ortsgemeinde Neidling, zu welcher die Katastralgemeinde Griechenberg gehört. Herr

Karl Kern, und die von der Gemeiudevvrstehung Neidling abgeordneten Vertrauensmänner Herr Franz L. und Herr Georg Z.

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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 270 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
8 28. Begriff der Reallast und Erfordernisse zur Eintragung. A8—4R. 40. Eigentumsrecht und Widmung einer Parzelle als Garten. Eigentümer des Vorgartens ani Schwarzenbergplatz in Wien ist der Wiener Stadt erweiterungsfond. Derselbe verkauft diese mit der Bezeichnung „Vorgarten' im Grnndbuche inneliegende Parzelle 1989 unter der Bedingung, daß sie für immer als Vorgarten benützt Verde, an Karl Medinger. Der Käufer Karl Medinger schreitet um die Einverleibung des Eigentumsrechtes

und der diesfälligen Reallast ein. L. Auf Grnnd des Übereinkommens .V ääo. Wien den 24. Juli 1903 wird 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf den im Grundbuche des I. Bezirkes in Wien unter Ein lage Z. 1320 als Parzelle 1929 inneliegeuden Vor garten vor dem Hause am Schwarzeubergplatz Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1316 des I. Bezirkes in Wien für Karl Medinger, 2. die Einverleibung der Verbindlichkeit der immerwährenden Verwendung und bloß privaten Be nützung der Parzelle 1929 als Vorgarten in dieser Einlage

als Reallast zugunsten des Wiener Stadt- erweiternngsfonds bewilligt. Hievon werden 1. die k. k. Finanz-Prokuratur in Wien uos. des Wieuer Stadterweiteruugsfonds, 2. Herr Karl Medinger unter Anschluß der Originalurkunde 3. das k. k. Zentraltaxamt mit dein Beifügen, daß eine Vertragsabschrist am 27. Juli 1903 dort überreicht wurde, 4. der k. k. Evidenzhaltllngsgeometer für den I. Bezirk in Wien Herr .... 5. der Stener- und Wahlkataster des Magistrates Wien verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII

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