2 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_420_object_4346251.png
Seite 420 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
wie Beispiel 110.) MA. Übertragung einer Forderung im Erbschaftswege. Sachverhalt: Das Bezirksgericht Innere Stadt I in Wien bewilligt die Übertragung der sür den Erblasser Jgnaz Sommer haftenden Forderung per 1Wt> X samt Anhang auf Grund der Emantwortuugsurkunde an den minderjährigen Erben Moriz Frei und ersucht das LG. Wien um den Vollzug. Eigentümer des Hauses ist Ernst Meyer. L. Dem Grundbuchsamte wird die Vornahme der vom k. k. Bezirksgerichte Innere Stadt I in Wien mit dem Beschlüsse vom 12. Juni

1903 GZ. — auf Grund der Einantwortungsurkunde des genannten Gerichtes vom 17. April 1903 GZ. — bewilligten Einver leibung der Übertragung der für den am 21. Dezember 1902 verstorbenen Jgnaz Sommer auf dem Hause in der Alleegasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 160 im Grundbuche des IV. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 3 einverleibten Forderung im Betrage von 1000 X samt 5'/o Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 60 X an den minderjährigen Moriz Frei aufgetragen. Hievon

werden 1. das k. k. Bezirksgericht Innere Stadt I in Wien, 2. Herr Ernst Meyer, 3. Herr Or. Franz Q. als mit legalisierter Boll macht L àào. Wien den 2. Jänner 1903 ausgewiesener Machthaber des Herrn Max Frei, Vaters und gesetz lichen Vertreters des minderjährigen Moriz Frei, Erben nach Herrn Jgnaz Sommer, unter Anschluß der Ori ginalbeilagen ^ und ZZ verständigt.

1