Zur Rechtsgeschichte des adeligen Grundbesitzes in Österreich
Zweites Kapitel. Die neuere Zeit. 69 d) Am 14. April 1601 berichtet die Witwe des Georg Aehaz Herrn von Losenstein*), an die Verordneten, dafs sie den edlen, festen Michael Vorehdorffer zu Under m- berg und seine Erben wegen langer treuer Dienste bei der Herrschaft Schallaburg die Mühle Undermberg samt einem Lehen und einer öden Hofstatt U . . , im Schalla- burger Landgericht gelegen, mit allen dazu gehörigen Grundstücken, Wiesen, Weingärten und Äckern, „so alles jährlich . . . dient
. In diesem Falle wird ein von einem Mitgliede des Herrenstandes besessenes, untertäniges Grundstück durch Privatdisposition des Grundherren von der Gr und Unter tänigkeit befreit und zu einem rittermäfsigen Lehen er hoben. Die Folge davon ist die Unterwerfung des Gutes ünter die adelige Landsteuerpflicht. Die weitere Folge ist die, dafs dieser Grundbesitz, dessen Giebigkeiten bisher in der Gültbuch-Einlage des früheren Grund- ') Christiane von Loaenstein, als Gerb a bin ihrer Söhne, von denen Georg Christoph