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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
Die Gesetzgebung Bereits das „erste“ (oder „alte“) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem 1 das „neue“ Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landes gesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht

mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlossen. Der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf wird anschließend an den Regierungskommissar weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der örtlichen

sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Nor malfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält

, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Beharrungsbeschluss mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen

1
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 36 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
hat bereits ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchfüh rung des Pariser Vertrages, Mit Erlangen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. Österreich ist nun nicht mehr ein von den allierten Mäch ten besetztes Gebiet, sondern ein souveräner Staat. Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargetegt

6.10.1956 17.11.1957 wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein be trächtlicher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich

, gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und forderten mit dem „Los von Trient!“ eine eigene Autonomie für Südtirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta tutes, in welchem der Provinz Bozen gesetzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt

2
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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 36 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staafsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. 6 . 10.1956 Bereits am 6 . Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen

wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer- den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträcht licher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbür gerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits

für Südtirol, Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta tutes, in welchem der Provinz Bozen gesetzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt. Als Protest kün digte die Südtiroler Volkspartei am 31. Jänner

3
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 36 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. 6.10.1956 Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen 11 bereit

wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträcht licher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbür gerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn

. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta tutes, in welchem der Provinz Bozen gesetzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt. Als Protest kün digte die Südtiroler Volkspartei am 31. Jänner

4
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 59 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
erklärt im römischen Parlament, dass die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des „Paketes“ von 1969 führen sollen. We nige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführungsbe stimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordi nierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die sog. ,,Omnibus“-Best!mmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchfüh rungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, musste die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Meueinteilung der Se natswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der „Pakef'-Maßnähme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwölferkom- mission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnah men zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt

5
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 59 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
erklärt im römischen Parlament, daß öle italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des „Paketes“ von 1969 führen sollen. We nige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführungsbe stimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordi- merungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die So 9- „Gmnibus'-Bestirrimung) genehmigt. Um den Text dieser Durchfüh rungsbestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 lm römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Se natswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der »Paket“--Maßnahme 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei). 30 - Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti

- und Zwölferkom- mission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22 - April 1992 per Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, ei de Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßnahmen zu gunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt

6
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 60 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
Andreotti erklärt im römischen Parlament, a die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen s ’ die zur vollen Verwirklichung des „Paketes“ von 1969 führen sollen. We ge Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durchführung^ ' Stimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- und Koordini rungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonservatorium und die s ,,Omnibus“-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführung^ bestimmungen war monatelang in der Sechser

der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Ober- randesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das besetz durchzubringen, musste die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Be- natswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirklichung der ” a e * ’ eßnmhmQ 111 erhält Südtirol drei Senatswahlkreise (vorher zwei)- 30. Jänner 1992 s Ministerpräsident Giulio

- und Zwölferkommissi ^ hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kamm das neue Studientitelanerkennungsgesefz endgültig genehmigt. 22. April 1992 j Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno S>o ’ überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffeimay^ eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung ü vom römischen Parlament erlassenen Durchführungsakte der Maßna men zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen. Damit beginnt bereits

7
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen

Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf

in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Behairrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Oie Kontrollfunktion

8
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um' zu überprüfen, ob das Gesetz imi Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der Örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen

Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtiro! veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normatfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf

in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion

9
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 36 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlass des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft, Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein be trächtlicher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat be reits

ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchfüh rung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. Österreich ist nun nicht mehr ein von den allierten Mäch ten besetztes Gebiet, sondern ein souveräner Staat. 6 . 10.1956 Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regie rung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt

ihrer Heimat, gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und forderten mit dem „Los von Trient!“ eine eigene Autonomie für Südtirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta tutes, in welchem der Provinz Bozen gesetzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten,

10
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 46 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
deutschsprachigen Minderheit, wie sie im Pariser Vertrag enthalten ist, sicherzustetlen, in weichem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetz- gebungs- und Voiizugsgewali vorgesehen ist. Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das bei der Verwirklichung der Autonomie der Provinz Bozen erzielt wurde, als einen wichtigen Bezugspunkt für den Minderheitenschutz an, wie er sich auch im KSZE- Rahmen herausbildet. Auch dessen spezifische Über prüfungsmechanismen

können Anwendung finden, um sicherzustellen, daß die Behandlung dieser Minderheit mit den Prinzipien übereinstimmt, welche man zum Zwe cke eines friedlichen und harmonischen Zusammenle bens im Neuen Europa kodifizieren wird“. Mit der Übergabe dieser Begleitnote wird der im Qpera- tionskalender vorgesehene Prozeß zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO in Gang gesetzt. Zumal In dieser Note der römischen Regierung ein klarer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südtiroler Autonomie

11
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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/273893/273893_49_object_5255461.png
Seite 49 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
. am 26. Juli von der Zwölferkommission gutgeheiße nen Durchführungsbestimmungen für den Übergang der Arbeitsämter und des Motorisierungsamtes auf das Land werden vom Ministerrat am 2. August 1995 genehmigt. 19 . 7.1996 Die im Mat 1996 neugewählten italienische Regierung des Mitte-Links-Bündnisses unter Regierungschef Romano Prodi zeigt sich autonomiefreundlich. Bereits am 19. Juli 1996 werden die wichtigen Durchführungsbestimmun gen zur Schule, zur Finanzregelung und zur Regelung der Zweisprachigkeit

womit die vor 80 Jahren gezogene Brennergrenze noch weniger spürbar wird. Die im September 1994 von der Regierung vollzogene einseitige Ernennung des Präsidenten der Zwölferkom mission wird Ende März 1995 vom Verfassungsgerichts hof in Rom als rechtswidrig erklärt. Erst im Frühsommer 1995 kann die Kommission - nachdem sie über Monate lahmgelegt war - ihre Arbeit wieder aufnehmen. Am 4. Juli 1995 wird Altlandesrat Giancarlo Bolognini zum neuen Kommissionspräsidenten gewählt; die am 19. Juli bzw

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/273893/273893_34_object_5255446.png
Seite 34 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
len zwischen den beiden Volksgruppen zu verwirklichen. 2. Der Bevölkerung obgenannter Gebiete wird die Ausübung einer autonomen regionalen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt zu erkannt. Der Rahmen, in welchem die besagten Autonomie maßnahmen Anwendung finden, wird in Beratung auch mit örtli chen Vertretern der deutschsprachigen Bevölkerung festgelegt werden. 3. Die italienische Regierung verpflichtet sich, zum Zwecke der Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Österreich und Italien

nach Beratung mit der österreichischen Regierung und innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung vorliegenden Ver trages: a) Im Geiste der Billigkeit und Weitherzigkeit die Frage der Staats bürgerschaftsoptionen, welche sich aus dem Abkommen Hitler- Mussolini vom Jahre 1939 ergibt, zu revidieren; b) eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit gewisser Studientitel und Hochschuldiplome zu tref fen; c) ein Abkommen über den freien Personen- und Güterverkehr zwi schen Nordtirol

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 46 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
deutschsprachigen Minderheit, wie sie im Pariser Vertrag enthalten ist, sicherzustellen, in welchem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetz- gebungs- und Vollzugsgewalt vorgesehen ist. Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das bei der Verwirklichung der Autonomie der Provinz Bozen erzielt wurde, als einen wichtigen Bezugspunkt für den Minderheitenschutz an, wie er sich auch im KSZE- Rahmen herausbildet Auch dessen spezifische Über prüfungsmechanismen

können Anwendung finden, um sicherzustellen, daß die Behandlung dieser Minderheit mit den Prinzipien übereinstimmt, welche man zum Zwe cke eines friedlichen und harmonischen Zusammenle bens im Neuen Europa kodifizieren wird'. Mit der Übergabe dieser Begleitnote wird der im Opera tionskalender vorgesehene Prozeß zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO in Gang gesetzt. Zumal in dieser Note der römischen Regierung ein klarer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südtiroler Autonomie

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 34 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
zwischen den beiden Volksgruppen zu verwirklichen. 2. Der Bevölkerung obgenannter Gebiete wird die Ausübung einer autonomen regionalen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt zuerkannt. Der Rahmen, in welchem die besagten Autonomiemaß nahmen Anwendung finden, wird In Beratung auch mit örtlichen Vertretern der deutschsprachigen Bevölkerung festgelegt werden. 3. Die italienische Regierung verpflichtet sich, zum Zwecke der Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Österreich und Italien nach Beratung

mit der österreichischen Regierung und innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages: a) Im Geiste der Billigkeit und Weitherzigkeit die Frage der Staats bürgerschaftsoptionen, welche sich aus dem Abkommen Hitler- Mussolini vom Jahre 1939 ergibt, zu revidieren; b) eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit gewisser Studientitel und Hochschuldiplome zu tref fen; c) ein Abkommen über den freien Personen- und Güterverkehr zwi schen Nordtirol und Osttirol auf dem Schienenwege

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 46 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
deutschsprachigen Minderheit, wie sie im Pariser Vertrag enthalten ist, sicherzustellen, in welchem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetz- gebungs- und Vollzugsgewalt vorgesehen ist. Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das bei der Verwirklichung der Autonomie der Provinz Bozen erzielt wurde, als einen wichtigen Bezugspunkt für den Minderheitenschutz an, wie er sich auch im KSZE- Rahmen herausbildet. Auch dessen spezifische Über - Prüfungsmechanismen

können Anwendung finden, um sicherzustellen, daß die Behandlung dieser Minderheit mit den Prinzipien übereinstimmt, weiche man zum Zwe cke eines friedlichen und harmonischen Zusammenle bens im Neuen Europa kodifizieren wird'. Mit der Übergabe dieser Begleitnote wird der imi Opera tionskalender vorgesehene Prozeß zur Abgabe der Streitbeilegungiserklärung vor der UNO in Gang gesetzt. Zumal in dieser Note der römischen Regierung ein klarer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südtiroler Autonomie

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 34 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
zwischen den beiden Volksgruppen zu verwirklichin. 2 . Ber Bevölkerung obgenannter Gebiete wird die Ausübung einer autonomen regionalen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt zuerkannt. Der Rahmen, in weichem die besagten Autonomiemaß nahmen Anwendung finden, wird in Beratung auch mit örtlichen Vertretern der deutschsprachigen Bevölkerung festgelegt werden. 3 . Die italienische Regierung verpflichtet sich, zum Zwecke der Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Österreich und Italien nach Beratung

mit der österreichischen Regierung und innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages: a) im Geiste der Billigkeit und Weitherzigkeit die Frage der Staats bürgerschaftsoptionen, welche sich aus dem Abkommen Hitler- Mussolini vom Jahre 1939 ergibt, zu revidieren; die eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit gewisser Studientitel und Hochschuldiplome zu tref fen; c) ein Abkommen über den freien Personen- und Güterverkehr zwi schen Nordtirol und Osttirol auf dem Schienenwege

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 46 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
11 . 6.1992 ches im Zuge der Festlegung des institutioneilen Rahmens der Autonomen Provinz Bozen auch darauf abgezielt hat, die weitestmögliche Verwirklichung der Autonomie und der Zielsetzung des Schutzes der deutschsprachigen Minderheit, wie sie im Pariser Vertrag enthalten ist, sicherzustellen, in welchem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetz- gebungs- und Vollzugsgewalt vorgesehen ist. Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das bei der Verwirklichung

vorgesehene Prozeß zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO in Gang gesetzt. Zumal in dieser Note der römischen Regierung ein klarer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südti' roler Autonomie und der Zielsetzung des Sprachminder- heitenschutzes und ein ausdrücklicher Verweis auf den „Pariser Vertrag“ von 1946 enthalten sind, wird einer langjährigen Forderung der SVP nach einer internationa- len Verankerung und Einklagbarkeit vor internationalen Rechtsinstanzen entgegengekommen

18
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 49 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
gutgeheißenen Durchführungsbestimmungen für den Übergang der Arbeitsämter und des Motorisierungsamtes auf das Land werden vom Ministerrat am 2. August 1995 genehmigt. 19.7.1996 Die im Mai 1996 neugewählten italienische Regierung des Mitte-Links-Bündnisses unter Regierungschef Romano Prodi zeigt sich autonomiefreundlich. Bereits am 19. Juli 1996 werden die wichtigen Durchführungs bestimmungen zur Schule, zur Finanzregelung und zur Regelung der Zweisprachigkeit bei den Konzessionsbe trieben vom Ministerrat

Brennergrenze noch weniger spürbar wird. Die im September 1994 von der Regierung vollzogene einseitige Ernennung des Präsidenten der Zwölferkommission wird Ende März 1995 vom Verfassungsgerichtshof in Rom als rechtswidrig erklärt. Erst im Frühsommer 1995 kann die Kommission - nachdem' sie über Monate lahmgelegt war - ihre Arbeit wieder aufnehmen. Am 4. Juli 1995 wird Altlandesrat Giancarlo Bolognini zum neuen Kommissionspräsidenten gewählt; die am 19. Juli bzw. am 26. Juli von der Zwölferkommission

19
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 34 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
len zwischen den beiden Volksgruppen zu verwirklichen. 2. Der Bevölkerung obgenannter Gebiete wird die Ausübung einer autonomen regionalen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt zu er kannt. Der Rahmen, in welchem die besagten Autonomiemaßnah men Anwendung finden, wird in Beratung auch mit örtlichen Ver tretern der deutschsprachigen Bevölkerung festgelegt werden. 3. Die italienische Regierung verpflichtet sich, zum Zwecke der Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Österreich und Italien

nach Beratung mit der österreichischen Regierung und innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung vorliegenden Ver trages: a) Im Geiste der Billigkeit und Weitherzigkeit die Frage der Staats bürgerschaftsoptionen, welche sich aus dem Abkommen Hitler- Mussolini vom Jahre 1939 ergibt, zu revidieren; b) eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit gewisser Studientitel und Hochschuldiplome zu tref fen; c) ein Abkommen über den freien Personen- und Güterverkehr zwi schen Nordtirol

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