«der die Sprachrnangelegrnheit. Imst, 20. Jänner 1898. Es hat bisher jeder verläßlichere Anhaltspunkt gefehlt, der unsere Politiker in die Lage versetzt hätte, sich über die Absichten der neuen Regierung hinsichtlich der. allgemein als dringend nothwendig erachteten Regelung der Sprachen- und Nationali tätenangelegenheit. ein nur einigermaßen klares Ur- theil bilden zu können. Man hat viel gemuthmaßt, gehofft, befürchtet und einzelne jener Leute, welche imstande sind, das innerpolitische Gras wachsen zu hören, haben vielleicht
auch noch mehr gethan, aber in Wirklichkeit stand man doch vor einem ver schleierten Bild. Das ist nun etwas anders ge worden. Die Regierung hat gesprochen. Sie hat die Nothwendigkeit gefühlt, einen Einblick in ihr Programm zu gestatten und weil es dem Herrn Ministerpräsidenten, Freiherrn v. Gautsch, infolge der bestehenden mißlichen Verhältnisse nicht möglich war, seine Absichten im Reichsralhe kundzuthun, so sprach er durch den Mund des Statthalters Couden- hove im böhmischen Landtage
. Es war das jedenfalls das naheliegendste. Ob es klug war, sich bei einer so vielbedeutenden Enun- ziation der Mittlung eines Mannes zu bedienen, der, wie Gras Coudenhove, von den an dieser Enun- ziation hauptinteressirten in Böhmen lebenden beiden Volksstämme mit großem Mißtrauen betrachtet, von den dortigen Deutschen sogar von ganzem Herzen gehaßt wird, das ist eine andere Frage, die uns aber eigentlich nur wenig berührt. Uns bieten lediglich die Grundzüge größeres Inter esse, die aus der Erklärung der Regierung
hervortreten. Die Regierung betont erstlich die vollkommene Gleichberechtigung beider Landessprachen in Böhmen, aus welcher zu folgern sei, daß es den Einwohnern des Königreiches Böhmen innerhalb der Grenzen des Landes zustehe, bei allen landesfürstlichen Be hörden, sei es in czechischen, sei es in deutscher Sprache, Recht zu finden. Die Regierung werde auch an der Einheit des Landes, sowie an jener des Beamtenkörpers unverrückt festhalten. Man sieht, daß die czechischen Kardinalforderungen so ziemlich
man von ihm nur das an Sprachenkenntnissen, was der Dienst seines Amtes wirklich erfordert, dann wird er sich in Wirklichkeit mit der Erlernung der czechischen Sprache nicht viel abmühen müssen? Es soll aber fürderhin überhaupt der Beamte mit derlei Hindernissen nicht mehr auf seinem Lebens pfade zu kämpfen haben. Er soll vollständig sprach lich qualifizirt in die Beamtenlaufbahn eintreten, denn die Regierung plant einen Gesetzentwurf, wonach in den Mittelschulen Böhmens die Erlernung der zweiten Landessprache obligatorisch