darf — geographischen Stellung nichts fremder sein dürfte als der Weinbau und die Weinbauinteressen. . Ich möchte daher die Ausführungen deS Ausschuß berichtes mehr als eine Regierungsvorlage Nr. 2 betrachten, nachdem die Regierungsvorlage Nr. 1 ausgeblieben ist, und die Regierung damals bei der Begründung offenbar gar nicht gesehen hat, daß eS sich hier um einen sehr wunden Punct handelt. Denn die Begründung sagt eigentlich über § 5 außerordentlich wenig. Ein Satz ist es übrigens
Parlamente betreffs des Weinzolles gemacht worden sind, hätte man alles Andere eher erwarten sollen, als das, was der Ausschußbericht wirklich bringt. Denn im Großen und Ganzen genommen sagt er nichts Neues, als was die Regierung bereits im Ausschusse gesagt hat. ?ons von ruit, der Vertrag besteht zwar, aber die Clausel wird nicht effectuirt werden. Weiters kommt eine statistische Ziffernreihe, auf die ich näher eingehen werde, weil dieselbe wirklich von großem Interesse ist, und verschiedene
nicht an, das zu sagen — die Wissen schaft heute schon daran, diesen Extractgehalt auch künstlich herzustellen, und sie beschäftigt sich auch bereits mit der Frage, denselben herzustellen, ohne die Natur in Anspruch zu nehmen. Vielleicht stammt dieser Satz aus dem Gutachten eines Vertrauensmannes der hohen Regierung, den ich allerdings bedauern muß, nämlich eines Weinhändlers aus Simmering, dessen Namen ich nicht nennen will (Rufe rechts: Er ist ein Jude!), den aber neulich der verehrte Herr Abg. Dr. Marchet
im offenen Haufe so klar und deutlich stigmatisirt hat und der auch aus dem Weinhändlervereine ausgeschlossen wurde. Und der Mann war der Vertrauensmann der Regierung in dieser Angelegenheit. (Hört! Hört! rechts.) Ich wäre nicht darauf zurückgekommen, wenn nicht dieser Mann, sich seiner Stellung bewußt, die Abgeordneten mit einem Circnlar beehrt hätte, in dem er diese Sachlage in einer sehr verschrobenen und — nach meiner Ansicht — geradezu falschen Weise zur Darstellung brachte. Der Bericht
unserer verehrten Regierung und ich bin weit entfernt, ihr einen Vorwurf daraus zu machen, aber in dem Momente, wo Italien die gleiche Zollermäßi- gung bekommt, nützt uns das eben nichts mehr, denn wenn der günstigere Concurrent die gleichen Bedingungen hat, ist natürlich der Vortheil auf Seite des günstigeren Con- cnrrenten. In Betreff der Schweiz ist es allerdings richtig, daß der Zoll wiederum auf den alten bisherigen Zoll herab gesetzt wurde, auf 3 Francs 50 Centimes. Das ist aller dings