des galizischen Landtages hat allerlei Konjekturen hervorgerufen. Die „Presse' enthält von offiziöser Seite, wie sie sagt, fol gende Mittheilung: „Der Grund der weiteren Ver tagung des galizischen Landtages ist keineswegs darin zu suchen, daß sich etwa die öffentlichen Zustände in Galizien verschlimmert haben. Im Gegentheile ist die Ordnung und Ruhe in diesem Lande so gesichert, wie man nur wünschen kann, und die kaiserliche Regierung darf sich auf die Treue der polnischen Unterthanen des Kaisers so fest
verlassen wie bisher. Der Grund liegt vielmehr, wie ich vernehme, in der Rücksichtsnahme der Regierung auf die Polen in Galizien selbst. Sie will nicht die Gewalt üben, daß die polnischen Landtags abgeordneten für ihre Nationalitätsgenossen unter russi-' schern Scepter auf dem Landtage den Mund verschlossen halten müssen, da es unverwerfliche Gefühle sind, die sie zum Sprechen drängen. Aber der Strom der Be redsamkeit könnte in einem Momente, wo die große Diplomatie ihre Wirksamkeit zu einer humanen
Lösung der gräßlichen Wirren in Russisch-Polen aufbietet, die kaiserliche Regierung in eine schiefe Stellung bringen, in welche sie im Interesse der Polen selbst nicht ge rathen darf. Es war also eine weitere Vertagung des galizischen Landtages geboten, und gutem Vernehmen nach sind dessen Mitglieder polnischer Nationalität wohl damit zufrieden.' Deutschland» München, 2. März. Durch kgl. allerh. Ent schließung vorn 28. v. Mts. wird der Landtag aufge löst. Die Entschließung lautet: „In der Erwägung
Verhand lungen des Abgeordnetenhauses über die polnische Frage, und beklagt unter anderm, daß die Majorität des Hauses einen Ton angeschlagen habe, welcher der Achtung gegen die Regierung widerspreche. Maßregeln, lediglich zum Schutz des eigenen Landes auf Grund bestehender Verträge getroffen, heißt es, sind in gehässiger Ent stellung geschmäht, die Minister persönlich in rücksichts losester Weise verunglimpft worden. Unverhohlen ist die Absicht hervorgetreten, die freie Bestimmung der Krone bezüglich
der Wahlen der Minister zu ver nichten. Es muß sich die Frage aufdrängen, ob der Regierung die Erneuerung solcher Verhandlungen zu- gemuthet werden könne, oder ob sie nicht vielmehr die sofortige Anwendung verfassungsmäßig zustehender Be fugnisse dem Landtag gegenüber in das Auge zu fassen habe. Wenn die Regierung von ernsten Schritten in dieser Beziehung vorläufig Abstand nimmt, beabsichtigt dieselbe ihrerseits die Möglichkeit offen zu erhalten zur verfassungsmäßigen Regelung der Finanzverwaltung