, hat nach einer längeren Erklärung des Ministerpräsidenten in einer Ver trauenskundgebung für das Kabinett ausgeklnngen. Von -122 anwesenden Abgeordneten enthielten sich 66 der Abstimmung, während 251 für und 105 gegen das Ministerium stimmten. Zugnist en der Regierung waren die Demokraten, das Zentrum und die Reformisten: dagegen die Sozialisten, die Kommunisten, die Republikaner, die Slawen und die Deutschen. Enthalten haben sich der Abstimmung: die Nationalisten, die Faschisten, die Liberalen und die Agrarier
. Schon aus diesem Aufmarsch der Parteien sieht man, daß die parlamentarische Krise selbst unberührt geblieben ist, so sehr auch für das Ministerium Bo nomi die noch am Vorabend der Abstimmung unvermeidlich erscheinende Krise zunächst ihre Lösung gefunden hat. Die von Banomi ersehnte Klärung auf Montecitorio, die. über die Dul dung weit hinausreichend, der Regierung erlauben würde, unter allen Umständen des Vertrauens der Kammer sicher zu sein, ist nicht eingetreten. Die Erklänmgen, die der Redner
zu widmen. Bonomi gab zunächst ein Bild des psychologischen Ursprungs des Faschismus, als Reaktion auf die kommunistischen Ausschreitungen, wobei er sich fernhielt von Anklage oder Verteidigung. Er begründete dann die auf sachliche Erwägungen und die rasche Folge der Ereignisse, nicht aber auf Mangel der staatlichen Oraane zurückzuführende neu trale Haltung der Regierung, deren Bestreben es sei, das An sehen des Staates wiederherzustellen. Dazu genügen sedoch nicht polizeiliche Vorkehrungen, vielmehr
in feine Ur- sprungsphase zurückzwängen möchte, um mit bewaffneten Rot ten und Strafexpeditionen jegliche Tätigkeit dkr Sozialisten lahmzulegen. Bonomi erklärte, daß seine Regierung die sozia listische Propaganda als gesetzlich berechtigt ansehe, wie jede andere Propaganda, die der Faschisten einbezogen, Ansprrich auf Verteidigung habe. Wenn sedoch eine Partei oder eine Gruppe eine revolutionäre Bewegung Hervorrufen oder mit den Waffen in der Hand gegen Andersdenkende vorgehen wolle, so müßte
von österreichischer Seite keine Rede sein können, da Ungarn entgegen dem bei selbst bei der Kärnter Abstimmung eingehaltenen Vorgang volle territoriale Oberhoheit lm Abstimmungsgebiet bis auf diesen Tag ausübt und die im Prolokoll von Venedig vorgesehene Ausübung der Verrval- tnngsgerechtsame durch die Generolkommilslon bisher kaum m Erscheinung trat. Die österreichisch: Regierung wendete sich mit der diesbezüglichen Beschwerde an die Generalkommission und erwartet, daß diese die Berechtigung des österrelclüschcn