mit 1 u. 2 Personen nachm., 0 ^ „3 , Samstag, 27. „ vorm., * „ » 4 , nachm., ^ ^ » 5 ^ r. Montag, 29. * vorm., * „ , 6u. 7 * ^ " 0 " b u- mchr ^ VI. und VII. Brotkartenbezirk. K Dienstag, 30. Oktob. vorm., Parteien mit 1 und 2 Personen nachm., „ „ ,3 Mittwoch, 31. „ vorm., w „ /M 4 „ nachm., * * 5 Freitag, 2. Nov. vorm., Parteien mit 6 und 7 Personen nachm., „ , 8 ii. mehr „ Samstag, 3. „ vorm, und nachm, jene Parteien, welche an den vorhergehenden drei Tagen nicht abgefertigt wurden. Zn der städtischen
von Karten zum Bezüge billiger Lebensmittel sind, Kartoffel einkaufen, können die Abschnitt I, II, III und IV bei Abgabe von Kartoffeln für je 20 Heller in Zahlung nehmen. Die Rückvergütung für diese Abschnitte erfolgt bei der Stadtkaffa innerhalb längstens 14 Tagen nach Ablauf der Bezugskarten und sind die entsprechende? Wochenabschnitte der Kartoffelkarten mitzubringen. Zn der städtischen Großmarkthalle werden ab Montag den 29. Oktober an jene Parteien, welche nicht in der Lage sind, den ganzen