» erkannt, das sieben Jahre alt. von einem ba«mst«kkW Landstreicher gestohlen und verstümmelt w irde. 5«- mit es als Krüppel da» Mitleid «rrege und' ihn; eine Erwerbsquelle bilde. Die in der Nähe befind liche Gendarmerie nahm den betrunkenen ^andstr^i?! cher sofort fest und die Bäuerin, die mittlerweile'' sich erholt hatte, nahm ihr unglückliche» Kind zu fi'ihl s kl 57»» St» Kundmachung. Nr77»«v DaS Schuljahr t 383/34 beginnt an der städtischen ^ Volts- und Bürgerschule, sowie an den städtischen
rechts des SillkanaleS einschließlich der UniversltätSstraße, der Sill-, Sagg^n- und Aapujlnergasse wohnen, tn der Schule zu Drel- heiligen. 2. Jene, welche lm übrigen Stadtthelle am rechten Jnn- uscr wohnen, kn der städtischen Volks- und Bürgerschule beziehungsweise tn der Ursulinen-Mädchenschule, endlich 3. Jene, welche in den Stadtthetlen am linken Jnn- ufer wohnen, in der .Knaben- und Mädchen-VolkSschule ?St. SttcolauS. Bei der Einschreibung haben sämmtliche Schulkinder den Geburtsschein
oder eine Taufnotiz und jene, welche tn eine höhere als die erste Klasse «liiireten, auch die Schnlnachrichten deS legten Schuljahres vorzuweisen. DaS Schulgeld beträgt für jene Kinder, welche die zuständige Schule ihres Wohnbezirkes besuchen, halb jährig 2 sl. 30 kr. und für jene, welche über erlangter Bewilligung tn e!»e andere, als ihre zuständige Schule, ausgenommen wurden, halbjährig 5 fl. öst. Währ. Das für den italienischen Sprachunterricht an der städtischen Bürgerschule festgesetzte Schulgeld beträgt