, und^nicl)t nach dein Ansstel, l.m^slagè o^s Schuldbriefes, ist Metall -Münze Augü» Hurger cur ent züngelten habe. ! 3- Jed<r rückständige Schuldner kann seinen Rück« st-md aucb mit städtischen Schuldscheinen, doch-mit?dvn'2 Bedingnissen tilge»: ' ! ^ ^ ?-> > > ' s. daß -nur' solche städtische-Schuldscheins 'ali>-Zah- - lungSsiaat ! augenoinmen ' werden dürfen, welche nach den Vorschriften der Verlautbarung 'voni-2^. ' di M. Z. :4. 8. bey der Vraudschäfzüug» - Casse ordilungsmässtg eingetragen
und bezeichiiet wurden. > b. dal: diese Schuldschein? nicht wie bisher nach dcnNcn» ! lve.th und flach den wè'chselseitigenBetà,<z des Schiilo- scheineS und der rückständigen Schuld, souhern : - c. nur'nach'der im >. und Absah dieser Verlnut- ,! barung vorgeschriebenen' Herabsetzung/ augenom- wen', und, berechnet werden müssen: und daß i, die'Zinsen soivohl von del.' rückständigen .Brand-- I. schätzuug alS vorigem städtischen Sck)utdsche1ne, ' wie gewöhnlich »zu berechnen komnien. ^ 4. ?i<e»n aelegenheitli6
andern städtischen Schuldscheinen gänzlich gleichgestellet wclde». ! ! '- ' ' _ 5!» Dcch folget dade» die ^Vcrückstchii'guiig « dcist 'die se neue-AuSgleichungS - Schuldscheine nur in so fern ver zinslich sind, als der AucgleichàugS - Detrag , ^vom Kapi tal des eiugeleg!«, ursprüiiglichc» stàdtisciie,, Echuldschei- uc- herrufet, 'indem für solche Uxbevschüste die von 2iüieu cnlspringen . nur unverziuSlichc S.buldscheine wir,- Anirc-bl. z. v. >Z.. den autgegeben 'werdet.' bi^Z zum Zc>.. April, d. J.' f-stge>eHec