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Tiroler Land-Zeitung
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Page 9 of 12
Date: 14.09.1895
Physical description: 12
zu halten, daß eine Unterstützung mir insofern und insoweit gewährt werden darf, als das Bedürfniß dazu eintritt, bevor die Verpflichtete« zno <&et»ätyvimg der Unterstützung willig gemacht werden können. Wegen der diesbezüglichen erforderlichen Schritte ist sich unmittelbar und ehethunlichst an den städtischen Armenrath zu wenden. ES ist ferner bei jeder Uiiterstütznngsbewilligung streng zu beachten, daß die städtische Armenverwaltung. insofern derselben nicht ausgiebige Stiftungsfonde zu Gebote llehen

durchdrungen seien, so werden sie doch die amtliche Unterstützung auf das Maß des absolut Nothwendigen pflichtgemäß be schränken müssen, weil die städtischen Mittel den Organen der bürgerlichen Armenpflege nicht zu weitergehenden Unterstützungen anvertraut werden dürfen. 8 24. Das Vorhandensein eines Einkommens in der Höhe der für eine Woche festgesetzten höchsten Unterstützungs beiträge entweder zur Zeit des Hilfegesuches oder selbst nur im Durchschnitte der letztverflossenen Wochen schließt in der Regel

sind dann ausführlich in das Bezirks protokoll aufzunehnteu. Ehe ein solches höheres, als das im Allgemeinen zulässige Maß der Unterstützung wiederholt durch die Bezirksversammluug bewilligt werden kann, desgleichen über alle anderen Anträge der Bezirksversammlttngeu auf außerordentliche Unterstützungen d. i. solche Unterstützungen, deren Bewilligungen an und für sich oder deren Höhe die Bestimmungen der gegenwärtigen Amtsvoilchrift überschreitet, ist die Entscheidung des städtischen Armenrathes einzuholen

bewilligten Brokationen zu vergleichen und ist nach Richtigbefund die dazu ge hörige Rechnung beim städtischen Armenrathe zur Zahlung anzuweisen. b) Milch. Hiefür werden besondere Milchmarken aus gegeben und ist der Vorgang derselbe, wie beim Brot. Auch für die Verabfolgung von Milch wird in jedem Armenbezirke ein besonderer Milchhändler namhaft gemacht. e)Snppen und <1) ganze Mittagskostrati onen werden in der Volksküche verabreicht gegen Abgabe der bezüglichen Anweisungsmarken. Im Uebrigen

während der Sitzung fertiggestellten Abschrift des Sitzungsprotokolles un gesäumt an den städtischen Armeurath zu übersenden. 8 33. Der Armenrath hat auf Grund der Sitzungsproto kolle der einzelnen Bezirksversammlungen und auf Grund der eingelieferten Abhörbogen und Pflegebücher die von der Bezirks versammlung bewilligten Unterstützungen unter gewissenhafter Beobachtung der in der Armenordnung und dieser Instruktion niedergelegten Vorschriften und Grundsätze sorgfältig zu prüfen und die nubeanständeten

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 4 of 8
Date: 26.07.1921
Physical description: 8
! i : ; i » , - t cinzusetzen, in diese fünf Kauflcute und fünf Beamte zu entsenden, und die Frage der Teuerung seit November 1921 zu untersuchen. Bon sei.cn der Finanzkomitees wurden in diese Kommission die Kauslcutc Spcchtenhauser, Baumgartner, Platter, Abart und Taus, entsendet. Am 30. Mai 1921 trat diese Kommission unter Vorsitz des Lizebiirgermeistcrs Dr. Bär zusammen, ist welche auch die städtischen Bemmen und Angestellten ihrerseits fünf Mitglieder entsendet hatten. Der Kommission lagen

vor. Die Vergleichsaufstelluug Spechtenhauscr mar auf 1. Juni 1921 ergänzt und ergab mit diesen, Tage einen Preisal'snll von Lire 236.82 mit 1. Mai 1921 auf Lire 218.79, auf I. Juni 1921 sohin ein« verringerte 'Ausgabe um 9.1 Pro- zent. Ich habe in, Finauzkomitee ausgcführt, daß die Eingabe folgende Erledigungen siirden könne. a) Man gewährt den städtischen Beamten und Angestellten für die Zeit von, November 1920 bis Mai 1921 eine Teuerungszulage, die im Durciischnilt 9 Prozent pro Monat entsprechend der Ausstellung Spcchte»l>auser

, Familienstand, Anzahl der unversorgten Kinder, Aushilfen, Remuneration, Raturalyuarlier, Naturalleistungen, Wohnung in städtischen Objekten, kurz alles das hervorgehe, was bei Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Beanileii und Angestellten für das Finanzkomitee unumgänglich notwendig ist. Auf Grundlage dieser Personalblätter habe sodann das Finanzkomitee die Frage zu über prüfen. ob durch Einführung der Disagiata eine Besserstellung der Staatsangestellten gegenüber den städtischen Angestellten

plaßgreife, sowie überhaupt ob in einzelnen Kategorien eine Besserstellung der städtischen Angestellten notwendig sei. Das Finanzkomitee hat den kombinierten Vorschlag b) und c) mit allen Stimmen gegen jene des Gemeinderatcs Reithniayr ange nommen. In der Gemeindeausschußsitzniig vom 2. Juli d. I. brachte Ge- ineindeausschußmitgliedJakob Prader den Drlnglichteitsantrag der Tiroler Aolkspartei, es sei den städtischen Beamten und Angestellten eine neuerliche einmalige Teuerungszulage von 600 Lire

Gehalte genießen, während nun derselbe Herr Prader namens seiner Partei Im Wege des Dringlichkeitsantrages die sofortige Abstimmung über einen mit Zif- fern gar nicht ausgearbeiteten und begründeten Antrag In der Ge meindestube verlange, also lediglich eine Parjeisache daraus mache. Ich verwies daraus, daß auch vir drei Mitglieder seiner Partei im Finanzkomitee meinen Anträgen.zugestimmt haben und daß meine Anträge die Eingabe der städtischen Beamten und Angestellten nicht abschlägig beschieden

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Neueste Zeitung
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Page 2 of 10
Date: 21.06.1936
Physical description: 10
Beschluß ge faßt: „Da im Stadtteile am linken Innufer, der noch nicht kanalisiert ist, eine Reihe von Hausbesitzern die Senk gruben ihrer Anwesen mittels Ueberlaufsleitungen mit den Ritschen (Flachkanäle zur Ableitung des Niederschlags wassers) verbunden hat, ohne für diesen Anschluß an den städtischen Kanal bisher eine Gebühr zu entrichten, beschließt der Gemeindetag über Antrag des Bau- und Finanzaus schusses für jeden Anschluß an die Ritschen die Einhebung einer Gebühr von jährlich 8 7.— als Ersatz

. In einem Sprech abend am 16. Jänner d. I. beschloß die Hausbesitzerschaft, die vollkommen unberechtigte und über mäßige Gebühr solange nicht zu bezahlen, als nicht der Stadt teil am linken Innufer kanalisiert sei. Die Hausbesitzer am linken Innufer haben übrigens trotz der Kanalgebühr die Ent leerung der Senkgruben gesondert zu bezahlen. Die damals beschlossene Eingabe an den städtischen Bauausschuß mit der entschiedenen Verwahrung gegen die Ueberbesteuerung blieb bis heute unerledigt. Der vom Haus

Entschließung ent halten. Bürgermeister Fischer führte darauf aus, daß die neue Kanalgebühr eben zur Verbesserung der Gemeindefinanzen beschlossen werden mußte, um wieder an neue Aufgaben herantreten zu können. Die Kanalisierung des linken Innufers ohne Einbeziehung der Gemeinde Hötting sei technisch fast unmöglich und würde unverhältnismäßige Kosten verursachen, sie wäre einfach wirtschaftlicher Wahnsinn. Be züglich der neuen Kanalreinigungsgebühr werde er die Sache nochmals dem städtischen Bauausschusse

vorlegen und er hoffe, daß sich die schwere Belastung mindestens etwas mildern lassen werde. Eine von Herrn L o r e ck erhobene Behauptung, das linke Innufer sei ein Stiefkind der S a d t, wies Bürgermeister Fischer entschieden zurück; es sei in den letzten 15 Jahren auch manches zu Gunsten der Bewohner des linken Innufers getan worden. Eine von Herrn Loreck angeregte Verringerung des städtischen Beamtenstandes fei längst durchgeführt, die verlangte Kürzung der Ruhegehälter betreffe ein überaus heikles

, daß gerade am linken Innufer mehr minderbemittelte Hausbesitzer und Mieter wohnen und sich die neue Kanalgebühr für diese auch deshalb sehr nachteilig auswirkt, weil die durchschnittlich sehr alten Häuser dieses Stadtteiles an und für sich sehr viel an Instandhaltungskosten brau chen und daher die Mietzinse keine neue Belastung mehr vertragen. Die städtischen Wasser- und Kanalgebühren sind, wie allgemein be kannt, in Innsbruck reichlich hoch bemessen, ihr Ertrag ist laut Vor anschlag 1936 so groß

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 6
Date: 26.02.1951
Physical description: 6
bis zu S 1000.—, im Uneinbringungsfalle mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft. Auf Grund des eingangs angeführten Gesetzes wird die allgemeine Verpflichtung der Gemeinde bewohner zur Mitwirkung bei der Erfassung de? Wahlberechtigten ausgesprochen. Die Hausbesitzer, in ihrer Vertretung die Hausverwalter, Hausbesorger oder sonstige Per sonen sind verpflichtet, die ihnen von den städtischen Organen zugestellten Wähleranlage- biätter für die in ihren Häusern Wahlberechtig ten an die Wohnunginhsber

oder an die Woh nungsinsassen zu verteilen, die ausgefüllten Wähleranlageblätter einzusammeln und sie auf die Vollständigkeit ihrer Ausfüllung zu überprü fen. Sodann sind von den Hauseigentümern oder ihren Stellvertretern die Namen der Wohnungs- Inhaber nach Lage und Stockwerk geordnet in die ihnen ebenfalls von den städtischen Organen zugestellten Hauslisten einzutragen und die An zahl der eingesammelten Wähleranlageblätter, getrennt für Männer und Frauen, in der Haus liste zu vermerken. Die ordnungsgemäß

ausgefühliten Hauslisten mit den Wähieranlageblättem weiden von den städtischen Organen in der Zeit vom 8. März bis 10. März 1051 wieder abgeholt und sind für diesen Zeitpunkt unbedingt bereit zu halten. Es ist den Wahlberechtigten freigestellt, ihre Wähleranlageblätter auch unmittelbar beim Stadtmagistrate Innsbruck, Abteilung I, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 3. Stock, Zimmer 178, abzugeben. In diesem Falle ist der Hauseigentümer oder sein Stellvertreter von der direkten Abgabe zu verständigen

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Neueste Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 08.03.1917
Physical description: 4
. { Heimatliches. Mre!c!>»»»g einer verSienttrsIIe» Näaiikeben Livilwaeftmiinne«. Trm Postenkommandanten der städtischen Zivilwache Hann Laimgruber wurde für ausgezeichnet Aenstlerstung das silberne Verdienstkreuz mit der Krone mliehen. Am letzten Sonntag wurde ihm diese Aüs- Ächnung vom Bürgermeister W. Greil mit einer An- hrache in Gegenwart des Vorstandes des Stadtpoli-- rrmntes Mag.-Rat Kalser, seiner Kollegen von der Mwache, sowie einer Abordnung der Wachleute feier- W überreicht. Postenkommandant

Laimgruber, der bei der städtischen Ächecheitswache bereits 20 Jahre (seit 1. April 1897) M und der städtischen Zivilwache seit deren Errichtung ÄMai 1904 angehört, erfreut sich nicht nur des voll- k Vertrauens seiner Vorgesetzten, sowie der gericht- Hdjtti und staatsanwaltschaftlichen Funktionäre, sondern 'Ä'sich auch bei der Bürgerschaft groß^ Ansehen und Aiebtheit erworben. äine ausgezeichnete und erfolgreiche kriminalpoli- ßiche TatiAeit wurde vom Stadtmagistrate in den -An Jahren wiederholt

" in Schlanders durch den Oberstbrigadier Frh. v. L. die feierliche Dekorierung der genannten Herren statt, welchem Akte ein sehr zahlreiches Publi kum, in dem alle Stande des Bezirkes vertreten waren, beiwohnten. (Kriegerbegräbnisse.) Am '6. ds. starben in Innsbruck der Landsturminfanterist Gedeon Com an vom Infanterie-Regiment Nr. 51 und der russische Kriegsgefangene Wasily Doschow vom russischen In fanterie-Regiment Nr. 16. Die Beerdigung findet heute Unr halb 3 Ahr auf dem neuem neuen städtischen Pradler

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 8 of 24
Date: 15.04.1939
Physical description: 24
*, und sein Feld ist die Welt! Will kommen sind ihm alle, denn allen hat er etwas „zu sagen*. Sarrasams Gäste entstammen auch nicht nur den städtischen Kreisen jener Plätze, in denen er gastiert. Damit würde er sich ja selbst beengen und seiner schönsten Erfolge berauben. Die Werbekraft eines Weltunternehmens wie Sarra- fani reicht weiter als man denkt, und wenn ich von einem Aktionsradius seiner Werbekolonnen von 40 bis 50 Kilo meter im Umkreis seiner Gastspielstätte spreche, so ist das keine Uebertreibung

er nach der Tat in eine Jauchegrube, wo sie drei Tage später gefunden wurde. Der in vollem Umsang geständige Angeklagte wurde zu einer Arreststrafe von sechs Jahren verurteilt. Asien und 8uro pa Der Thron zwischen Erdteilen — Zur Aufführung au der Städtischen Bühne am 13. April Es geht ein eigener Zauber aus um die Persönlich keit der großen russischen Zarin Katharina; und es ist kein Wunder, daß Dichter, Schriftsteller und Bühnen autoren sich dieses Stoffes, der ja eine ungeheure Fülle iuteressauten

die Beurteilung der Menschen. Nicht die vielen galanten Abenteuer der gro ßen Kaiserin bilden den Kern der Handlung, sondern das Ringen zweier Welten, Europa und Asien, Men schen, die ihrer rassisch bedingten Eigenart entsprechend, an dem Schnittpunkt zweier Erdteile leben und wirken. Das ist das Problem dieses ungemein interessanten und wuchtigen Schauspiels. Die Leitung der Städtischen Bühne verdient volle Anerkennung dafür, daß sie jetzt noch, gegen Ende der Spielzeit, nicht nur leichte Stücke

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 8
Date: 21.01.1937
Physical description: 8
, also noch nicht einmal sechs Wochen in den Straßen Innsbrucks! Die ungeheuren Schneemaßen im Dezember, wer konnte die vor-- ausahnen? Dr einzige Laubfrosch im Stadtbauamt, der ohnehin wegen der mißlichen städtischen Finanzen aus «dem Abbau-Etat gesetzt war, hat Ende November wegen Futter mangel das Zeitliche gesegnet. Einen Barometer trägt 's dem Amt nicht und das Radio bringt die Wettervoraus sage immer erst um 1 Uhr, also zu einer Zeit, wo die Herren nach den Strapazen des Vormittags ihr wohlverdientes

hat, zum Teufel nochein mal, was kann das Bauamt dafür?! Schneefälle im Dezember sind einfach unvorhergesehene Er eignisse — also vis major ersten Ranges — auf die das Stadtbauamt !begreiflicherweise keinesfalls vorbereitet sein konnte und auch sonst keinen Einfluß hat. Unrichtig ist auch, daß die Gehsteige vor städtischen Ob jekten früher als andere vom Schnee gereinigt werden. Mit Entrüstung muß diese Verdächtigung zurückgewiesen wer den. Um bei den Geschäftsleuten kein berechtigtes Aergernis zu erregen

, wurde der Gehsteig vor dem Rathaus erst ge stern gereinigt. Beamte höherer Rangsklassen haben sich vor erst persönlich davon überzeugt, daß man sich auch andern orts bereits in der sechsten Woche nach dem Schneefall fie berhaft mit der Gehsteigreinigung besaßt hat. Daß die Stadt sich nicht an einem solch unlauteren Wettbewerb beteiligt hat noch beteiligen wird, das zeigt doch für jeden unpar teiischen Beobachter der Umstand, daß auch heute noch vor dem Waisenhaus und anderen städtischen Objekten

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 03.09.1931
Physical description: 16
, und sie reizen und Hetzen und jagen den Menschen, daß er leicht seine Freiheit verliert, und daß ihm „alles rund geht", als wäre das ganze Leben eine fortwährende Ka- ruffelfahrt. Da bleibt denn oft kein Raum mehr für eine richtige, stille und echte Freude. Manche Menschen in der Stadt wissen gar nicht mehr, was Freude ist. Manchen Menschen gehen an den städtischen Ge nüssen zugrunde. Sie genießen, bis die Nerven zerrüttet sind und die Lebenskraft abgenützt ist. Dann verfallen die einen dem Siechtum

. Neulich traf ich in dem Dorfe Hasselsweiler im Iii- licher Land einen Handwrrker. Er hatte ferne Werkstatt auf die Dorfstraße verlegt. Da hantierte er ungestört und unbehindert mit longa Brettern herum. Wir kamen ins Gespräch, und er lud mich ein, seine Werkstatt zu be sichtigen. Ich geriet in helles Staunen. Die Sachen, die der Mann unter Händen hotte, findet man nur hie und da einmal in einer städtischen Werkstatt. Das waren prächtige Schnitzereien, das waren Eichenmöbel

, wie man sie nur in einer reichen Herrenstube findet. Und der Mann war noch das Urbild des stillfröhlichen Dorfhand werkers. Ich vermutete, er habe die Schnitzstücke beim städtischen Bildhauer bezogen. Stein, er und sein Bruder hatten alles selbst aus dem rohe» Holz herausgearbeitet. Still vergnügt und reich an schöpferischem Leben lebte der Mann im Dorf, das etwa dreiviertel Stunden von der nächsten Bahnstation entfernt liegt. Gewiß, er hatte in der Stadt gearbeitet, in Ateliers tüchtiger Künstler. Gr hatte die Augen

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Volksbote
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Page 3 of 6
Date: 14.01.1937
Physical description: 6
am 2. I ä nn er l. I. folgende Obligationen gezogen wurden: Zu Lire 200.— Nr. 147,179, 239, 276, 322. 407. 450. Zu L. 500.— Nr. 451. 569. 570.714,1193,1241. Zu Lire 1000.— Nr. 1448, 1644,1662,1712. 1780. Zu Lire 5000.— Nr. 1825. Die gezogenen Obligationen können am 1. IuIi l. I. bei der städtischen Svarkasse eingelöst werden. Mit diesem Datum wird die Zahlung der Zinsen eingestellt. — Nachstehende, bereits in früheren Jahren aewgene Obliaatio- nen wurden noch nickt einaelöst: Zu Lire 500.— Nr. 661. 673. 685, 794, 815

. Zu Lire 1000.— Nr. 1843. 1856. Zu Lire 5000.— Nr. 1891. b Dom Kommando der städtischen Sicher» heitswacke. Mit jüngster Entschließuna des Herrn Dadesta wurde der Dizekammandant der städtisches Sicherheitswache. Herr Silvio Ambrosi. ium Kommandanten derselben ernannt. Mit gleicher Entschließung bat der Herr Podesta den Brigadier der Wache, Herrn Mario Calliari, zum'Mzekomman» dänten ernannt. . b Weaen Trunkenheit angezelgt. Kegen den 36säbriaen. in Bontenova bedkensteten Fuhrknecht Anton Platzer

des Josef wurde seitens der städtischen Sicherheitsma-e weaen Trunkenheit die Anzeige bei Gericht erstattet. 3itm Tode deS Barons Ludwig Bicgeleben schreibt man uns aus Caldaro: Der am 10. Jänner in Caldaro verstorbene Baron Ludwig Diegeleben war ein Edel mann im wahrsten Sinne des Wortes. Seine Wiege stand in Wien, aber schon in sungen Jahren übersiedelte er hierher und fand hier seine zweite Heimat. Sein Fleiß und seine Fähigkeiten berechtigten zu den schönsten Hoffnungen für seine Zukunft

und oft stundenlang im Gebete in der Pfarr kirche. Ein Mann von ooldenem Charakter hat mit ihm das Zeitliche gesegnet. Ehre seinem Andenken! — Die Beerdigung erfolgt Freitag, 18. Jänner, um 4.05 Uhr nachmittags von der städtischen Leichenkavelle aus. In B o l z a n o wurde am 13. Jänner nach mittags der im Alter von 80 Jahren ver storbene ehemalige Schuhmachermeister Jo hann R a i n e r beerdigt. Der Verstorbene war viele Jahr« in Bolzano als Meister an sässig. In seinen jüngeren Jahren trug Herr

Samstag, 16. Jänner, 2.10 Uhr nach mittags, vop der städtischen Leichenkäpellc aus. Um die Verstorbene trauert ein Sohn, städtischer Beamter Franz Staffier, der ieme Mutter in edler Kindesliebe einen sorgenlosen Lebensabend bereitete. Solange es der grei sen Mutter körperlich möglich war, ging sie, gestützt auf den Arm ihres Sohnes, zur Kirche. Heute, Donnerstag, 4.80 Uhr nachmittags, erfolgt von der Aufbahrungshalle des Fried hofes in B o l z a n o aus die Beerdigung der im Alter von 78 Jahren

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 07.11.1853
Physical description: 8
^ S53 Intelligenz - Blatt zum Tiroler Bothen. 7. Rov. t8S3. K u n d m a u n g. Nr.. bS50 Bezüglich der Behebung deS städtischen Aufschlages znr Deckung der städtischen Auslagen im Ver- waltuugsjahre folgende Vorschriften zum Wissen und Benehmell hiemit bekannt gemacht: 8. 1. Nachstehende Eonsnmtions-Gegenstände unterliegen dem städtischen Aufschlage, als: Wein, Obstmost, Branntwein und Weingeist, geistige Getränke, Essig, Bier, Holz, Fleisch, Würste, Salami und geselchtes Fleisch, Wachs

, Unschlitt nnd Seife. ien^> <Äelverosiente, iveinie !»> pflichtet, bis längstens 8. k. Mts. November die Vorräthe uach Mast und Gewicht, je uach dem Ge genstaude, im städtischen Anfschlag'Amte im Magistratsgebäude gewissenhaft anzumelden, um sie dem Aufschlage zu unterziehen, falls sie nicht vor Ablauf dieser Frist eiue Abfindung erzielt haben. Jene ausschlagpflichtigeu Gegenstände, welche die Gewerbsleute noch vor dem 3. k. Mts. absetzen, oder doch auS ihren Magazinen und Aufbcwahruugsplätzcn

, iu welchen sie sich bis t. k. Mts. befan den, auslagern wollen, mnisen noch vorder Auslagerung beim städtischen Aufschlag-Amte fatirt werden, und dürfe» erst, nachdem hierüber die Anfschlags. Bollette gelöst ist, entfernt werden. 8. 3. Jede Partei und jeder Gewerbsmann ist sogleich beim Bezüge des anfschlagpflichtigen Gegenstandes znr Anmeldung beim städtischen Aufschsag-Amte und zur Entrichtung des städtischen Aufschlages verpflichtet. Die Unterlassung der Anmeldung macht die saumselige Partei strafbar. Ueber Gegenstände

. 8. 6. Jede vom städtischen Aufschlag-Amte ausgestellte Bollette ist sogleich zahlbar. 8. 7. Das Bier, welches vou Außen iu die Stavt eingeführt wird, ist sogleich beim Eintritte über die Linie dem städtischen Aufseher der Quantität uach auzumeldeu, wofür vou demselben nach richtig befundener Angabe cineÄufschl.tgs-Bollette ausgestellt wird. Der Eintritt des Bieres in die Stadt darf jedoch uur zur Tagszeit, das ist in den Monaten November bis einschließlich Februar vou 7 Uhr früh bis 6 Uhr Abends, in den Monaten März

, April, dann September und Oktober von 6 Uhr früh bis 7 Uhr Abends, uud bis inclusive August vou 5 Uhr früh bis 9 Uhr Abends, nnd nnr auf den hier bezeichneten Gassen stattfinden. Jede Abweichung von dieser Vorschrift ist strafbar, wenn nicht in einem einzelnen Falle die aus drückliche Bewilligung des städtischen Attfschlag-Amtcö hiezu vorliegt. Die Gassen, durch welche Bier und ansschlagpslichtige Getränke überhaupt eingeführt werden dürfen, sind: 1. Die Mariahilfgasse, 2. die Gasse vou

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 05.11.1853
Physical description: 6
sss Jntelligeyz Bwtt zum Miroler Bothen. S. Nov. 185Z. K u n d in achun g. Nr.. SS50 Bezüglich der Behebnng des städtischen Aufschlages zur Deckung der städtischen Anslagen im Ver- waltnngsjahre 18 werden folgende Vorschriften zum Wissen und Benehmen hiemit bekannt gemacht:. 8. 1. Nachstehende (5onsnmtions-Gegenstände unterliegen dem städtischen Aufschlage, als: Wein, Obstmost, Branntwein und Weingeist, geistige Getränke, Essig, Vier, Holz, Fleisch, Würste, Salami und geselchtes Fleisch, Wachs

, Unschlitt nnd Seife. 8. 2. Die Vorräthe von Consuintioils-Gegeuständeu, wofür bisher eine Abfindung des städtischen Aufschlages bestand, und worüber nicht eine neuerliche Abfindung für das künftige Venvaltungsjahr 18 55/^ eintritt, werden dnrch Fassionen erhoben, deren Controlle sich dÄ Magistrat vorbehält. Alle jene Gewerlsleute, welche im Besitze solcher aufschlagpflichtiger Gegeustäude sich besiudeil, sind ver pflichtet, bis längstens 8. k. Mts. November die Vorräthe nach Maß und Gewicht

, je nach dem Ge genstande, im städtischen Aufschlag'Amte im Magistratsgebände gewissenhaft anzuinelden, nm sie dem Aufschlage zu uuterziehen, falls sie nicht vor Ablanf dieser Frist eine Abfindung erzielt habeu. Jene anfschlagpflichtigen Gegenstände, welche die Gewerbsleute noch vor deiu 3. f. Mts. absetzen, oder doch ans ihren Magazinen und 'Aufbewahrnngsplatzen, in welchen sie sich bis l. k. Mts. befan den, anslagern wollen, müssen noch vor der Auslagernng beim städtischen Anfschlag-Amte fatirt werden, nnd dürfen

erst, nachdem hierüber die Aufschlags - Bollette gelöst ist, entferut werden. 8. 3. Jede Partei und jeder Gewerbsmann ist sogleich beim Bezüge des anfschlagpflichtigen Gegeustandes znr Anmeldung beim städtische!« Aufschlag-Amte und znr Entrichtung des städtischen AnfschlageS verpflichtet. Die Unterlassung der Anmelduttg macht die saumselige Partei strafbar. Ueber Gegenstände , welche im Innern der Stadt erzeugt werden, muß, mit Ausnahme der Bier- Erzeugung, über welche besondere Vorschriften

. 8. 6. Jede vom städtischen Aufschlag-Amte ausgestellte Bollette ist sogleich zahlbar. 8. 7. Das Bier, welches von Außen in die Stadt eingeführt wird, ist sogleich beim Eintritte über die Linie dem städtischen Aufseher der Quantität nach anzumelden, wofür von demselben nach richtig befundener Angabe eine Anfschl.igs-Bvllette ausgestellt wird. Der Eintritt des Bieres in die Stadt darf jedoch nur zur.Tagszeit, das ist in den Monaten November bis einschließlich Februar von 7 Uhr früh bis 6 Uhr Abends, in den Monaten März

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 7 of 8
Date: 21.07.1927
Physical description: 8
Beweis von Verrohung. In den Rei- chenauer Feldern, in nächster Nähe lder städtischen Siedlun gen, befindet sich seit einigen Monaten eine Sandgrube. In dieser Grube sammelt sich Grundwasser an und es bildete dieser Wassertümpel eine willkommene Badegelegenheit, inSbesonders für kleinere Kinder. Es war ein Vergnügen, anzufthen, wie manchmal die Kleinen sich in diesem Wasser tümpel herumtummelten. Vorgestern nachmittags waren wieder viele Kinder dort anwesend und auch einige Erwach sene

namens der sozialistischen Arbeiter- internationale das tieffte Mitgefühl zum Ausdruck. Nach der Abfingung des Liedes der Arbeit wurden die Särge ge hoben und, von den Hinterbliebenen gefolgt, zur Beisetzung getragen. Von 2 bis HS Uhr nachmittags wurde in sämt- lichen Betrieben, ausgenommen bei den Eisenbahnen und bei den Straßenbahnen, eine viertelstündige Arbeitsruhe gehalten. Im Betrie'be des Telegraphen und des Tele phons wurde die Arbeit für fünf Minuten unterbrochen. Die städtischen Gebäude

, daß die Polizei lediglich 180 Säbel zur Verteilung an jene Organe, die den Schutz der städtischen Gebäude und Betriebe übernehmen sollten, ausgefolgt hat. Ob und in welchem Maße die Gemeinde schutzwache bewaffnet ist und woher sie die Waffen etwa bezogen hat, ist dem Bundeskanzleramt derzeit noch nicht bekannt. Die Wiener Borsiille im steirischen Landtage. Graz. 20. Juli. In der heutigen Sitzung des steier- märkischen Landtages, an der von den Sozialdemokraten nur die Landesräte Machold und Oberzaucher

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