durch die Bäcker durch Preisfestsetzung und andere geeignete Mittel geschützt werden solle. Uebr!- Jens seien erst mehrfache vorbereitende Maßregeln, so u. a. die Herstellung der Kundenlisten, notwendig, eh- tie städtischen Brotverkaussstellen aufgelassen werdeil könne». M. R. Tschugguel gab seiner Meinung dahin Aus druck, daß die Zeit zum allmählichen Abbau der städti- ichen Zentralbewirtschaftung nun gekommen sei Sr «ürde es als eine Ungerechtigkeit betrachten, wenn letzt noch, da andere Gewerbe sich bereits
, welches aus dem von der Gemeinde den Bäckern zugewiesenen Mehl er zeugt wird, auch tatsächlich der Bevölkerung der Studt- Ameinde zukommt und nicht im Tauschhandel nach ?»ßeu geschmuggelt wird. Die Neueinsührung dürfe ^lich nicht dazu benützt werden, den Brötpreis zu stel len,. M. R. Tschugguel stellte unter dem Hinweise, daß »s an der Zeit sei, die städtischen Abgabestellen über- auszulassen, den Antrag, den Stadtmagistrat zn Vwchiiaen. den Abbau der Abgabestellen »orzuneh nie». Dabei erinnerte er daran, daß, sobald
in den I Abgabestellen'kein Brot mehr vertaust werde, es auch ' nicht mehr zweckmäßig sei, diese Abgabestellen wegen des Mehl- und Reisoerkaufes aufrecht zu erhalten. Es würde dann zwar allerdings ein« Anzahl von Ar beitskräften postenlos werden, doch ginge es nicht an. die Kriegseinrichtungen wegen dieses Bedenkens auf recht zu erhalten. Diese Angestellten hätten übrigens ja auch immer gewußt, daß die Einrichtungen der städtischen Abgabestellen nicht immer Bestand haben würden. Er beantragte, den dadurch um ihre Posten
ver kauft wird. GR. Oettel trat ebenfalls für die Auslassung des städtischen Wirtschaftsamtes ein und forderte, daß die Gemeinde die Lebensmittel an die Kausleute zum Ver kaufe abgebe, wobei die erster« immerhin eine Kontrolle ausüben könne, ob die Sachen ordnungsgemäß und zu den entsprechenden Preisen an die Kunde» verabfolgt werden. Er halte die Auflösung des städtischen Wirt schaftsamtes auch für den Gemeindehaushalt für rät- lisl>. weil das städtische Wirtschaftsamt mit Defizit ar beite
. Auch GR. Kerschbaumer befürwortete die Aus- lösung der zentralen Bewirtl-^astunq. Schließlich wurde der Beschluß gesaßt, den Ver tauf von Brot, Mehl und Reis in den städtischen Ver kaufsstellen baldigst aufzulassen und den Verkauf von Brot an die B2<?er und von Mehl und Reis an die Kaufleute zuzuweisen. Der Zusatzantrag Tschugguel, den Stadtmagistrat zur Auslassung des Verkaufes der an deren rationierte,» Lebensmittel zu ermächtigen, irmrde abgelehnt. Diese Beschlußfassung bleibt dein Ge meinderat vorbehalten