5 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/27_10_1923/BZN_1923_10_27_1_object_2497017.png
Page 1 of 12
Date: 27.10.1923
Physical description: 12
Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. IS. Telephon Nr. 180. Ausgabe täglich L Uhr nachmittags. Einzelnummer 25 Cent. Nr. 243 Samstag, 27. u. Sonntag, den 28. Oktober 1933 31. Jahrg. Die uns heute zugekommene Gazzetta Ussi- cialeNr.2IV enthält das kgl. DMret vom 1.Oktober 1923 Nr. 2185, mit welchem in allen unseren Volksschulen noch in diesem Schuljahre mit der ersten Klasse beginnend die italienische Unterrichtssprache eingeführt wird. 40 0 deutsche Schulen sind dem Untergänge geweiht

-Nicowss;, Dr. v. Walther, Dr. Tinzl Graf Toggenburg. Vis Unterdrückung der öeutsihen Volksschulen. Was uns ein Trientiner Blatt unter diesem Titel in den letzten Tagen angekündigt hat, ist in dem kgl. Dekret, das die Gazzetta Uffieiale vom 24. Oktober veröffentlichte, tatsächlich aus gesprochen. Unsere Vorstellungen und Proteste, die Notschreie unseres Volkes sind unbeachtet geblieben. Mit der ersten Klasse Heuer beginnend wird die deutsche Schule im ganzen Lande bis hinauf zum Brenner und hinein

. Das ist der Stoff, der unsern Müttern und Vätern in diesen Tagen das Herz schnür macht. Im Nachfolgenden bringen wir, soweit dies heute technisch möglich, eine Auswahl der wich tigsten Artikel in Uebersetzung: Das kgl. Dekret vom 1. Oktober betreffend die Einrichtung und den Lehrplan für de uVolksschulunterricht verordnet: Art. 1. Ter Volksschulunterricht Zerfällt in drei Abstufungen: den Vorbereitungsunterricht, die Un terstufe und die Oberstufe. Tie Vorbereitungsstufe hat normalerweise eine Dauer von drei

Jahren, die Unterstufe von gleichfalls von drei Jahren, die. Oberstufe von mindestens zwei Jahren. Art. 2. Die Klassen über der fünften erhalten den Namen Fortbildungsklassen für die berufliche Ausbildung. Dort wo zur Zeit der Veröffentlichung dieses Dekretes eine 6. Volksschulklasse existiert, wird sie durch 3 Jahre lang als Fortbildungsklasse er halten. - Während dieser drei Jahre wird der kgl. Stu dienprovisor über die endgültige Beibehaltung ent scheiden, wenn die Schüle genügende Frequenz

als notwendig erweist, nach einem einheitlichen Stundenplan und mit ein- aber sind sie immer, und zwar unbeachtet ihres Studienjahres, in Klassen oder Gruppen auszu teilen, was den Unterricht und die Übungen in der beruflichen Fortbildung betrifft. . Gewerbliche Volksschulen, welchen Titels immer, die Nicht wesentliche Teile einer, gewerblichen Mittel schule sind, können vom kgl. Studienprovisor als den Fortbildungsklassen (6. bis 8.) einer Schule gleich gestellt anerkannt werden. Solche Schulen

1
Newspapers & Magazines
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/27_10_1923/MEZ_1923_10_27_1_object_608869.png
Page 1 of 12
Date: 27.10.1923
Physical description: 12
zur profes- »lellen Alisbildung. Dort, wo bei Berlautba- .»g des gegenwärtigen Dekretes eine sechste lementarschulklasse besteht, wird sie durch drei ahre als Ergänzungsklasse beibehalten. Wöh- ciid dieser drei Jähre wiivd der kgl. Proovudi- llore Wer die endgültige Bestätigung, wenn die sSchule genügend besucht und mit Mitteln und en zum Unterrichte und zu den Hebungen zur I professionellen^ A-uSbilidung geeignetem Personal tau iKemeinde, eventuell unter DeNilfe anderer s Körperschaften

werden mit Verordnung des Unterrlchtsminislers bestimmt 'verde». Deutsches Tagblatt Aleran, Samstag, den 27. Oktober 1923 Bezugspreise: Zum Abholen monatlich l. S.—, bei Zu stellung durch Post l. ö.SV, durch Austräger l. 5.K0. Monat liche Bezugsgebühr für das Ausland l. Ill.Sll. Fortlaufende Annahme des Blattes verpflichtetzurZahlung derBezugsgebühr Des Bokes Schmerz über den Untergang seiner deutschen Schule. Lomdzleutel Die uns heute zugekommene Gazzetta Usslciale Nr. 2ZV enthält dl» kgl. De kret vom l. Oktober

der zweiten Sprache dem Klassenlehrer oder eiinew anderen Lehrer, der Italienisch lehrt, anzuver. trauen, wird der Unterricht der zweiten Sprache besähigten Lehrer anve>rtraut. die mit der Ertei lung dieses Unterrichte» in mehreren^ hierfür in geeigneter Weise in Kreise^ über Vorschlag des didaktischen Direktors und des kgl. Inspektors, nach Genehmigung durch den kgl. provveditore zusammengeschlossenen Schulen, beauftragt sind. Artikel 7. Der Untervicht in der Vovbereitungssklfe hat lden Charakter

li>n BuichlhialtuinW. Je Mch 'den örÜWien Bodurfnissew können l'ndiöre^ nach AiHöruIiW des SchilMaltes vom kgl. Pvcwvedllvrie !genelhim!ilg!te Unlliervilchtskurs« einge- richjbet Werden!. Artikel lt. Än allen Mädchenlschulen wird in allen Klas sen lweiblichje Hlaindlarböit boilgeWglti uinid in den Moven Massen aulch oon pvaiktiWen Uebungen bieMitieße H>ausiwiirt!sch»fl!sle>hre. Di.e> Schulen werden Airlch >d!üe Schulifürsovgeämter mit den gMgne-ten mechanischen Miitte>l!n zur Vorführung für Glchöchit amd Gehör dev

2