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Volksblatt
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Page 6 of 8
Date: 16.11.1918
Physical description: 8
Artikel ausführt. Nachrichten aus Bozen und Tirol. Bozen, Freitag, 15. November 1918. Eine Ansklarnug des Wel»;a»Ofch«sse». Die durch öff-ul.iche.l Zuschlag Verl: ulbarle Ver füguug bezüglich Gefa gennahme der in Bozsll- Gries verbliebenen Milit^persouen entspricht einem vom kgl. ital. Kommando getroffenen Befehl, dcr dara '.f begrü 'de^ ist, daß d!e ital. Heeresleitung hinter ihren Linien Angehörige der österr.-u.'gar. Armee in keinen anderen V-rhältnisse duldet w-.e als Kriegsgefangene. Anläßlich

der Erteilung die ses Befehles ist das ital. Platzkommaudo in Bo zen den Einwohnern insoferne entgegen gekommen, als es denselben den Verbleib in der Heima'. er möglichen Will, soweit dies im Machtbei eiche die ses Kommandos steht. Die Durchführung der ein Mägigen Maßnahmen liegt begreiflicher Weife ausschließlich in der Hand des kgl. Kommanvos, welches in dieser Frage schon in der nächsten Zeit bestimmte Verfügungen treffen dürfte. Für die strickte Einhaltung der Weisungen des italienischen Kommaudos kommt

aufgenommenen Beschäftigung im Zivilkteide wieder nachzugehen uno weitere Be fehle deS kgl. Kommandos abzuwarten. In diesem Sinne ist zunächst der Punkt 3 der Kundmachung des Nationalstes für Deutsch Südtirol vom 11. November zu verstehen. Von diesen Anordnungen werden alle Angehörige der Wehrmacht (Heer, Landwehr, Landsturm) betroffen. 1 Lire ----- ZK A.OU»N. Der Nationalrat für Deutsch-Südtirol gibt bekannt, daß gemäß einer Vereinbarung mit dem italienischen Kom mando im öffentlichen Verkehre 1 Lire

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Volksblatt
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Page 1 of 6
Date: 26.05.1915
Physical description: 6
, 22. Mai. (K.-B.) „Corriere della Sera' meldet: Der König sanktionierte heute früh den Gesetzentwurf betreffend die Kriegsvollmachten der Regierung; sogleich danach begann ein Ministerrat. Allgemeine Mobilisierung i« Italien, Kam» 23. Mai. (K. B.) (HavaZ.Meldung.) Der König ordnete die allgemeine Mobilmachung des Heeres und der Marine, sowie die Requirierung aller Fuhrwerke und der zur Beförderung dienenden Tiere an. Wie«, 23. Mai. Der Text der vom kgl. italienischen Botschafter dem k. u. k. Minister

des k. u. k. Hauses und des Aeußeren überbrachten Kriegserklärung hat in deutscher Uebersetzung fol' genden Wortlaut: Wien, 23. Mai 1915. Den Besehlen Sr. Majestät des König, meines er habenen Herrschers entsprechend, hat der unter zeichnete kgl. italienische Botschafter die Ehre, Sr. Exzellen z dem Herrn österreichisch ungarischen Minister des Aeußeren folgende Mitteilung zu übergeben: Am 4. ds. Mts. wurden der k. u. k. Re« gierung die schwerwiegenden Gründe bekannt ge geben. weshalb Italien im Vertrauen

auf sein gutes Recht seinen Bündnisvertrag mit Oesterreich« Ungar:?, von der k. u. k. Regierung verletzt worden war, sür nichtig und von nun an wirkungslos erklärt h?t. Fest entschlossen, mit allen Mitteln über die sie verfügt, für die Wahrung der italie nischen Rechte und Interessen Sorge zu tragen, kann die kgl. italienische Regierung sich nicht ihrer Pflicht entziehen, gegen jede gegenwärtige und zukünftige Bedrohung zum Zwecke der Er- füllung der rationalen Aspirationen jene Maß nahmen zu ergreifen

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