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Newspapers & Magazines
Bozner Nachrichten
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Page 4 of 8
Date: 11.06.1919
Physical description: 8
des Lommissariato Livils- Zwei Verordnungen zum Berg»- und Schursgcsct;. Tie kgl. Oberste Heere^lenung hat unter Nr. 01.,889 vom 15. Mai 1919 verordnet: Art 1. Zwecks Handhabung -des allgemeinen Berggesetzes vom,28« Mai 1854, RGB. 4(j, über nehmen 'die Gouverneure des Trentino, 'der Pv- nezia Giulia und DalmaKens in ihren Gebieten alle Befugnisse, welche nach dem Gesetze vom 21. Juli 1871 den Berghauptmannschaften und den R-eoi^rbergbeamten- zustehen. Art. 2. Gegen Entscheidungen der Gouver neure

kann der Rekurs an -das „Segretariato Ge nerale per-K Afsari Cioili. Hresso il Comando Snpremo del R. Esercito' (Gen-oral,sekrstaxictt' für Zivilgeschäfte der kgl. Obersten Heeresleitung) eingebracht werden, welches in letzter Instanz ent scheidet. Dieser Rekurs muß binnen 30 Tagen nach Zu stellung der Entscheidung vorgelegt weiden, D'ie tgl. Oberste Heeresleitung hat unter Nr. l)1.8W am 15. Mai 1919 verordnet: Mt. 1. Jedermann, 'der ans Grund des allge meinen Berggesetzes vom 28. 8. 1854, RGB. 14<>, derzeit

At 1) nicht beiliegen, so ist der Gouverneur berechtigt, auf Ansuchen der Partei eine nicht über 40 Tage hinausgehende Verlängerung der obbe- zÄchnöten Frist für den Nachtrag dieser Doku mente zu gewähren. . Art. 8. Die Nichtbeachtung der in den Art. 1 und 2 enthaltenen Vorschriften Hai den Verlust aller mit den erworbenen Schursbewillignngen, Bergwerks-Verleihungen und Konzessionen ver bundenen Rechte zur Folge. - Ai-t. 4. Die Anzeigen betreffend neue Frei schürfe sind lant Verodnung vom 15. Mai 1919 der kgl

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Newspapers & Magazines
Volksblatt
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Page 6 of 8
Date: 11.12.1918
Physical description: 8
. 3. Die Schadenanmelduug be ginnt am 10. Dezember 1S18 und endigt am 31. Jänner 1919. 4. Für die Anmeldungen werden genaue Vorschriften den Seite des HandelSgremiums in Bozen herausgegeben und können dieselbe» ab heute in der Gremialkanzlei behoben werden. 5. Die unter Punkt 1 genannten AnmeldungSberechtigteu, die noch nicht destimmt wissen, ob Güter, die ste erwartet haben, abgegangen find, sich aber doch bedingterweise als Geschädigte erachten, wird mit geteilt, daß bereits Schritte bei dem kgl. italieni schen

werden. Die Begleitschreiben müssen einheitlich sein und würden als Drucksache vom Gremium ausgegebeu wcrden. 6. Das Komitee behält sich das Recht vor, Schaden anmeldungen abzulehnen, ohne Bekanntgabe des Grundes. Das Komitee wird die Interessenten über die weiteren Schritte stets auf dem Laufenden hatten. Fahr- n«d Reitverbot. Das Kommando der kgl. ital. 26. Division hat, einer Bitte der Bozner Fremdenverkehrskommission folgegebend, ver boten, daß die Promenade-Wege, wie dies in letzter Zeit auch von Zivilpersonen

seiner Stelle enthoben und Dr. Antsu Zampedri znm Zivilkommissär ernannt. — In Bozen wurde der frühere ital. Landtagsabgeordnete Keter- longo von Trient als Zivilkommissär eingesetzt. Zur Beförderung vo« Gefangenen- Karten. Das Bozuer Rote-Kreuz-Bureau!Lauben 30) macht darauf aufmerksam, daß die kgl. ital. Feldpost nur solche für Kriegsgefangene in Italien bestimmte Feldpostkarten befördert, welche durch das Rote Kreuz-Bureau ausgegeben werden und den Stempel des Roten Kreuzes tragen. Im Sinne

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