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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 3 of 10
Date: 31.12.1916
Physical description: 10
, die Abgesandten der Munizipien, die ungarischen und gemeinsamen Minister. Sodann folgten zu Pferde: der kgl. ungarische Herold.'die 11 Fahnenträger und der königlich ungarische Oberst-Türhüter, die Bannerherren mit den- Krönungsinsignien, der Stellvertreter des Palatins, die Erzherzoge, Se. Majestät der König: etwas vorne rechts der Bischof mit dem apostolischen Kreuz, links der Stellvertreter des kgl. ungar. Oberstallmeisters mit dem ge zückten Reichsschwert. Hinter ihm der kgl. un- - garische

Obersthofmeister, der kgl. ung. Oberst- tämmerer, der Kapitän der kgl. ungar. Leib- ^garde und der Eeneraladiutant, zu beiden ^Seiten ungarische Gardisten; dann die Trup pen der ungarischen Leibgarde,' hinter diesen -im Wagen die beiden kgl. Kommissäre und die beiden Kronhüter und gleichfalls im Wagen der hohe Klerus. Der Krönungszug wurde durch eine Eskadron Husaren abgeschlossen. Der König ritt hierauf den Krönungshü gel hinan und führte sichtlich begeistert und hingerissen von der Größe des Augenblickes

die Antwort erteilen. Ueberall erscheint da der Reichsadler, das Wappen des deutschen Kaisers als Wahrzeichen belgischer Macht. N«s Stadt und Land Kriegsauszeichnungen. Dem Oberleut nant i. d. Res. eines Feldjägerbaons Hans v. Grabmayr wurde für tapferes Verhalten vor dem Feinde zum zweitenmal« die Aller höchste Anerkennung — Silbernes Signum laudis mit der Spange — ausgesprochen, — Herr Jng. Heinz Kemenater aus Bozen, Oberleutnant in einem kgl. preuß. Füsilier-Re giment, derzeit in der kgl. Gewehrfabrik

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Der Burggräfler
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Page 3 of 14
Date: 28.06.1919
Physical description: 14
(Aurrernatorat Trient, Abtetl Zioilangelegenbetten) hat unter dem 13. Juni hin sichtlich der österreichischen Staatsschuldverschret- nungen angeordnet: Artikel l. Beim Erläge der österreichsichcn T tel, denen das Kennzeichen des kgl. italienischen Schatzes angebracht werden soll, ist ein dazu, bestimmtes, zweifach zu verfassendes Verzeich nis vorzulegen, welches nebst der Beschreibung der T'tel, die Unterschrift des Eigentümers derselben und dessen Ehrenerklärung zu enthalten hat, daß die Titel

ausschließlich ihm gehören und in seinem Besitz nicht nach dem 3. November von Personen gelangt sind, welche zu den vom kgl. italienischen Heere innerhalb der Wafftnstillstandsttnie besetzten Gebieten nicht gehören. Die Drucksorten für die Verzeichnisse werden dem Publikum durch die Steuerämter zur Verfügung gestellt. Artikel 2. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird mit Unter schrift und Siegel des Steueramtes versehen dem Beteiligten als Empfangsbestätigung ausgefolgt, welcher es dem Sreueramte

| o s.^ra Per Ionen gekenni, tcpn t w.rdkn. bet denen Maga'. ne:, ^us ! en Kalk um- 4 ab, ln Bra t^.ssie htnter'.egt sind. Aruk-.tt 5. Der kgl tralien-sche der dein Spritz nhaur mir dem Steigerincm 'n 2. Komvaanu, toml. :;n. stLouschen Magazinen hatte aefährlich werden ko i-'en, wenn in der Nrcht das Feuer zu spät cutbeckl worden wäre, da starker W-nd herrschte. PnsterLnl, 21. Juni. jÄ!e religiöse BolkS- erneueravg) In den letzivergaugenen 3 Monaten haben in fast allen Seelisr.zsgemetndrn der Dekanate

. Staatslose. österr. Kriegsanleihen (I—VIII). Achtung auf die neue Berordurmg betref fe»- Abstempelung -er Wertpapiere. Zu der Verordnung des obersten Komiuundos des kgl. ital. Heeres über die Abstempelung der Wertoa- piere hat das kgl. Schatzamt in Trient einer Ab' ordnung der Bozner Handelskammer und des Verbandes der deutschen Gelsanstalten folgende mündliche Auskünfte gegeben: 1. Um sine B'irlängeruag der mit 30 Juni 1919 ablaufeudea Abstemprlnngsfrtst wurve tele- eine größere Mission geplant

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 07.07.1911
Physical description: 8
, jedoch berichten Sendboten von einer zunehmenden Gährung unter den benach barten Stämmen. Der Karawanenweg von Agadtr nach dem Norden ist unpassierbar. Zwischen dem deutschen Kriegsschiffe und der deutschen Gesandt- schajt in Tanger wird eine ständige Verbindung durch Funkspruch hergestellt. Stuttgart, 6. Juli. Die Sozialdemokraten haben im Landtage nachstehende Interpellation ein gebracht: Ist die kgl. Staatsregierung bereit, Aus kunft darüber zu geben, 1. ob vor der Entsendung eines deutschen

zum Schutze des Publi kums gegen Äie Gefahren des Flugverkehres. An Äer Besprechung nahmen teil: Prinz Georg von Bayern als Vorsitzender der Kommission für Luftschiffahrt des königl. bayr. Automobilklubs. Professor Hahn als Vertreter deA Münchner Ver> eines für Luftschiffahrt, der kgl. Oberpostinspet tor Bletschacher als Vertreter des Deutschen Tou ringklubs, Vertreter des kgl. bayr. Kriegsmini steriums und der im Flugwesen ausgebildete Leutnant Wildt des Eisenbahnbataillens. dann die Vertreter der kgl

. bayr. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, der kgl. Polizeidi rektion und der Bezirksämter München. Augs bürg und Fürstenfeldbruck. Auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen wurde bei der Besprech ung die Notwendigkeit der Erlassung von besonde> ren Vorschriften zum Schutze des Publikums bei Flugveranstaltungen verschiedener Art einstimmig bejaht. Vorschriften sind nötig nicht bloß für die eigentlichen jSchauflügeveranstaltungen. die grö tzcre Menschenansammlungen zur Folge

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Bozner Nachrichten
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Page 3 of 8
Date: 21.11.1918
Physical description: 8
. Bodenständigen,' b) blaue Reise- In Budapest werden 50 Ossiziere und 1000 Soldaten der En- legimationen erhalten alle übrigen in Bozen wohnhasten Perso- tente erwartet, die dort bis zum Friedensschlüsse bleiben werden, neue Identitätsbescheinigungen u. Reiselegitimalionen bedürfen Der Kriegsrat in Versailles beriet über die Frage der Auslie- zu ihrer GUligKeit des Visums des kgl. ital. Platzkommandos in ferung Kaiser Wilhel m s. Von englischer Seite wird be- Bozen. 2. Für Reisen nordwärts der Linie Brenner

-Neschen, so- hauptet, daß ausreichendes, durch Dokumente belegtes Material wie cstwäi.ts des polit. Bezirkes Bruneck sind Reisepässe notwen- sür die Erhebung der Anklage vorliege. Ein Beschluß dürste erst dig; dieselben werden vom Polizeiamte ausgestellt und gelten im nach Eintreffe?) Wilsons in Europa gefaßt werden. Vereine mit dem von der kgl ital. Militärbehörde für diesen In Sachsen erhalten jetzt Offiziere und Soldaten die gleiche Zweck auszustellenden Passierscheine als giltige Reisedokumente

von der kgl. ital. Militärbehörde in Bozen zensur besteht. Die Redakteure und die Korrespondenten der erteilt. Zeitungen fordern mit Ungestüm deren Aufhebung. Gleichzeitig wird das Publikum verständigt, daß »Identitäts- Ein täglicher Luftschiffdienst wird binnen kurzem zwischen bescheinigungen, Reiselegitimationen sür die Bevölkerung von London und Paris eingelitet werden. Abfahrt in London un halb Bozen beim Polizeiamte, Eisackstraße 5, an Wochentagen von 11 Uhr vormittags, Ankunft in Paris um 1 Uhr

von 71 Iahren. sein. Auf politische Fragen, welche Baron Sternbach berühren Personenzüge nach Innsbruck. Das kgl. ital. Platzkom- wollte, ging General Cattaneo nicht ein. mando gibt bekannt, daß nächstens zwei Züge zur Beförderung Kranzablösungsspenden. Anstatt eines Kranzes aus das österreichischer Offiziere und Mannschaften und deren Familien der Frau Mahlknecht spendete Frau Ww. Senoner, Fa. Tutzer. nach Innsbruck abgehen. Anmeldungen zur Beförderung mit 20 Kronen der Kinderausspeisung

Margherita Fernverkehres wurden einvernehmlich mit dem kgl. ital. Platz- von Italien eine Platzmusik der Musikkapelle des 26. Divisions kommando in Bozen nachfolgende Bestimmungen getroffen: Kommandos statt. - 1. Für den Verkehr innerhalb des Gebietes Brenner-Reschen Der erste Schneefall in Wien. Am vergangenen Donners- ^ Ala und Bruneck (exklusive des polit. Bezirkes Lienz) werden tag fiel in Wien der erste SchKee.

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Bozner Nachrichten
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Page 2 of 4
Date: 19.08.1919
Physical description: 4
für die Veneria twa: Auf Grund des Art 2 des kgl. Erlasses vom 24. Juli 1919, Nr. 1251 wird bestimmt: Art. 1. In den vom kgl. Heere innerhalb der Waffenstillstandslinie besetzten Gebieten der Veneria /rriäentina wird binnen 30 Tagen von der Kundmachung dieses Erlasses die Umwechslung in italienische Währung der österreichisch-ungarischen 20 Heller- und 20 Filler-Münzen durchgeführt. Für Beträge bis zu 25 Lire wird die Umwechslung durch die Postämter und für höhere Beträge von den Zweiganstalten der Laue

» ä'ItÄLa in Trents vollzogen. Der Generalkommissär und die damit beauftragten Organe sind be fugt, allerart Nachforschungen bezüglich der Herkunft der zur Einwechslung vorgelegten -Betrage zu pflegen und unbeschadet der all- fälligen Anwendung der durch die Verord nung des Obersten Kommandos des kgl. Heeres vom 22. Mai 1919 angedrohten Stra fen, die Einwechslung zu verweigern, wenn der Besitz der Beträge selbst ungerechtfertigt erscheinen sollte. Art. 2. Die im vorgehenden Artikel ^angeführten

im eheinaligen OesterrÄch-Ungarn an ditlem Tage das Geburts fest des Kaisers Franz Josef gefeiert. Mancher wird am heutigen Tage mit seltsamen Gefühlen an die vergangeneu Zoitetl denken. Die Kaifer- tage gehören der Geschichte an, nur das „Kaiser wetter' blieb auch Heuer diesem Tage treu. Invaliden-Fürsorge. Das Bonner Invaliden-Amt (Laubon 30, 2.) teilst uns mit: Die Einschreibung der Invaliden auf Grund der neuen vom kgl. Ministerium für Militärassistenz «ausgegebenen Verordnungen

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Der Burggräfler
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Page 4 of 10
Date: 15.03.1919
Physical description: 10
de« Alo!« Eichta die Gründung eine« neuen italienischen Vereines PDS Caltura e Prarridenza (rftr Bildung ung tm zweiten Liederabend weisenden L-gitimation, aus welcher die Bercchti-sde« Kammer- und HofopernsüligervaareS Franz «ung zum Bezüge ad Punkt 1—4 ersichtlich sein' und KSlbe Roha am 10. d. iu Bozen wird tm uuiß. ’ laftuugen. Bezugnehmend auf Art. Z57 des kgl. ital. Militärstrssgesetzuhes und Art. 3S und 41 «urd am 14. Feber 1919 ein mit „Jl capo dt Stato Maggiore dei' Esercito ilal. Diaz

' gezetch- neteS und den Behörden gegen Ende Feber 1919 zugekommenes Verbot aller Grundverkäofe und Htzpsthekenbestellungen erlassen, welches besagt: „Art. 1. All wo auch immer im Gebiete, welche« vom kgl. Hrere besetzt ist, abgeschlossenen Beräuße- rungtakte von Immobilien wie auch alle ein Real recht über solche Köter begründenden oder über tragenden Rechtshandlungen haben keine Rechts- gilt.gkelt. Ebenfalls baden alle wo immer abge schlossenen auch paristllen Veräußerungrakte

von von Handelsgeschäften und jede Veräußerung oder Verpfändung von Aktien von Han delsgesellschaften, welche in dem Grbiete, das vom kgl. Heere besetzt ist, ihren Sitz »>er eine Anlage oder eine Vertretung haben, keine Rechts- gültigkeit. Art. 2. Vo« dem im vorigen Arrikel angeführten Verbot kann in einzelnen Fällen mit Bewilligung des Keneralsekretariates für Zisilange- legenhetten über Ansuchen der Parteien Abstand genommen werden. Art. 3. Da« Generalsekretariat für Zivilangrlegenhrileu kann auch über Rekurs

der GrundverkehrSkommisstsn, welche die Interessen des Gutes zu wahren und alle Speku- latio»«verkänfe oder Zerstücklungen htntauzuhalten hat. Zu dieser Kommission gevört seit dem Er- sÄeluen letzterer Verordnung auch ein Mitglied der BezkrkShauptmannschaft, also nunmehr des Zivil- omm''ffariateS. Stipendien-AuSschreibung. Im Austrage de« gl. ital. Oberkommando« wird verlautbart: Für as lausende Schuljahr werden zugunsten der ochschüler und der Abiturienten der Mittelschulen es vom kgl. ital. Heere« besetzten Gebietes, ferner ugunsten

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