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Bozner Nachrichten
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Page 4 of 8
Date: 11.06.1919
Physical description: 8
des Lommissariato Livils- Zwei Verordnungen zum Berg»- und Schursgcsct;. Tie kgl. Oberste Heere^lenung hat unter Nr. 01.,889 vom 15. Mai 1919 verordnet: Art 1. Zwecks Handhabung -des allgemeinen Berggesetzes vom,28« Mai 1854, RGB. 4(j, über nehmen 'die Gouverneure des Trentino, 'der Pv- nezia Giulia und DalmaKens in ihren Gebieten alle Befugnisse, welche nach dem Gesetze vom 21. Juli 1871 den Berghauptmannschaften und den R-eoi^rbergbeamten- zustehen. Art. 2. Gegen Entscheidungen der Gouver neure

kann der Rekurs an -das „Segretariato Ge nerale per-K Afsari Cioili. Hresso il Comando Snpremo del R. Esercito' (Gen-oral,sekrstaxictt' für Zivilgeschäfte der kgl. Obersten Heeresleitung) eingebracht werden, welches in letzter Instanz ent scheidet. Dieser Rekurs muß binnen 30 Tagen nach Zu stellung der Entscheidung vorgelegt weiden, D'ie tgl. Oberste Heeresleitung hat unter Nr. l)1.8W am 15. Mai 1919 verordnet: Mt. 1. Jedermann, 'der ans Grund des allge meinen Berggesetzes vom 28. 8. 1854, RGB. 14<>, derzeit

At 1) nicht beiliegen, so ist der Gouverneur berechtigt, auf Ansuchen der Partei eine nicht über 40 Tage hinausgehende Verlängerung der obbe- zÄchnöten Frist für den Nachtrag dieser Doku mente zu gewähren. . Art. 8. Die Nichtbeachtung der in den Art. 1 und 2 enthaltenen Vorschriften Hai den Verlust aller mit den erworbenen Schursbewillignngen, Bergwerks-Verleihungen und Konzessionen ver bundenen Rechte zur Folge. - Ai-t. 4. Die Anzeigen betreffend neue Frei schürfe sind lant Verodnung vom 15. Mai 1919 der kgl

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Newspapers & Magazines
Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 2 of 12
Date: 15.12.1918
Physical description: 12
Bestimmun gen für die Führung der Zivildienste in den de« setzten Gebieten können die Zivilbeamten in den besetzten Gebieten auf Grund ihres Ansuchens vorläufig im Amte belassen werden und zrva? in der eigentlichen Tätigkeit, welche ihrem Am te zusteht oder in jener, welche ihnen zugewie sen werden wird. Die Ansuchen, gerichtet an das General-Sekretariat der Zivil-Geschäste beim höchsten Kommando des kgl. Heeres, sind im Dienstwege an das Zioilkommissariat

er es für notwen dig, daß die Schadensziffern fo schnell ms mög lich. wenigstens in annähernder Weise festge stellt werden und schlägt vor, es mögen eigene Kommissionen damit betraut werden, das er forderliche Material zu sammeln. Das Ergeb nis der Arbeiten dieser Kommission sollte dann im Wege der italienischen Regierung dem Frie denskongreß zur Kenntnis gebracht werden. Unerlaubte Bemerkungen in Gefangenen- karten. Die im Bozner Roten Kreuzbüro zu» Weiterleitung an die kgl. ital. Post abgegebe nen Karten

an Kriegsgefangene enthalten zum Teil noch immer Bemerkungen über politisch« und nationale Angelegenheiten und häufig auh über Maßnahmen der kgl. italienischen Kom manden und Verwaltungsstellen. Alle, die sol che Karten absenden, seien dringendst dar» auf aufmerksam gemacht, daß dem Rot. Kreuz- Büro die Vorzensur durch die vorgeschrieben« Streichung derartiger Mitteilungen und di« Weiterleitung der Karten erschwert wird. Dl« Angehörigen der Kriegsgefangenen mögen M aus kurz gehaltene Nachrichten aus dem Fam

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