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Der Burggräfler
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Page 7 of 12
Date: 06.09.1919
Physical description: 12
, werden daraus aufmerksam gemacht, daß bang (Größe, Gesicht. Augen, Nase. Mund, Haare, der Reisepaß zum Betreten des Köaigrrichrs nicht Bart, Schnurbart, Gesichtsfarbe, Körperbau, be- berechtigt, wrnn er nicht durch eine kgl. ital. Botschaft sondere Merkmal,-). der Staates, wohin man reist, oder Gesandtschaft oder durch ein kgl. iral. Konsulat und drr Bestätigung von Säte drs Vorstehers vidiert ist. r der HeimatSgemünd.', daß der Ausreise nichts' Bis zur Erlassung weltersc Bestimmungen bleibt; eutgegensteht

. .in der Reg;l die Aascetse ooa P rsonea aus? 2. Zwei Photographien, uuauszezogen in SS ftr» noch nicht entlassenen Misitärklaffeu untersagt,; formst, mit der U-Uerschnft deS Aaluchrrö nid we^u sie nicht mst einem regelmäßiges Aatauglich.s aus der Rückftile mit der Jdentltät-öestätigung keitsz-rtifikate versehen stad. ' von Seite des Amtes, u i daS das Ansuch n geht, i Urbec dir eiugebrachten Gesuche werden die Z vil- 3. Stempelmrrktu lm Betrage von 25 Lire kommissire durch die kgl. Karabinier! Ko umandoS

berechtigende B dterung getragen werden dürfen, mit welcher sie reisen. soom kgl. ktal. Konsulate oder kgl. ttal. Mission im Auf jedem Reisepaß (welcher vom Inhaber am'Gebiete jenes Staates zu verschaffen, dem die Aas- Ende der Seite 2 zu unterschreiben ist) muß aufsiänder angrhürea. der Güte 3 der Staat, für welches die Urkunde j Angesichts des größten Interesses einer baldigen ausgestellt ist und d'e GtlügkeitSdaurr, die höch- ? Wiederaufnahme des internationalen Verkehres stenS ein Iahe betrugen darf

in Für die ausreisenden Arbettsucher ist nach jedem ^Brixrn ein Waggon Birnen verfaulen und aus- Staate von den Zivilkommtssäreu einzeln die Be-Irinnen mußte, weil die Weiterfahrr nicht bewilligt willizung des „kgl. Kommissariates für die Aus«!war? Wanderung' in Rom einzuholen. Für alle Per-z Beuefieekouzert SeS SaloaorchsftsrS der sonen, die nach Rußland oder Ungarn reisen I Kurkapelle. Da» Salouorchester der Kurksprüe, wollen, hängt die Ausstellung des Reisepasses von ^ welches über die Sommermonate jeden Abend

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 07.07.1911
Physical description: 8
, jedoch berichten Sendboten von einer zunehmenden Gährung unter den benach barten Stämmen. Der Karawanenweg von Agadtr nach dem Norden ist unpassierbar. Zwischen dem deutschen Kriegsschiffe und der deutschen Gesandt- schajt in Tanger wird eine ständige Verbindung durch Funkspruch hergestellt. Stuttgart, 6. Juli. Die Sozialdemokraten haben im Landtage nachstehende Interpellation ein gebracht: Ist die kgl. Staatsregierung bereit, Aus kunft darüber zu geben, 1. ob vor der Entsendung eines deutschen

zum Schutze des Publi kums gegen Äie Gefahren des Flugverkehres. An Äer Besprechung nahmen teil: Prinz Georg von Bayern als Vorsitzender der Kommission für Luftschiffahrt des königl. bayr. Automobilklubs. Professor Hahn als Vertreter deA Münchner Ver> eines für Luftschiffahrt, der kgl. Oberpostinspet tor Bletschacher als Vertreter des Deutschen Tou ringklubs, Vertreter des kgl. bayr. Kriegsmini steriums und der im Flugwesen ausgebildete Leutnant Wildt des Eisenbahnbataillens. dann die Vertreter der kgl

. bayr. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, der kgl. Polizeidi rektion und der Bezirksämter München. Augs bürg und Fürstenfeldbruck. Auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen wurde bei der Besprech ung die Notwendigkeit der Erlassung von besonde> ren Vorschriften zum Schutze des Publikums bei Flugveranstaltungen verschiedener Art einstimmig bejaht. Vorschriften sind nötig nicht bloß für die eigentlichen jSchauflügeveranstaltungen. die grö tzcre Menschenansammlungen zur Folge

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Bozner Nachrichten
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Page 4 of 8
Date: 11.06.1919
Physical description: 8
des Lommissariato Livils- Zwei Verordnungen zum Berg»- und Schursgcsct;. Tie kgl. Oberste Heere^lenung hat unter Nr. 01.,889 vom 15. Mai 1919 verordnet: Art 1. Zwecks Handhabung -des allgemeinen Berggesetzes vom,28« Mai 1854, RGB. 4(j, über nehmen 'die Gouverneure des Trentino, 'der Pv- nezia Giulia und DalmaKens in ihren Gebieten alle Befugnisse, welche nach dem Gesetze vom 21. Juli 1871 den Berghauptmannschaften und den R-eoi^rbergbeamten- zustehen. Art. 2. Gegen Entscheidungen der Gouver neure

kann der Rekurs an -das „Segretariato Ge nerale per-K Afsari Cioili. Hresso il Comando Snpremo del R. Esercito' (Gen-oral,sekrstaxictt' für Zivilgeschäfte der kgl. Obersten Heeresleitung) eingebracht werden, welches in letzter Instanz ent scheidet. Dieser Rekurs muß binnen 30 Tagen nach Zu stellung der Entscheidung vorgelegt weiden, D'ie tgl. Oberste Heeresleitung hat unter Nr. l)1.8W am 15. Mai 1919 verordnet: Mt. 1. Jedermann, 'der ans Grund des allge meinen Berggesetzes vom 28. 8. 1854, RGB. 14<>, derzeit

At 1) nicht beiliegen, so ist der Gouverneur berechtigt, auf Ansuchen der Partei eine nicht über 40 Tage hinausgehende Verlängerung der obbe- zÄchnöten Frist für den Nachtrag dieser Doku mente zu gewähren. . Art. 8. Die Nichtbeachtung der in den Art. 1 und 2 enthaltenen Vorschriften Hai den Verlust aller mit den erworbenen Schursbewillignngen, Bergwerks-Verleihungen und Konzessionen ver bundenen Rechte zur Folge. - Ai-t. 4. Die Anzeigen betreffend neue Frei schürfe sind lant Verodnung vom 15. Mai 1919 der kgl

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