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Volksblatt
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Page 1 of 6
Date: 26.05.1915
Physical description: 6
, 22. Mai. (K.-B.) „Corriere della Sera' meldet: Der König sanktionierte heute früh den Gesetzentwurf betreffend die Kriegsvollmachten der Regierung; sogleich danach begann ein Ministerrat. Allgemeine Mobilisierung i« Italien, Kam» 23. Mai. (K. B.) (HavaZ.Meldung.) Der König ordnete die allgemeine Mobilmachung des Heeres und der Marine, sowie die Requirierung aller Fuhrwerke und der zur Beförderung dienenden Tiere an. Wie«, 23. Mai. Der Text der vom kgl. italienischen Botschafter dem k. u. k. Minister

des k. u. k. Hauses und des Aeußeren überbrachten Kriegserklärung hat in deutscher Uebersetzung fol' genden Wortlaut: Wien, 23. Mai 1915. Den Besehlen Sr. Majestät des König, meines er habenen Herrschers entsprechend, hat der unter zeichnete kgl. italienische Botschafter die Ehre, Sr. Exzellen z dem Herrn österreichisch ungarischen Minister des Aeußeren folgende Mitteilung zu übergeben: Am 4. ds. Mts. wurden der k. u. k. Re« gierung die schwerwiegenden Gründe bekannt ge geben. weshalb Italien im Vertrauen

auf sein gutes Recht seinen Bündnisvertrag mit Oesterreich« Ungar:?, von der k. u. k. Regierung verletzt worden war, sür nichtig und von nun an wirkungslos erklärt h?t. Fest entschlossen, mit allen Mitteln über die sie verfügt, für die Wahrung der italie nischen Rechte und Interessen Sorge zu tragen, kann die kgl. italienische Regierung sich nicht ihrer Pflicht entziehen, gegen jede gegenwärtige und zukünftige Bedrohung zum Zwecke der Er- füllung der rationalen Aspirationen jene Maß nahmen zu ergreifen

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 09.11.1918
Physical description: 8
geben werden. Bozen, am 5. November 1S18. Der Bürgermeister: Dr. Julius Perathoner. Das Kommando der 11. österr. Armee, das biS zur Uebergabe in Gries bleibt, ließ öffentlich anschlagen: Militärische Kundmachung. Teile der kgl. ital. 5. Division rücken in Bo zen uur zur Aufrechterhaltung der Ruhe und öffent lichen Sicherheit ein. Diese werden auch durch Be setzung der Linie Gries, Bozen, Girlan, St. Mi chael in Eppan den Abzug der österreichischen Trup pe* durch das Vintschgau verhindern

und alle über Bozen zurückgehenden Truppen in der Richtung vach Frauzeusfeste zu dirigieren. Die Angehörigen der k. u. k. bewaffneten Macht bewahren volle Freiheit, sie behalten ihre Waffen und ihr Eigentum. Nur im Falle von Ausschreitungen werden ihnen die Waffen abge- uommen und die Schuldtragenden der strengsten Strafe unterzogen werden. Auch eine Beschlagnahme der Trausportmittel des Heeres (Fuhrwerke, Autos usw.) findet uicht statt, soweit sie mit der Truppe gehen oder zu Kommandos gehören. Bon her kgl. ital

. Besatzung benötigte Transportmittel werden nur im Einver nehmen mit den eigenen Behörden in Anspruch ge nommen werden. Die kgl. ital. Truppen find in ihrem Sicher heitsdienst von jedem Angehsrigen der k. n. k. be waffneten Macht nach Möglichkeit zu unterstützen; größtes Entgegenkommen ist Pflicht. Etwaige Diffe renzen werden im gegenseitigen Einvernehmen mit dem ital. Höchstkommando und den eigenen Behör den geregelt werden. K. u. k. 11. Armeekommando. Am Mittwoch, halb 12 Uhr vormittags, trafen

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