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Meraner Zeitung
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Page 2 of 8
Date: 03.09.1919
Physical description: 8
sein müssen, s Unter diesem Absatz sind die mit dem Amts- i siegel versehenden Stempelmarken oder für die Ausreisenden die Anmerkung anzubringen Z „Unentgeltlich ausgestellt nach Artikel 6, Abs. 4 ! des kgl. Dekretes vom 31. Jänner 1901'. Es i haben das Datum, der Amtssiegel und die Un terschrift der ausstellenden Behörde zu folgen. ! Auf Seite 7 des Reisepasses ist die Photogra phie des Inhabers mit der JdentitÄsbestäti- gung seitens der ausstellenden Behörde auszu kleben. ? Für den auf diese Weise

erlangten Reisepaß haben die Beteiligten um Vidierung vom nächsten Konsulate des Staates anzusuchen, in welchem sie sich zu begeben beabsichtigen, ohne welche Formalität ihnen der Zutritt zum Ge biete des genannten Staates nicht gestattet würde Eine solche Vidierung wird nicht ge fordert gegenüber jenen Staaten, welche ihre j Konsulate im Königreich iwch nicht wieder her gestellt Haben. Für die Arbeit suchenden Ausreisenden nach jedem Staate ist von den Zivilkommissären j einzeln die Bewilligung des kgl

z des Königeriches, wenn er nicht in den letzten 13 Tagen von einer kgl. Polizeibezirksbehörde oder von einem Zivilkommissariate vidiert werden ist, es sei denn, daß der Reisepaß selbst innerhalb dieser Frist ausgestellt worden sei. .Für jene Personen, die sich nach einem Hafen i des Königreiches außerhalb der Meerengen jvon Gibraltar oder vom Suezkanal begeben, -beträgt die angegebene Frist zwei Monate, t Die besagte Vidierung ist unentgeltlich, j Di? eigenen Untertanen, welche vom Aus lände kommen

, werden darauf aufmerksam ge macht. daß der Reisepaß zum Betreten des Kö nigreiches nicht berechtigt, wenn er nicht durch eine königliche Botschaft oder Gesandtschast oder durch ein kgl. Konsulat vidiert worden ist. Bis zur Erlassung weiterer Bestimmungen bleibt in der Regel die Ausreise von Personen, die noch nicht entlassenen Militärklassen ange hören, untersagt, es sei denn, daß sie mit einem regelmäßigen Untauglichkeitszertifikate ver sehen seien. Ueber die eingebrachten Gesuche

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