Istruzione di contegno e disciplina interna per i giudizi distrettuali del Tirolo e Vorarlberg in affari contenziosi
richter ober fernem Stellvertreter erscheinen, und ihm ein Gesuch nach beut Formulare XXXII in drei Eremplarcn überreichen,..und ferner, wo. dieß auch einer andern Partei zugestellt werden soll, noch so viele Eremplare beifügen, als Personen sind, an welche die Zustellung geschehen soll. In diese« Hinterlegungsgesuche ist genau auszudrücken ■ der Name des Hinterlegers, und ob er für sich, oder z. V. als Gewalthaber, Vormund u. s. w. für einen andern deposi- tire, worin das zu hinter legende Gut
genau bestehe, und zu welchem Ende es hinterlegt werde. Besteht es in Geld, Juwelen oder Präziosen, so muß , das Gesuch ein genaues Dttjeichmß der Wünzsorten, und so auch der möglichst gut zu. beschreibeudm Juwelen und Präziosen enthalten; ist dar unter Silberzeug, so ist auch das Gewicht eines jeden Stückes anzuzeigen. Sind darunter öffentliche oder Privat- schuldverschreibungen, Wechselbrieft, Geldanweisungen u. dgl., so müssen diese zu Gunsten, des Hinterlegers, seiner Mün del -ober jener Partei
oder Maste, für welche die Hinter- leguug geschieht, ■ oder bei - Berlassenschaften zu Gunsten des Erblassers lauten. Lauten solche Papiere zu Gunsten dritter PersoNm, so muß ihnen auch die Cessions- oder sonstige Er«erbu«gMrkunde beigeschlossen, oder es muß in dem Ge suche wenigstens die Ursache, warum sie dessenungeachtet hinterlegt Werden, ausgedrückt sein. ' Will eine Partei kein schriftliches Gesuch übergeben, so tat« sie dasselbe auch mündlich dem Landrichter oder seinen» Stellvertreter vottragen