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Der Bote für Tirol
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Page 29 of 30
Date: 17.11.1836
Physical description: 30
alle Vordejiannlen binnen der gesetzlichen Zeit, also die jenige» , welche sich in Tirol vier Vorarlberg aufholten, innerhalb vier Wochen, und die sich außer dieser Pro vinz befinden, längstens in zwei Monaten dem gefertig ten Landgerichte ihren AusentballSorl anzuzeigen, widri ge»« dieselben, wenn sie im Verlause der Konlingentö- stellung die Reihe zur wirkliche» Assenrirung träfe, in die Slraseii, welche gegen Widerspenstige gesetzt sind, verfallen würden. Diese bestehen: a) In der Verlängerung

Nr. 4 als Reservemann bestimmt ist, so hat derselbe, wenn er sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhält, binnen vier Wochen, wenn er sich aber außer dieser Provinz befindet , binnen acht Wochen sich bei diesem gefertigten Landgerichte so gewisser zu stel len, als er widrigens die Strafen der Nenilenz zu gewar tigen hätte. . . Die übrigen voraufgeführten Individuen aber haben diesem Gerichte ihren Aufenthalt, wenn sie in der Pro vinz Tirol und Vorarlberg sind, binnen vier, wenn sie sich aber außer

« haben, wenn sie sich in der Pro vinz Tirol aufhalten, binnen vier Wochen, wenn sie sich außer drr Provinz aufhalten, binnen acht Wochen ihren Aufenthaltsort diesem Landgerichte anzuzeigen, widri- genS sie, wenn sie im Laufe der Stellung die Reih« zur wirklichen Assentirung träfe > ohne weiterS als Wider spenstige behandelt werden würden. Die Strafen der Widerspenstigkeit sind: s) Verlängerung t,r KapitulalionSzeit von acht auf zehn Jahre; . . b) Abgabe zum Kais,rjäger - Regiment auch nach Ver laus deS militärpflichtigen

dieser Pro vinz aushalle», binnen acht Woch«n so gewiß bei dem gefertigten Landgerichte sich zu stellen, als er widrigenö alS Renitent behandelt werden würde. Alle übrige oben angezeigte LoSpklichlige haben ih ren Aufenthaltsort, wenn selber ,'n dieser Provinz ist, eben so binnen vier Wochen, außer der Provinz aber bin nen acht Wochen diesem Landgerichte anzuzeigen, widri genö sie, wenn im Laufe der Stellung sie das Lo« zur zur wirklichen Einreibung treffen sollte, ohne ander» alS Renitenten

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Der Bote für Tirol
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Page 21 of 30
Date: 17.11.1836
Physical description: 30
gegen den Verlaßkutaror Hrn. Dikasterial-Advokaten Dr. Felderer anzumelden und darzuthun, als sie sich wivriqenS di« Rechtsfolgen deS H. 814 a. b. G. B. daselbst zuschreiben müssen. Innsbruck, den 4. Nov. 1336. Johann Gitter v. Jenult, Präsident. Linler, Landrath. v. Spreng. Landrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär. 2 Bon dem kaiserlich königlichen Landgerichte Lana wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen - daran gelegen, bekannt gemacht: ^ Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses

gefertigten Landgerichte zum Behufe der Ergänzung des löblick-n Kaiser-Jäger Regimentes für das Jahr 1836 vorgenom menen Losung wurde für die hienach angezeigte , in den Jahren 1814 und 1815geborne, abwesende Jünglinge folgende Loszahlen gehoben, als: Im I. Distrikt. Ehrhort Johann Jakob von SerfauS 29. Gabi Joseph Anton von Kauns 33. Handle Peter AloiS von Ried 2. Jele Kaspar von Ried 26. Mallaun Johann von KaunS 47. Ott Maxmilian von Ladis 27. Piger Markus von KaunS 39. Rofner Johann von Ried

, alle übrige vom I. und It. Distrikt« zur Reser- ve bestimmt sind, so haben erstere binnen vier Wochen, wenn sie sich in Tirol oder Vorarlberg befindrn, und bin nen acht Wochen, wenn sie sich im Ausland« aufhalten, um so gewisser sich bei diesem Landgerichte persönlich zu stelle», und die zur Reserve Berufenen aber binnen obi ger Frist, je nachdem sie sich im In- oder Auslande auf hallen, iliren Aufenthaltsort diesem Landgerichte anzu zeigen , als erstere.dci unterlassener Stellung, und letz tere

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Der Bote für Tirol
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Page 16 of 30
Date: 17.11.1836
Physical description: 30
»er zu erscheinen haben,-als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Auwelcuden bei getreten geachtet würden. K. 6.'Land- und Kriminal-Untersuchungö »Gericht Meran, den 11. Nov 1326. Kleinhans, k. k. Landrichter. 1 Aon dem kaiserlich königlichen Landgerichte Schwatz wird durch gegenwärtiges Editr allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gouachi: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über daS gesamnne in; Lande Tirol und Vor arlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermö gen

betreffender Angeiegenhcilc» eine Tagsa tzung ans den 13. Dez. d. I. um 9 U»r Vormittag in dieser Landgerichlskanzlei angeordnet, bei welcher sämmt liche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. K> K. Landgericht Schwatz, den 11. Nov. 1836. Schiestl, Lai^d'ichter. 1 Vom k. k. Landgerichte Dornbirn wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte

desselben aufgefordert, ihre For derungen gegen obige Ma»e bis einschließlich 10. Dez. d. I. bei diesem Landgerichte schriftlich. oder bei der am Montag, den 12. Dez. 1836, Früh 9 Uhr dahier ange ordneten Tagsatzung mündlich, unter Ausweisung der Behelfe, um so gewisser anzumelden und darzuthun, wi- deigenS jenen Gläubigern, welche sich binnen dieser be stimmten Frist nicht gemeldet haben, an die Verlassen schaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft worden, ist, kein weiterer Anspruch

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Der Bote für Tirol
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Page 30 of 30
Date: 17.11.1836
Physical description: 30
Walchsee Nr. 7. Nach vorstehenden Zahlen sind Seyer Sebastian, Bühler Anton, Guggelberger Johann und Riidl Wolf gang als Reservemanner bestimmt^ Es haben demnach Alle. wenn sie sich in derPro- vinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen vier, und wenn sie sich^außer dieser Provinz befinden, binnen acht Wochen ihren Aufenthaltsort diesem Landgerichte so ge wisser anzuzeigeit, als sie sonst, wenn sie im Verlaufe dieser Stellung die wirkliche Einreihung treffen würde, als Renitenten behandelt

und 1315 gebvrnen Jünglinge, deren gegenwärtige Aufenthaltsorte dem unterzeichneten Landgerichte nicht bestimmt bekannt sind/ folgende Loözahlen gehoben, als: Im LosungSdistrikte zwei. Das Thal Gröden mit Wol- kenstein. Für 1. Senoner Johann Baptist von St.' Ulrich die Nr. 5. 2. Moroder Joh. DominikuS von Si. Ulrich die Nr. 8. 3. Sottriffer Joh.'Baptist von St. Ulrich die Nr. 16. 4. Delago Joseph Anton von Wolkenstein die Nr. 18. 5. Werdoner Joh. ÄN^thiaS von St. Ulrich die Nr. 25. 6. Qbletter Jöh

werden würden. Die Renitenzstrasen bestehen: , In der Verlängerung der KapitulationSzeit um Zwei Jahre. In der Abgabe des Renitenten zum Kaiserjäger- Regimente auch nach Verlauf seines militär pflichtigen Alters; und im Verluste des Rechtes) sich vertreten zu lassen. K. Landgericht Kastelruth, den 7. Nov. 1836. . I. v. Mor, Landrichter. a) !>) c) K. 3 VorladungS-Ed ikt. Bei der heute zur dießjährigen Kaiserjäger-R«gi- mentS-Ergänzung bei dem gefertigten Landgerichte vor genommenen Losziehung wurden für nachbenannte ab wesende

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Der Bote für Tirol
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Page 22 of 30
Date: 17.11.1836
Physical description: 30
, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen vier Wochen, wenn sie sich aber außer dieser Provinz aufhalten, innerhalb acht Wochen sich persönlich bet diesem Landgerichte zu stellen, die Uebrigen aber binnen gleicher Zeit ihren Aufenthaltsort anher bekannt zu ge ben, widrigenS obgedachter Franz Xaver Meusburger und Johann Lorenz Albrecht unbedingt, die Uebrigen aber im Falle, wenn sie im Verlaufe der gegensvärti- gen Stellung die Reihe zur wirklichen Assentirung tref fen würde, als Renitenten

k. k. Landgerichte am 3.', 4. und 5. d. M. statt gehabten Losziehung wurden für. nachbenannte LosungSpflichtigs, welche bei dieser Lo sung persönlich nicht erschienen sind, und deren gegen wärtiger Aufenthalt dem Gerichte nicht bekannt ist, die beigesetzten Loözahle» behoben; als: I. Aus dem Losungödistrikte Dornbirn. Für 1. Hliber Johann Bartholomä, Gelbgießer, vom Markte Dornbirn Loszahl 34. 2. Rhomberg Thomas, Hufschmied, von Oberdorf LoS zahl 44. 3. Thurnher Thomas von Schmelzhütten Loszahl

, binnen acht Wochen ihren Aufenthalt diesem Landgerichte um so gewisser an zuzeigen, als sie sonsten, wenn in der Folge dieselben die Reihe zur Stellung treffen sollte, und sie dem Ge richte ihren Aufenthalt nicht angezeigt hätten, als Re nitenten müßten behandelt werden. Die auf die Renitenz gesetzten Strafen sind: 1) Die Verlängerung der KapitulationSzeit durch zwei Jahre. 2) Die Abgabe zumlKaiserjäger-Negimente auch nach dem Verlaufe des militärpflichtigen Alters; und 3) Der Verlust des Rechtes

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Der Bote für Tirol
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Page 24 of 30
Date: 17.11.1836
Physical description: 30
von Leurasch die Zahl 26. D»strikt Nr. III. Für ' Johann Gstrein von Jnzing die Zahl 26. . Da nun Franz Plattner mit Zahl 2 im Distrikt Nr. I und Joseph Bogner mit Zahl 1 im Distrikt Nr. II zur wirklichen Einreihung berufen sind, so baben sich diesel ben, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufholten, binnen vier Wochen, wenn sie sich nber außer dieser Provinz befinden, binnen acht Wochen beim unter zeichneten Landgerichte um so gewisser zu stellen, als sie wivrigens als Renitenten behandelt

werden müßten. Eben so haben die übrigen Vorgeladenen, wenn sie sich in Tirol oder Vorarlberg aufhalten, binnen vier Wochen, wenn sie aber außer dieser Provinz sind, bin nen acht Wochen diesem Landgerichte ihren Aufenthalt um so sicherer anzuzeigen, alS sie im Falle der Unterlas sung dessen, wenn sie in der Folge die Reihe zur wirkli chen Assentirung treffen würde, die Behandlung als Re nitenten zu gewärtigen hätten. . Die Rcnitenzstrafcn bestehen: , s) In Verlängerung der KapitulalifnSzeit von acht

zu erheben, werden alle diejenige», die an den genannten Franz Sonnleitner als Erben oder Glaubiger eine Forderung zu stellen haben, hiemit aufgefordert , ihre dießfälligen Ansprüche bei dem gefertigten Landgerichte bis zum 9. Jänner 1837 schriftlich oder mündlich anzumelden und zu,liquidireii, witrigcns sie sich die im §,. 814 des a. b. G. B. ausgesprochenen Rechtsfolgen selbst zuzuschreiben haben würden. Fürstl. v. Lamberq'scheö Palrimonial - Landgericht Kitzbühel, den 3. Nov. 1836. Knoll, Landrichter

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Der Bote für Tirol
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Page 17 of 30
Date: 17.11.1836
Physical description: 30
L8S 1 Edikt. Anton Krimer von StamS, der alS königl. baitri- fcher Soldat den Feldzug nach Rußland mitgemacht hat, wird anmit aufgefordert, sich binnen Jahresfrist bei die sem Landgerichte persönlich zu stellen. ode, da» Gericht auf andere Art in Kenntniß seines Lebens zu setzen , wi drigen? derselbe für todt erklärt, und sein in 83 fl- 57'/- kr. W. W. bestehendes Vermögen den gesetzlichen Erben ei'n.qeantwortet werde» würde. K. Landgericht Sitz, den 4. Nov. 1836. Schanvl, Landrichter

vier, wenn er sich ober außerhalb derselben befindet, binnen acht Wo chen bei diesem Landgerichte um so gewisser zu stellen, als er sonst als Renitent behandelt werden würde. Alle übrigen in diesem Edikte erscheinenden Jünglinge haben ihrenAufen ihalt, je nachdem sie sich in oder außer halb der Provinz Tirol und Vorarlberg besinlen, binnen vier oder acht Wochen anher anzuzeigen, indem sie, wenn sie die Reihe zur wirklichen Asscntirung treffen würde, alS Widerspenstige betrachtet

vier Wochen, wenn er sich in der Pro vinz, und binnen acht Wochen, wenn er sich auger der Provinz Tirol und Vorarlberg befindet, bei Vermei dung der gesetzlichen Renitenzstrafen persönlich bei die sem Landgerichte zu stellen. Alle übrigen voraufgeführ ten Abwesenden aber haben binnen gleicher Frist ihren Aufenthaltsort anher so gewiß anzuzeigen, widrigen»- sie als Renitenten behandelt würden, wenn im Verlaufe der Stellung sie die Reihe zur wirklichen Assentirunq treffen sollte. Die Strafen

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Der Bote für Tirol
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Page 27 of 30
Date: 17.11.1836
Physical description: 30
Distrikte Sterzinger AloiS von Nassenreit mit der LoSzahl 3, und im dritten Distrikte L?turm Gottlieb von Wald, und Flir AloiS von Tar renz mit den LoSzahlen 1 und 2 zur wirklichen Einrei- hung bestimmt sind, so haben dieselben, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen vier, wenn sie sich aber außer derselben aushalten, bin nen acht Wochen bei Vermeidung der Renitenzstrafen persönlich bei diesem Landgerichte sich zu stellen Die übrigen Abwesenden werde» aufgefordert, je nachdem

sie sich in oder anfier der Provinz befinden, im erster» Falle binnen vier, im letzter» binnen acht Wo chen ihre» Anfeuthaltöort dem gefertigten Landgerichte um so gewisser anzuzeigen, als si- widrigenfalls, wenn im Verlaufe der ^qegeuwärtigen Regiments-Ergänznng die Reihe zur wirkliche» Assentirnng sie treffen würde, ohne ,weiterS als Widerspenstige behandelt werden würden. Die Strafen gegen Widerspenstige bestehen: ») In der Verlängerung der KapitnlationSzeit von acht auf zehn Jahre. K) In der Abgabe

zum Kaiserjäger-Regimente auch nach Verlauf des militärpflichtigen Alters. L) Im Verluste des Rechtes, sich vertreten zu lassen. K. K. Landgericht Jmst, den 5,. Nov. 1336. Petzer, Landrichter- 3 VorladungS-Edikt abwesender Militärpflichtigen. Bei der am 3., 4- und 5,. November l I. vorge nommenen Losung wurden für nachbenannte Militär pflichtige, deren Aufenthalt dem gefertigten Landgerichte unbekannt ist, folgende Loszahle» gehoben, und zwar in dem I. LosungSdistrikte. Für Berkmann Johann Peter von Dorf

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