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Der Bote für Tirol
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Page 22 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
, und o. im Verluste des Rechtes sich vertreten zn lassen. K. K. Landgericht Sillian, am 3V. Okt. 1342. Hammer, k. k. Landrichter. 1 Vom k. k. Landgerichte Welsberg wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Jgnaz Rauter'schen Ehelente, Krämer in Toblach, ge, Williget worden. Daher wird Jedermann

Vormittag in die ser Landgerichtökanzlei ain>eordnet, bei welcher sammt. licheGlänbiger um so'gewijlerzu erscheinen haben, als die Michterscheinendeu den Beschlägen der Anwesenden bei- getreten geachtet würden. K. Landgericht Welsberg, den 3l. Okl. 1342. v. Pül;, Landrichter. 1 Vom k. k. Landgerichte Monlafon wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über das gesammte im Lande Tirol und Vor arlberg

und KreditorenausschusseS, und zur Bestimmung ande rer diese Masse betreffender Anaclegenheiten einc'Tagsi. lzung auf den 2. Dezember d. I. um 9 Uhr Vormir-ag in dieser Landgerichlskanzlei angeordnet , bei w.'lche'r sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen baben, als die Nichlerscheinenden den Beschlüssen der 'Anwesen den beigetreten geachtet würden. K. K. Landgericht Montafon. Schruns, din 29. Okt. 1342. Meßner, Landrichter. 1 Edikt. Nr. Z5W Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wild hicmit öf fentlich bekannt gemacht

den nassen Zchcnt den Frei, Herrn v. Ecreik». AuSrufLpreiS 2lv st. R. W. Die Versteigerung irird am 25 Jänner 1843, und falls dabei nicht Alieb abgesetzt werden sollte, am 22. daranf folgenden MonatS Februar beiin gefertigien Landgerichte in der Art vvrgenommen werten, daß von Iv bis II Uhr Vormittags die Anböthe zu Protokoll ü' nommen, Schlag 11 Uhr mit dem wirklichen Ausrufen angefangen, und bis zum höchsten Anboth fortgefahren werden wird. Die Bedingnisse können von heute an bei diese!« Landgerichte

eingesehen werden. Mit dein vorliegenden Edikte werden zugleich olle diejenigen, welche eine auf die oben angeführten Reali täten durch Pfandrecht versicherte Forderung zu haben glauben und geltend machen wollen , mit Hiniveisung auf daS Gubernial- Cirkulare vom 6. Avril 1340, Zahl 6733, aufgefordert, dieselbe biö zum 25. Jänner 1343 bei dem gefertigten Landgerichte anzumelden, lind in so ferne sie sich in dessen Bezirke nicht aushallen, eine in demselben wohnhafte Person anzuzeigen

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Der Bote für Tirol
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Page 34 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
diesem Landgerichte um so gewisser anzu zeigen, als sie im Falle der Unterlassung dessen, wenn sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Einreihung treffen würde, als Renitenten behandelt werden würden. Die Strafen gegen Renitenten bestehen: In der Verlängerung der Kapitulationszeit von 8 auf 1V Jahre; «... li. in der Abgabe des Widerspenstigen zum Kaiserjäger- Regimente, auch wenn er nach Verlauf des militär pflichtigen Alters zum Vorschein kommt; o. in dem Verluste des Rechtes sich vertreten zu lassen

. K. K. Landgericht Montafon. Schruns, am 23. Okt. 1842. Meßner, Landrichter. Z Vorladung. Vom k. k. Landgerichte «schwaz wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß für nachstehende abwesende lvfungs- pflichtige Jünglinge bei der am 27. und 23. Oktober 1842 abgehaltenen Militärlosung folgende Loszahlen durch die Familienväter gezogen worden sind, als: Im I> LosungS-Distrikte: Für Albaneder Daniel von «schwaz die Losnummer 3 Angerer Franz von Schwaz die Losnummer 4l). Braun Johann von Schwaz die Losnummer

derselben be finden, persönlich vor diesem Landgerichte zu erscheinen, alle übrigen aber binnen besagter Zeit von ihrem Aufent halte um so mehr anher genaue Auskunft zu ertheilen, als sie sonst, wenn sie im Laufe der Stellung zur wirklichen Einreihung berufen werden so.llten, als Renitenten behan delt werden würden. Die Renitenzstrafen find: 1. Verlängerung der Kapitulationsieit von 3 auf 1v Jahre; 2. Abgabe zum Kaiserjägcr-Regimente auch nach Ver lauf des militärpflichtigen Alters, und 3. Verlust des Rechtes

, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhalten, innerhalb acht Wochen aber, wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, bei dem gefertigten Landgerichte um so gewisser sich zu stellen, als sie widri genfalls die Renitenzstrafen zn gewärtigen haben. Ebenso werden alle übrigen oberhalb genannten ab wesenden Jünglinge aufgefordert, diesem Landgerichte ihren Aufenthaltsort binnen vier Wochen, falls sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, hingegen binnen acht Wochen, wenn sie sich außerhalb

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Der Bote für Tirol
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Page 31 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
be stimm! sind, so werden die erstern drei hievurch aufgefor dert, das; sie, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vor arlberg befinden, binnen vier Wochen, und wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, binnen acht Wochen um so gewisser sich dahier zu stellen haben, als sie sonst als Ne ttitenten behandelt werden müßten. Die übrigen Aufgeforderten werden dagegen erinnert, nach der Verschiedenheit ihres Aufenthaltes inner oder außer der Provinz, diesem Landgerichte ihren Anfenthalt binnen vier

bestimmt. Diese haben daher, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befin den, binnen vier, wenn sie sich aber außerhalb derselben befinden, binnen acht Wochen bei diesem Landgerichte um so gewisser zu stellen, als sie sonst als Renitenten behan delt werden würden. Alle übrigen in diesem Edikte ausgeführten Jünglinge haben ihren Aufenthaltsort, je nachdem sie sich in oder äußerhalb der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, bin nen vier oder acht Wochen dem Landgerichte anzitzeigen

, wenn sie sich in der Provinz aufhallen, binnen vier Wochen, wenn sie aber außer der Provinz sich befinden, binnen acht Wochen diesem Landgerichte ihren Anfenlhall um so gewisser anzuzeigen, als sie bei Unterlassung dessen, so fern auf sie im Laufe der Stellung die Reihe zur wirk lichen Einreihung treffen sollte, als Wiederspenstige be handelt werden würden. Die Nenitenzstrafen besteben: 1. in der Verlängerung derKapitulationSzeil von acht aus zehn Jahre ; 2. in der Abgabe zum Militär auch nach Unifluß

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Der Bote für Tirol
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Page 36 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
folgende Loszahlen gehoben. Im I. L osu ng s dk st ri kt e Für Bongrax Reinisch von Sterzinge» die Zahl 24. Joseph Kelz von Sterzingen die Zahl 30 und Johann Kiebacher von Sterzingen die Zahl 42. Im II. Lo su ngS di stri k te. Für Joseph Ungerank, Tischler von Gossensaß, die Zghl 7. Joseph Robalder von Wiesen die Zahl 16 und Anton Nestl von TschösS die Zahl 26. ^ Diese, haben nun dem gefertigten Landgerichte ih ren Aufenthalt, wenrr sie in Tirol und Vorarlberg binnen vier, wenn sie aber außerhalb ver

^8. Im lll. Distrikte. Für Buchbaue»' Joseph von Pradl das Los Nr. 3>. Gapr Johann von Amras das Los 28. Gruber Joseph von dort das Los 29. Silgener Joseph von dort das Los 4. Diese Militärpflichtigen werden aufgefordert ihren Aufenthaltsort binnen vier Wochen, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg, binnen acht Wo chen aber, wenn sie sich außerhalb dieser Provinz be finden, dem unterfertigten Landgerichte um so gewisser anzuzeigen, als sie sonst, wenn sie zur gegenwärtigen Regiments

sie ihren Auf enthalt dem Landgerichte nicht angezeigt hätten, ohne weiters als Renitenten behandelt werden würden. Die Renitenzstrafen bestehe»: In der Verlängerung der. KapitnlationSzeit von . acht auf zehu Jahre; k. in der Abgabe zum Kaiserjäger-Regiments auch nach Verlauf des militärpflichtige» ZllterS, und c. im Verlust des Rechtes sich vertreten zu lassen. K. K. Landgericht Steinach, den 28. Okt. 1842. y. Ottenthal, Landrichter. 3 ' V o rl a d n ng S - Ed'i kt. Bei der Losziehnng zur Ergänzung deS löblichen

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