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Der Bote für Tirol
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Page 34 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
diesem Landgerichte um so gewisser anzu zeigen, als sie im Falle der Unterlassung dessen, wenn sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Einreihung treffen würde, als Renitenten behandelt werden würden. Die Strafen gegen Renitenten bestehen: In der Verlängerung der Kapitulationszeit von 8 auf 1V Jahre; «... li. in der Abgabe des Widerspenstigen zum Kaiserjäger- Regimente, auch wenn er nach Verlauf des militär pflichtigen Alters zum Vorschein kommt; o. in dem Verluste des Rechtes sich vertreten zu lassen

. K. K. Landgericht Montafon. Schruns, am 23. Okt. 1842. Meßner, Landrichter. Z Vorladung. Vom k. k. Landgerichte «schwaz wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß für nachstehende abwesende lvfungs- pflichtige Jünglinge bei der am 27. und 23. Oktober 1842 abgehaltenen Militärlosung folgende Loszahlen durch die Familienväter gezogen worden sind, als: Im I> LosungS-Distrikte: Für Albaneder Daniel von «schwaz die Losnummer 3 Angerer Franz von Schwaz die Losnummer 4l). Braun Johann von Schwaz die Losnummer

derselben be finden, persönlich vor diesem Landgerichte zu erscheinen, alle übrigen aber binnen besagter Zeit von ihrem Aufent halte um so mehr anher genaue Auskunft zu ertheilen, als sie sonst, wenn sie im Laufe der Stellung zur wirklichen Einreihung berufen werden so.llten, als Renitenten behan delt werden würden. Die Renitenzstrafen find: 1. Verlängerung der Kapitulationsieit von 3 auf 1v Jahre; 2. Abgabe zum Kaiserjägcr-Regimente auch nach Ver lauf des militärpflichtigen Alters, und 3. Verlust des Rechtes

, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhalten, innerhalb acht Wochen aber, wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, bei dem gefertigten Landgerichte um so gewisser sich zu stellen, als sie widri genfalls die Renitenzstrafen zn gewärtigen haben. Ebenso werden alle übrigen oberhalb genannten ab wesenden Jünglinge aufgefordert, diesem Landgerichte ihren Aufenthaltsort binnen vier Wochen, falls sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, hingegen binnen acht Wochen, wenn sie sich außerhalb

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