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Der Bote für Tirol
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Page 22 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
, und o. im Verluste des Rechtes sich vertreten zn lassen. K. K. Landgericht Sillian, am 3V. Okt. 1342. Hammer, k. k. Landrichter. 1 Vom k. k. Landgerichte Welsberg wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Jgnaz Rauter'schen Ehelente, Krämer in Toblach, ge, Williget worden. Daher wird Jedermann

Vormittag in die ser Landgerichtökanzlei ain>eordnet, bei welcher sammt. licheGlänbiger um so'gewijlerzu erscheinen haben, als die Michterscheinendeu den Beschlägen der Anwesenden bei- getreten geachtet würden. K. Landgericht Welsberg, den 3l. Okl. 1342. v. Pül;, Landrichter. 1 Vom k. k. Landgerichte Monlafon wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über das gesammte im Lande Tirol und Vor arlberg

und KreditorenausschusseS, und zur Bestimmung ande rer diese Masse betreffender Anaclegenheiten einc'Tagsi. lzung auf den 2. Dezember d. I. um 9 Uhr Vormir-ag in dieser Landgerichlskanzlei angeordnet , bei w.'lche'r sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen baben, als die Nichlerscheinenden den Beschlüssen der 'Anwesen den beigetreten geachtet würden. K. K. Landgericht Montafon. Schruns, din 29. Okt. 1342. Meßner, Landrichter. 1 Edikt. Nr. Z5W Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wild hicmit öf fentlich bekannt gemacht

den nassen Zchcnt den Frei, Herrn v. Ecreik». AuSrufLpreiS 2lv st. R. W. Die Versteigerung irird am 25 Jänner 1843, und falls dabei nicht Alieb abgesetzt werden sollte, am 22. daranf folgenden MonatS Februar beiin gefertigien Landgerichte in der Art vvrgenommen werten, daß von Iv bis II Uhr Vormittags die Anböthe zu Protokoll ü' nommen, Schlag 11 Uhr mit dem wirklichen Ausrufen angefangen, und bis zum höchsten Anboth fortgefahren werden wird. Die Bedingnisse können von heute an bei diese!« Landgerichte

eingesehen werden. Mit dein vorliegenden Edikte werden zugleich olle diejenigen, welche eine auf die oben angeführten Reali täten durch Pfandrecht versicherte Forderung zu haben glauben und geltend machen wollen , mit Hiniveisung auf daS Gubernial- Cirkulare vom 6. Avril 1340, Zahl 6733, aufgefordert, dieselbe biö zum 25. Jänner 1343 bei dem gefertigten Landgerichte anzumelden, lind in so ferne sie sich in dessen Bezirke nicht aushallen, eine in demselben wohnhafte Person anzuzeigen

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Der Bote für Tirol
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Page 31 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
be stimm! sind, so werden die erstern drei hievurch aufgefor dert, das; sie, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vor arlberg befinden, binnen vier Wochen, und wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, binnen acht Wochen um so gewisser sich dahier zu stellen haben, als sie sonst als Ne ttitenten behandelt werden müßten. Die übrigen Aufgeforderten werden dagegen erinnert, nach der Verschiedenheit ihres Aufenthaltes inner oder außer der Provinz, diesem Landgerichte ihren Anfenthalt binnen vier

bestimmt. Diese haben daher, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befin den, binnen vier, wenn sie sich aber außerhalb derselben befinden, binnen acht Wochen bei diesem Landgerichte um so gewisser zu stellen, als sie sonst als Renitenten behan delt werden würden. Alle übrigen in diesem Edikte ausgeführten Jünglinge haben ihren Aufenthaltsort, je nachdem sie sich in oder äußerhalb der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, bin nen vier oder acht Wochen dem Landgerichte anzitzeigen

, wenn sie sich in der Provinz aufhallen, binnen vier Wochen, wenn sie aber außer der Provinz sich befinden, binnen acht Wochen diesem Landgerichte ihren Anfenlhall um so gewisser anzuzeigen, als sie bei Unterlassung dessen, so fern auf sie im Laufe der Stellung die Reihe zur wirk lichen Einreihung treffen sollte, als Wiederspenstige be handelt werden würden. Die Nenitenzstrafen besteben: 1. in der Verlängerung derKapitulationSzeil von acht aus zehn Jahre ; 2. in der Abgabe zum Militär auch nach Unifluß

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