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Der Bote für Tirol
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Page 34 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
diesem Landgerichte um so gewisser anzu zeigen, als sie im Falle der Unterlassung dessen, wenn sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Einreihung treffen würde, als Renitenten behandelt werden würden. Die Strafen gegen Renitenten bestehen: In der Verlängerung der Kapitulationszeit von 8 auf 1V Jahre; «... li. in der Abgabe des Widerspenstigen zum Kaiserjäger- Regimente, auch wenn er nach Verlauf des militär pflichtigen Alters zum Vorschein kommt; o. in dem Verluste des Rechtes sich vertreten zu lassen

. K. K. Landgericht Montafon. Schruns, am 23. Okt. 1842. Meßner, Landrichter. Z Vorladung. Vom k. k. Landgerichte «schwaz wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß für nachstehende abwesende lvfungs- pflichtige Jünglinge bei der am 27. und 23. Oktober 1842 abgehaltenen Militärlosung folgende Loszahlen durch die Familienväter gezogen worden sind, als: Im I> LosungS-Distrikte: Für Albaneder Daniel von «schwaz die Losnummer 3 Angerer Franz von Schwaz die Losnummer 4l). Braun Johann von Schwaz die Losnummer

derselben be finden, persönlich vor diesem Landgerichte zu erscheinen, alle übrigen aber binnen besagter Zeit von ihrem Aufent halte um so mehr anher genaue Auskunft zu ertheilen, als sie sonst, wenn sie im Laufe der Stellung zur wirklichen Einreihung berufen werden so.llten, als Renitenten behan delt werden würden. Die Renitenzstrafen find: 1. Verlängerung der Kapitulationsieit von 3 auf 1v Jahre; 2. Abgabe zum Kaiserjägcr-Regimente auch nach Ver lauf des militärpflichtigen Alters, und 3. Verlust des Rechtes

, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhalten, innerhalb acht Wochen aber, wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, bei dem gefertigten Landgerichte um so gewisser sich zu stellen, als sie widri genfalls die Renitenzstrafen zn gewärtigen haben. Ebenso werden alle übrigen oberhalb genannten ab wesenden Jünglinge aufgefordert, diesem Landgerichte ihren Aufenthaltsort binnen vier Wochen, falls sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, hingegen binnen acht Wochen, wenn sie sich außerhalb

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Der Bote für Tirol
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Date: 10.11.1842
Physical description: 38
werden, und können während den'gewöhnlichen Amiöstunden beim gefertig ten Landgerichte eingesehen werden. Diese.Versteigerung wird am 17. k. M. November um 9 Uhr Vormittag in der Bogner'schen WirthSbehau- sung zu Absam vorfchriftmäßig abgehalten werden. Im Falle die N'ealiläteu verkauft werden, so wird am näm lichen Tage, Nachmittag um 2 Uhr, und auch am darauf folgenden Tage , in der Joseph Schuster'schen Behau sung zu heil. Krcnz mit der Versteigerung der zur Jo-' seph Schuster'schen Verlässenschaft gehörigen Fahrnisse

und Hauögeräthschasten vorgegangen werden. K. K- Landgericht Hall, den 2?. Okt. 1342. Ender, Landrichter. Klingler. 3 Vom k, k. Landgerichte Hall wird durch gegenwärti ges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, be gannt gemacht: . Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Maria Darnhoser i verehelichte Eder, ZLäurin in Absam, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an die gedachte Ver

welcher sammt, liche Glauviger um se ZeMsserz» erscheinen haben, als die Ntchterfcheinsnvefl Ven Beschlüssen der Amvekuden bei- getreten geachtet würden^ .. . -. K. K. Lqndgericht Hall, den 29. Ok/.1 «4?. ^lnder, Landrichter. Jäger, Akluar. 3 ^ K' ü r a t e l - E. d > k n' . Nr. ,27g Vom gefertigten k. k. Landgerichte wird hiemit zum LLissen und Benehmen öffentlich bekannt gemacht, daß folgende Personen wegen BlvdsinneS unter Kuratel ge.- setzt worden.seyen. ... I.' Franz'KollanV, 4? Jahre all, Sohn dcö.ver

, Postbothe und Krämer zu Zellberg-Ebene. ' . K. K. Landgericht Zcll am Ziller, den 25. Okt. 1842. I. F. Sybold, Landrichter. Sander, Adjunkt. 3 Edikt. Nr. 3203 Vom gefertigten Landgerichte wird hiemit Anton Pilgermayr von TersenS, welcher im Jahre Isll dem königl. baierischen Militär eingereiht wurde, den russi schen Feldzug mitmachte und seither vermißt wird, auf gefordert, binnen einer Jahresfrist bei diesem Gerichte zu erscheinen, oder-daSselbe auf eine andere Art in die Kenntniß feines Lebens

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Der Bote für Tirol
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Page 31 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
be stimm! sind, so werden die erstern drei hievurch aufgefor dert, das; sie, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vor arlberg befinden, binnen vier Wochen, und wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, binnen acht Wochen um so gewisser sich dahier zu stellen haben, als sie sonst als Ne ttitenten behandelt werden müßten. Die übrigen Aufgeforderten werden dagegen erinnert, nach der Verschiedenheit ihres Aufenthaltes inner oder außer der Provinz, diesem Landgerichte ihren Anfenthalt binnen vier

bestimmt. Diese haben daher, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befin den, binnen vier, wenn sie sich aber außerhalb derselben befinden, binnen acht Wochen bei diesem Landgerichte um so gewisser zu stellen, als sie sonst als Renitenten behan delt werden würden. Alle übrigen in diesem Edikte ausgeführten Jünglinge haben ihren Aufenthaltsort, je nachdem sie sich in oder äußerhalb der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, bin nen vier oder acht Wochen dem Landgerichte anzitzeigen

, wenn sie sich in der Provinz aufhallen, binnen vier Wochen, wenn sie aber außer der Provinz sich befinden, binnen acht Wochen diesem Landgerichte ihren Anfenlhall um so gewisser anzuzeigen, als sie bei Unterlassung dessen, so fern auf sie im Laufe der Stellung die Reihe zur wirk lichen Einreihung treffen sollte, als Wiederspenstige be handelt werden würden. Die Nenitenzstrafen besteben: 1. in der Verlängerung derKapitulationSzeil von acht aus zehn Jahre ; 2. in der Abgabe zum Militär auch nach Unifluß

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