2 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1842/10_11_1842/BTV_1842_11_10_28_object_2942705.png
Page 28 of 38
Date: 10.11.1842
Physical description: 38
Tirol und Vorarlberg befinden, binnen vier, wenn sie sich aber außerhalb verselben befinden, binnen acht Wochen bei diesem Landgerichte um so gewisser sich zu stellen, als sie sonst als Renitenten behandelt werden würden- Alle übrigen in diesem Edikte aufgeführten Jüng linge haben ihren Aufenthalt, je nachdem sie sich in oder außer der Provinz Tirol und Vorarlberg befin den, binnen vier oder acht Wochen dem Landgerichte anzuzeigen, indem sie sonst, wenn sie die Reihe zum wirklichen Einrücken

- Ergänzung stattgehabten Lo sung des III. und IV. Distrikts wurden für nachbe nannte zwei Jünglinge, deren Aufenthalt unbekannt ist, folgende Lose gehoben: Für Simon Ortermayr von Schwoich aus dem III. Losungödistrikte die Zahl !7. .. Sebastian Huber von Ebbs aus dem IV. Losungs- distrikte die Zahl 6. Dieselben werden nun aufgefordert, ihren Aufent halt, wenn sie sich in der Provinz Tirol oder Vorarl berg befinden sollten, binnen vier, sonst aber binnen acht Wochen, diesem Landgerichte um so gewisser

mir der LoSzahl 3 nnd Jene- wein Peter mit der LoSzahl 4 im nämlichen Distrikte/ und Stecher Joseph mit der Loözahl 4 im zweiten Di strikte zur Reserve bestimmt sind, so haben sie sich, wenn sie in der Provinz Tirol und Vorarlberg stch be. finden, binnen vier Wochen, wenn sie sich aber außer . dieser Provinz befinden > binnen acht Wochen um so gewisser beim unterzeichneten Landgerichte zu stell«», als sie widrigenfalls als Renitenten behandelt werden würden.' Eben so haben alle Uebrigeu ihren Aufenthalt

, wenn sie in der Provinz fich befinden, binnen vier Wo. chen, und wenn sie außer derselben sind, binnen acht Wochen dem unterzeichneten Landgerichte um so gewis» ser anzuzeigen, als fie im widrigen Falle, wenn sie im Laufe der Stellung die Reihe zum Einreihen treffen sollte, .als Widerspenstige behandelt werden würden. Die Renitenzstrafen sind: 1. Verlängerung der KapitulationSzeit von acht auf zehn Jahre; 2. die Abgabe zum Militär auch uach Ablauf des militärpflichtigen AllerS; 3. der Verlust des Rechtes

1