-Gericht ÄiauderS, den 21. Febr. 1337. - Dialer, Landrichter. Malhon, Aktuar. 3 Edikt. Vom k. k. Landgerichte-TelfS wird hiemit bekannt gemacht, es sey am 23. Jan. d. I. Georg Kraps, Mül ler am Pollingerberg, ohne eine letztwillige Anordnung verstorben. Da nun diesem Gerichte unbekannt ist , ob und wel che Personen aus seine allfällige Verlassenschast ein Erb recht zustehet, so werden hiemit alle jene, welche hierauf Ansprüche auS waö immer für einem RechtSgrunde zu machen gedenken, erinnert
ist, ohne von seinem Leben oder Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben, wird auf Anlangen seiner Erben binnen Jahresfrist mit dem Bei satze vorgeladen, daß man, wenn er während dieser Zeit nicht erscheint, oder sonst das Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens fetzt, zur ZTodeö-Er klärung schreiten werde. K. K. Landgericht Passeier. St. Leonhard, den 20. Febr. 1337. Pvrta, Landrichter. 3 VoriadungS-Edikt. Vom k. k. Landgerichte Lana wird hiemit Johann Platzer, von Lana geboren, ein Sohn deS Franz
eingetreten ist, so wie der Halbbruder Sebastian Laner, welcher dem königl. baierischen Leinin- k«r ChevauxlegerS-Regimente diente, und zufolge Erhe bungen den russischen Feldzug mitgemacht hat, als even tuelle Erben deS Johann Platzer, unter den nämlichen gesetzlichen Bestimmungen und NechtSnachil,eilen binnen Jahresfrist zum persönlichen Erscheinen oder Bekannt- gedung ihres Lebens und Aufenthalts aufgefordert. Lana, den 12. Okt. I33ü. v. Gugger, Adjunkt. ^ Edikt. Vom k. k. Landgerichte Montafon
Prunner von Nährn, hinter lassene Witwe deS Peter Huber, Nachtwächters dahier, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung und ei nem geringen Nachlasse von beiläufig 200 fl. R. W. ver storben. ^ Da nun diesem Gerichte unbekannt ist, ob und wel chen Personen auf diese Verlassenschaft ein Erbrecht zu stehet, so werden hiemit alle jene, welche hierauf An sprüche auf was immer für einem Rechtsgrunde zu ma chen gedenken, erinnert, binnen einem Jahre um so ge wisser bei dem gefertigten Landgerichte
, als Abhandlungs- instanz, sich anzumelden und gehörig auszuweisen, alS widrigens dieseVerlassenschaft mit dem aufgestellten Ku rator Joseph Gruber, Jausner inKranebitt, und den sich allenfalls ausweisenden Erden nach Vorschrift der Gesetze werde verhandelt werden. K. K. Land- und Kriminal-Unterfuchungs-Gericht Brixen, den 23. Febr. 1337. Jgnaz Theodor v.-Preu, Landrichter. 3 Edikt. Vom k. k. Landgerichte Kältern wird hiemit bekannt gemacht, eS sey Sepherin Weis zu St. Nikolaus am 2-t. September