Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen waren. Reutte, den S. Jänner 13L4. K. K. Bezirksamt als Gericht. Der k. k. Bezirksvorstand: Neuner. 3 Evbenvorrttf»,»»gs-Edikt. Nr. 7373 Vou dem k. k. st. d. Bezirksgerichte Innsbruck werden die gesetzlichen Erben des den 15. April 1863 verstorbenen Herrn Josef Dittarow aus Wien, gewesenen k. k. Ober-Naketenr in Wiener-Neustadt, zuletzt k. k. Finanz-Landcsdtrektions.Offizial in Jnns« brück aufgefordert
binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem st. d. Bezirksgerichte zu melden, uud unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ibre Erbs- erkläru 'g anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen die sich erbserklärt haben, verhandelt, und ihuen eiiigcantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als crbloö eingezogen würde, und den sich, allfällig später
vorbehalten blieben, als sie durch Ver jährung nicht erloschen ivären. Kitzbühl, dcu 22. Dezember 1863. Der k. k. Vezirksoorsteher: Jäger. 3 ' E h i L t. Nr. 10927 Dom k. k. st. d. Bezirksgerichte Bozen wird Karl K re t sch in ar l k, Sobn des am 11. Mai 1817 verstor bene» Mathias Kretschmarik, Stadtmuslkus in Bo jen, welcher im Jahre 1317 bei dem spanischen Re giment? jVovara als Hanboist i > Vitioria lU Lisciijs sich befand, 'und seit mehr als 45 Jahren unbekannt geblieben ist, auf Ansuchen