Erscheinen noch auf andere Art in die Kennt, nig seines Lebens gesetzt hat, so wird derselbe auf An suchen des Kurators Johann Geiger. Gudner in Tiers, hiemi't als todt erklärt. : K. K. Bezirksgericht Vozen. am 4. Febr. >352. ^ v. Mö^l' l V'o r ru fu n g S -Edi k t. Nr. 512 Von» k. k. Bezirksgerichte Sterzing werden auf ge stelltes Slnfuchen die gesetzlichen Erben deS im Jahre ->l8l)7 zu Sterzing verstorbenen Lorenz Fankhauser, näm lich dessen 9 Geschwister: - Valentin, Johann, Bartkmä, There», Maria
— Kufstein .Schwaz — Zclla.-Ziller — Licnz — Sillian Welsberg — Briren — l Sditt-, Nr. SSSt Vom gefertigten k. k. Bezirksgerichte Bozen wird über Ansuchen deS Hrn. Joseph Häuffer, Magistrats rath dahier, als Kurator des abwesenden Karl Rellein, Schneldergefellen/ dessen Aufenthalt durch volle 30 Jabre ganz unbekannt blieb, auf Gründ der LZ. 24 und 277 des bürgert. Gesetzbuches der genannte Abwes-nde durch gegenwärtiges Edikt aufgefordert. - bin nen, Ja>hr«Sfrist bei diesem Gerichte zu erscheinen
, oder dasselbe oder den obgenannten Kurator aus andere Art von seinem Leben und Aufenthalte in Kenntniß zu setzen, als sonst auf weiteres Anlangen deS Kurators oder der Verwandten d,S ^Abwesenden zu dessen Todeserklärung geschritten werden würde. K. K. Bezirksgericht Bozen, am 5. März 1852. v. Mörl. Edikt. Nr. 1083 Vor dem k. k. Bezirksgerichte Neumarkt haben alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des am 13. Dezember 1851 zu Salurn verstorbenen Krämers und Besitzers Joseph Ilntsrfrauen als Gläubiger eine Forde rung
zu stellen haben, zur Anmeldung undDarihuung derselben den 39. April d. Js. um 9 Uhr Vormittag zn erscheinen oder bis dahin ihr Anmeldungsgesuch schrift lich zu überreichen, widrigens diesen Gläubigern an die Verlassenschaft. wenn sie durch die Zahlung der ange meldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer An spruch zustande, als in so fern ihnen ein Pfandrecht gebührt.- K 5k. Bezirksgericht Neumarkt, am 29. Febr. 1852. Reggla, Bezirksrichter. 3 .Edikt.' Nr. 2649. Vom k. k. Bezirksgerichte
Innsbruck wird Johann Jordan von Sellrain als gesetzlicher Erbe seiner ver storbenen Ellern Joseph und Anna Jordan , Bauers leute in Sellrain, aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden' und seine Erbserklä rung anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben» verhandelt und ihnen eingeantwortet, der.nicht angetretene Theil der Verlassen schaft aber vom Staate als erbloS eingezogen