würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre ErbSansprüche nur so lange vorbehalten blieben, ' als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Innsbruck, am 7. Mai 1851. , Der Präsident; . > v. Guiner. - ^ '.'. Trentinaglia, L.G Nath. 3 . Edikt. ' Nr. 12S9 Von dem k. k. Bezirksgerichte Montason werden die gesetzlichen Erben des am l3. Oktober v. Js. ge» storbenen Johann Joseph Gant, Bauer zu Gaschurn, als Joseph Anton, Johann Joseph, Franz Pipias und Johann Anton Gant, Söhne des Alois Gant, danu Johann Joseph
Sahler, Sohn der Jtta Gant, auf gefordert, binnen e i ii e in I a l> r e, von dem unten gefetzten Tage au gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden und uurer Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung auzu- briuge», widrigeus die Verlassenschast mit jenen, die sich erbLirklärt haben, verhandelt und ihnen eingeant- wortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt halte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erblos
eingezogen würde, uud den'sich allfällig später meldenden Erben ihreAn- fprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie nicht durch Verjährung erloschen wären. K. K- Bezirksgericht Montafon. SchrunS, den lt>. April 1351. Der Bezirksrichter: Schaudl. 3 V e rste ig e r u ng S - Edikt. Nr. 5759 Vom k. k. Bezirksgerichte Neumarkt wird bekannt gegeben, fei.auf Slnfuchen der AgueS Gruber durch den k. k. Advokaten Hrir. Dr. Jguaz Wohlgemut!) da- hier wider Johann Wohlgemuth, Schuster In Auer, wegen