SRI 2, ..Edikt. Nr. SS7S ' ' Der tn!i Edikt des ehemaligen kandgerichtez Ritten vom !S. Juli IS49 vorgerufene Peter Paul vigl, KienasterSsohn von GasterS, wird hiemit auf Verlangt» feiner gesetzlichen Erben für todt erklärt. K- Bezirksgericht Bojen, am Ll>. Juli kS51. ' Der BezirkSrichter verhindert. Stichlberger, Adjunkt. , 2 E d i k t. ' Nr. 12S9 Von dem k. k. Bezirksgerichte Montafon werden die gesetzliche» Erben des am 13. Oktober v. Js. ge» storbene» Johann Joseph Gant/ Bauer zu Gaschurn
, als Joseph Anten, Johann Joseph, Franz Pipias und Johann Anten Gant, Söhnt dtS Alois Gant, dann Johann Joseph'Sahler, Sohn der Jtta Gant, auf gefordert, binnen einem Jahre, von dem unten gesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihre» gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzu bringen , widrigen« die Vcrlassenschast mit jenen, die sich erbserklärt häben, verhandelt und ihnen eiilgeant- - wortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft
aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als-rbleS eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre An sprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie nicht durch Verjährung erloschen wären. Bezirksgericht Montafon. SchrunS, den 19. April 1351. Der BezirkSrichter: Schandl- «ditt. - ? Kr. LZSZ 2 Edikt. Nr. 1323 Vom k. k. Bezirksgerichte Montafon wird hiemit der seit mehr- denn 30 Jahren unbekannten Aufent haltes vom Hause abwesende Joseph Anton Kasper
angesetzten Tage an gerechnet, sich bei dem gefertigten Bezirksgerichte zu melden und seine Erbs erklärung abzugeben, widrigcuS die Vcrlassenschast mit jenen, die sich erbSerklärt, verhandelt, und ihnen ein geantwortet würde, dem sich .später meldenden Erben aber seine Erbsanfxrüche mir während der gesetzlichen Verjährungszeit vorbehalten bleiben. K. A. Bezirksgericht Montafon. Schruns, am 11. März 1851. Schandl, BezirkSrichter. Strolz, Auskultant. Edikt. Nr. 1218 Von dem k. k. Bezirksgericht« vozen
werden die gesetzlichen Erben der am 9. August 1859 zu Bozen verstorbenen Toglöhnerin Helena Santa,? gebürtig von PeterSberg» aufgefordert, binnen Jahresfrist, von, unten angesetzten Tage angerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihse Erbserklärung anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit denen, die sich erbS erklärt baben, verhandelt und Ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft ab,i> oder wenn sich Niemand erbSerklärt