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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 22.12.1869
Physical description: 8
, an welche der Gehalt jährlicher 399 fl. oder im Falle gradueller Vorrückung jener von 239 ff. geknüpft ist, wird der Konkurs mit Festsetzung eines 14tägigen Termines anSgcschrieben. Die Konkurrenten haben sich über die Kenntniß des ladinischen JdiomS auszuweisen und zu erkläre», ob sie ihre Kompetenz auch auf eine im Wege der Über setzung eventuell bei einem andern Bezirksgerichte in Erledigung kommende Amtsdienerstelle ausvehnen wollen. Die gehörig belegten Gesuche sind im vorgeschriebenen Wege

bei dieser Finanz-LandeS-Direk- tion einzureichen. K. K. Finanz-LandeS-Direktion. Innsbruck, 13. Dezember 1399. Curter. 2 Kottkttrs-Älttsschreibttllg. Nr. 471 In Folge der Pcnstoniriing deö Kanzlisten Josef -Klotz ist beim k. k. Bezirksgerichte Zell a. Z. eine Kanzlistensttlle mit dem Gehalte jährlicher 999 ff. even tuell 399 ff. ö. W. und dem VorrückungSrechte in die höhere Gehaltstufe von 999 fl. in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig be legten Gesuche längstens binnen 14 Tagen

nach der 3. Einschallung dieses Ediktes im Amtöblatte zum Tiroler- Bothen anher gelangen zn lasse», und sich dabei zu erklären, ob sie bloS auf die Kanzlistenstelle in Zell oder auch auf die eventuell durch eine Uebersetznng in Erledigung kommende Kanzlisienstelle bei einem andern Bezirksgerichte aspiriren. K. K. Landesgerichts-Prästdium Innsbruck 13. Dezember 1899. Freiherr v. Cresseri. 2 /iontnrs »Httlldlttnchttttg. Nr. 79 2 Mit Beginn deö 2. Semesters deS gegenwärtigen Schuljahres kommt am (5;crnowitzer

Gerechtsame in Scheffalt bei Söll gewilliget und diese am 29. März 1879 und bei Erfolglosigkeit am 9. April 1379 jedesmal von 19 Uhr Vormittags an beim k. k. Bezirksgerichte vor genommen. Der AusrnfSpreiS besteht in dem erhobenen Schä- tznngöpreife per 199 fl. ö. W., unter dem bei den ersten zwei Feilbietungen kein 'An- und Nachbot an genommen wird. Die Feilbictungsbedingnisse können vor oder bei der Versteigerung HiergerichtS eingesehen und dieselben werden vor dem Ausrufe auch öffentlich abgelassen

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