G.-Z. 20S/00 Odikt. 21 vom r. e. Bezirksgerichte Schwaz wird bekannt ge. inacht. das» dahier am 13. Oktober 1300 Maria »übner. tedig. Tochter des Anton Hübner, letzthin k. k Zollamtsleiter, und der Maria Kaß-vakder, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben «i Da diesem Gerichte unbekannt ist, ob und welche Personen auf ihre Verlassenschaft ein Erbrecht zu-, «ehe so werden alle diejenigen, welch- hiemit aus wa» immer für einem Rcchtsgrund Anspruch zu machen ge- denken
erbserklärt hätte, He'ganze Bettässensch'aft bom'Staate als erbloS eingezogen würde. k. Bezirksgericht Schwaz, am 13. Aprit IS0I. 374 Jbele. G.-Z l. i«/i Erbenvorrufungs-Edict. io Von dem k. k. Bezirksgerichte Windisch-Matrei werden die gesetzlichen Erben der den ik. Jänner d. I. verstorbenen Martha Witwe Steiner geborne Lukaßer von Windisch-Matrei aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an gerercchnet, sich bei diesem Gerichte zu melden und Ausweisung ihres gesetzlichen
!, Vom k- k. Bezirksgerichte Meran wird bekannt ge macht, es sei am 2S. Februar 1901 Josef Lateiner, Privatier aus Sadagora in Galizien, in Meran wohn haft, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben. Da dem Gerichte der Aufenthalt der erblasserischen Schwester Emilie Laieiner, welche mit dem verstorbenen vor ca. K Jahren in Görz leite, unbekannt ist. so wird dieselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an bei diesem Ge richte zu melden und die Erbserllärung anzubringen
. die ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS ein gezogen würde, und den sich allfällig später anmelden den Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. k. Bezirksgericht Klausen, Abtheilung I, am 23. März 1301. 230 Pedrini. 3 G .-Z. ^ 2/1 Erbeneinberufuiigs'Edict. s Von dem k. k. Bezirksgerichte Silz wird bekannt gemacht» es sei am 22. December isuo zu Rammk- stein-SaulcnS Gregor Neurauter, Bauersmann, mit Hinterlassung
werden würde. K. k. Bezirksgericht Silz, Abth. l. zur Einberufung eines Erben, dessen Aufenthalt un bekannt ist. Von dem k. k. Bezirksgerichte Bozen wird bekannt gemacht, eS sei am 4. Jänner 1901 Magdalena Höller, Taglöhnerin beim Lintner zu Jenesien, ge storben, in welcher die Tochter der vorverstorbenen Anna Höller aus Jenesien (Name unbekannt) zum Erben eingesetzt ist. Da dem Gerichte der Aufenthalt derselben unbekannt ist, so wird dieselbe ausgesordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage